Auszug - Bebauungsplan 02.09.00 - Gustav-Falke-Straße / Weberkoppel Aufstellungsbeschluss   

20. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 02.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:02 - 18:48 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2019/07882 Bebauungsplan 02.09.00 - Gustav-Falke-Straße / Weberkoppel
Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Schröder, Ulrike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Dieser TOP und der TOP 2.1.1 werden gemäß TOP 1.2 gemeinsam beraten.

 

Herr Ramcke möchte wissen, warum das Gebiet für die Neuaufstellung des Bebauungsplans (B-Plans) so weit gefasst ist und nicht auf die Baugrundstücke beschränkt ist.

 

Frau Belchhaus erläutert, dass der Geltungsbereich im Südosten bis an die Wakenitz reicht. Grund für die Einbeziehung der Freifläche ist, dass der Flächennutzungsplan parallel zur Wakenitz als städtisches Ziel einen Hauptwanderweg darstellt. Im B-Planverfahren wird von daher auch die Umsetzung dieses Ziels geprüft.

Herr Müller-Horn möchte wissen, wie sich die Planung auf den örtlichen Gärtnereibetrieb  auswirkt.

Frau Belchhaus erklärt, dass das Planungsziel der Wohnbauflächenausweisung mit dem Eigentümer abgestimmt wird. Sollte eine Beibehaltung der ausgeübten Nutzung angestrebt werden, kann auch eine dementsprechende Festsetzung getroffen werden.

Frau Jansen fragt, ob in dem B-Plan eine Quote von 30% Sozialwohnungsbau geplant ist.

 

Herr Lötsch weist darauf hin, dass es sich bei dem Gebiet um ein Bestandswohngebiet handelt, welches durch den B-Plan gesichert werden soll, damit in Zukunft keine Veränderung des Gebietes stattfindet. Eine derartige Quote einzuplanen sei daher nicht möglich.

 

Herr Pluschkell erläutert die Gründe für den Antrag zur Aufstellung des nördlich an das Gebiet angrenzenden Bebauungsplans 02.08.00.

 

Herr Vorkamp merkt an, dass es sich bei diesem Gebiet um größere Grundstücke handelt und fragt, ob es möglich sein wird, einen kleinen zweiten Baukörper auf dem Grundstück zu errichten. Er gibt zudem an, gegen den Antrag zu sein, wenn diese Möglichkeit nicht besteht. Seiner Meinung nach sei es für den Gebietscharakter wichtiger, dass pro Grundstück bis zu zwei Wohnbebauungen bestehen können, anstatt dies über die Wohnungsanzahl zu regulieren.

 

Frau Belchhaus bestätigt, dass eine Zweite-Reihe-Bebauung dort wo sie von der Grundstückstiefe passt, im Rahmen der Bürgerbeteiligung mit den Anwohnern eruiert werde.

 

Frau Hagen erklärt, dass der Grund für die Aufstellung des B-Plans sei, eine ungeordnete Bebauung auf den Grundstücken zu verhindern.

 

Beschluss:

  1. Für den im Stadtteil St. Jürgen südlich der Gustav-Falke-Straße gelegenen Teil der Siedlung Gärtnergasse und angrenzende Freiflächen (Abgrenzung siehe Anlage 1) wird der Bebauungsplan 02.09.00 – Gustav-Falke-Straße / Weberkoppel - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Erhalt der vorhandenen städtebaulichen Strukturen festgelegt werden.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer Erörterungsveranstaltung und eines zweiwöchigen Aushangs durchgeführt werden.

 


 


Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss stimmt der Vorlage einstimmig zu.