Vorlage - VO/2019/07882  

Betreff: Bebauungsplan 02.09.00 - Gustav-Falke-Straße / Weberkoppel
Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Schröder, Ulrike
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Entscheidung
02.09.2019 
20. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Übersichtsplan
Anlage 2 - Begründung

Beschlussvorschlag

1. Für den im Stadtteil St. Jürgen südlich der Gustav-Falke-Straße gelegenen Teil der Siedlung Gärtnergasse und angrenzende Freiflächen (Abgrenzung siehe Anlage 1) wird der Bebauungsplan 02.09.00 – Gustav-Falke-Straße / Weberkoppel - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Erhalt der vorhandenen städtebaulichen Strukturen festgelegt werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer Erörterungsveranstaltung und eines zweiwöchigen Aushangs durchgeführt werden.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

1.300 Recht

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

3.700 Entsorgungsbetriebe

4.041 Fachbereichsdienste Fachbereich 4

4.401 Schule und Sport

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

5.660 Stadtgrün und Verkehr

 

Zustimmend bzw. keine rechtlichen Bedenken; es wurden keine grundlegenden Bedenken bzgl. der Aufstellung des Bebauungsplanes vorgebracht.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugendliche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Siehe Anlage 2

 


Anlagen

1 – Übersichtsplan zum Aufstellungsbeschluss

2 – Begründung zum Aufstellungsbeschluss

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Übersichtsplan (652 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Begründung (138 KB)