Auszug - Umsetzungsstand der durch die Bürgerschaft beschlossenen Konsoldierungsmaßnahmen  

20. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 27.08.2019 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 19:14 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2019/07875 Umsetzungsstand der durch die Bürgerschaft beschlossenen Konsoldierungsmaßnahmen
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.101 - Bürgermeisterkanzlei Bearbeiter/-in: Upts, Thorsten
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Fürter fragt inwieweit beschlossene und umgesetzte Konsolidierungsmaßnahmen, die später durch neue Bürgerschaftsbeschlüsse aufgehoben wurden, zu kompensieren sind.

 

Bürgermeister Lindenau beantwortet die Frage dahingehend, dass dies abhängig vom Konsolidierungszeitraum ist. Ggf. sind solche Maßnahmen tatsächlich zu kompensieren. Da die HL aber deutlich mehr zur Konsolidierung beigetragen hat, als nach dem Vertrag notwendig, stellen Kompensationen kein Problem dar.


Beschluss:

Auf der Grundlage der Ziffer 6 der Richtlinie über die Gewährung von Konsolidierungshilfen (§16 a FAG) berichtet die Hansestadt Lübeck jährlich jeweils zum 01.06. des Folgejahres der Kommunalaufsicht als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde über die Entwicklung der Finanzlage und den Umsetzungsstand der in dem öffentlich-rechtlichen Vertrag festgelegten Konsolidierungsmaßnahmen.

 

 


Der Hauptausschuss nimmt

den Bericht zur Kenntnis.