Auszug - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Alt werden im Quartier  

10. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2018/2023
TOP: Ö 8.1
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 03.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2019/07559 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Alt werden im Quartier
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

 


Beschluss:

Ziel des Wirkens der Hansestadt Lübeck ist es, ein bedarfsgerechtes Angebot für ein selbständiges und sicheres Wohnen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf im Quartier zu schaffen. Hierzu wird eine umfassende Versorgungssicherheit im gewohnten Umfeld bzw. an dem Ort, wo die Menschen leben und wohnen wollen, geschaffen.

Dabei gilt es, insbesondere ambulante Wohn- und Versorgungsarrangements in den Wohnquartieren zu schaffen, die auch eine umfassende Pflege bieten. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist ein angemessenes und bedarfsgerechtes Angebot an Wohnraum für diese Zielgruppen.

Deshalb soll in den Jahren 2019-2023 jährlich eine Mindestanzahl an neu zu errichtenden Wohnungen bzw. entsprechenden Plätzen in gemeinschaftlichen ambulanten Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf sowie für das ambulant Betreute Wohnen und selbständige Wohnen mit Assistenz für Menschen mit Behinderung geschaffen werden.

 

Der Bürgermeister wird daher beauftragt,

 

1) ein entsprechendes bedarfsorientiertes Handlungskonzept zur planmäßigen Schaffung von geeigneten Wohnungen bzw. Wohnformen für Menschen mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf zu erstellen.

Hierzu gehört auch die Einbeziehung genossenschaftlicher- bzw. gemeinschaftsorientierter Wohnformen, Pflegewohngemeinschaften, Wohnen mit Versorgungssicherheit, Betreutes Wohnen oder das selbständige Wohnen mit Assistenz für Menschen mit Behinderung. Auch kombinierte Angebote für Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen sollten in die Überlegungen einfließen; 

 

2) die kommunalen Gesellschaften, freie Träger sowie entsprechende Vereine (Bsp. Mieterverein etc.) in die konzeptionelle Entwicklung mit einzubeziehen;

 

3) Kooperationsformen zwischen kommunalen Wohnungsunternehmen und Trägern sozialer Dienste, die der Schaffung einer Versorgungssicherheit für die Bewohnerinnen und Bewohner bei Pflege und Unterstützungsbedarf dienen, zu befördern. Dies gilt auch für die notwendige Zusammenarbeit der Akteure, Träger und Initiativen vor Ort;

 

4) die AG Leben und Wohnen im Alter sowie der Pflegestützpunkt der Hansestadt Lübeck bei der Konzeption zu beteiligen.

 

Die entsprechende Konzeption ist der Bürgerschaft bis September 2019 vorzulegen.

Der Sozialausschuss ist in der Folge regelmäßig über die Entwicklung zu informieren. 

 

 

Herr Wulf weist darauf hin, dass im Rahmen der Umsetzung von Leben und Wohnen im Alter besonders auch das Thema „Älterwerden im Quartier und möglichst langer Verbleib in der eigenen Wohnung“ berücksichtigt wird. Zudem weist er darauf hin, dass der Bereich Soziale Sicherung z.Zt. im Auftrag der Bürgerschaft einen aktuellen Pflegebedarfsplan erstellt, aus dem sich Bedarfe zu dem Thema ablesen lassen und Handlungsempfehlungen ergeben werden.

 

Hierzu spricht Herr Hönel.

 

Der Ausschuss beschliesst mit 7 ja-Stimmen, 6 nein-Stimmen und 2 Enthaltung dem Antrag stattzugeben,