Vorlage - VO/2019/07559  

Betreff: BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Alt werden im Quartier
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
23.05.2019 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
20.06.2019 
9. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Ausschuss für Soziales zur Entscheidung
03.09.2019 
10. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2018/2023 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Ziel des Wirkens der Hansestadt Lübeck ist es, ein bedarfsgerechtes Angebot für ein selbständiges und sicheres Wohnen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf im Quartier zu schaffen. Hierzu wird eine umfassende Versorgungssicherheit im gewohnten Umfeld bzw. an dem Ort, wo die Menschen leben und wohnen wollen, geschaffen.

Dabei gilt es, insbesondere ambulante Wohn- und Versorgungsarrangements in den Wohnquartieren zu schaffen, die auch eine umfassende Pflege bieten. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist ein angemessenes und bedarfsgerechtes Angebot an Wohnraum für diese Zielgruppen.

Deshalb soll in den Jahren 2019-2023 jährlich eine Mindestanzahl an neu zu errichtenden Wohnungen bzw. entsprechenden Plätzen in gemeinschaftlichen ambulanten Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf sowie für das ambulant Betreute Wohnen und selbständige Wohnen mit Assistenz für Menschen mit Behinderung geschaffen werden.

 

Der Bürgermeister wird daher beauftragt,

 

1) ein entsprechendes bedarfsorientiertes Handlungskonzept zur planmäßigen Schaffung von geeigneten Wohnungen bzw. Wohnformen für Menschen mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf zu erstellen.

Hierzu gehört auch die Einbeziehung genossenschaftlicher- bzw. gemeinschaftsorientierter Wohnformen, Pflegewohngemeinschaften, Wohnen mit Versorgungssicherheit, Betreutes Wohnen oder das selbständige Wohnen mit Assistenz für Menschen mit Behinderung. Auch kombinierte Angebote für Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen sollten in die Überlegungen einfließen; 

 

2) die kommunalen Gesellschaften, freie Träger sowie entsprechende Vereine (Bsp. Mieterverein etc.) in die konzeptionelle Entwicklung mit einzubeziehen;

 

3) Kooperationsformen zwischen kommunalen Wohnungsunternehmen und Trägern sozialer Dienste, die der Schaffung einer Versorgungssicherheit für die Bewohnerinnen und Bewohner bei Pflege und Unterstützungsbedarf dienen, zu befördern. Dies gilt auch für die notwendige Zusammenarbeit der Akteure, Träger und Initiativen vor Ort;

 

4) die AG Leben und Wohnen im Alter sowie der Pflegestützpunkt der Hansestadt Lübeck bei der Konzeption zu beteiligen.

 

Die entsprechende Konzeption ist der Bürgerschaft bis September 2019 vorzulegen.

Der Sozialausschuss ist in der Folge regelmäßig über die Entwicklung zu informieren. 


Begründung

Erfolgt mündlich.

 


Anlagen