Auszug - Fortführung der Maßnahme Moislinger Allee, 2. Bauabschnitt Überplanmäßige Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2019 für die Maßnahme Moislinger Allee, 2. Bauabschnitt Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln für dasHaushaltsjahr 2019 für die Maßnahme Moislinger Allee, 2. Bauabschnitt  

18. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.8
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 17.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2019/07836 Fortführung der Maßnahme Moislinger Allee, 2. Bauabschnitt
Überplanmäßige Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2019 für die Maßnahme Moislinger Allee, 2. Bauabschnitt
Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln für das Haushaltsjahr 2019 für die Maßnahme Moislinger Allee, 2. Bauabschnitt
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Drever, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:  12 Stimmen

Herr Leber war bei der Abstimmung nicht anwesend

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 


Beschluss:

Entscheidung durch den Hauptausschuss:

Mit der Maßnahme Moislinger Allee, 2. Bauabschnitt, wird fortgefahren.

 

 

Entscheidungen durch die Bürgerschaft:

Im Haushaltsjahr 2019 wird für das Projekt eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 800.000 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2020 gem. § 95 f (1) Gemeindeordnung für Schleswig Holstein überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt aus der Verpflichtungsermächtigung auf dem Produktsachkonto 552001.554.7851000 Skandinavienkai / Papierhallen.

 

Im Haushaltsjahr 2019 werden für das Projekt zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 1,2 Mio. Euro gem. § 95 d Gemeindeordnung für Schleswig Holstein überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 600.000 Euro vom PSK 111029.318 (VZM), in Höhe von 190.000 Euro vom PSK 111029.328 (Bauliche Neuordnung Bauverwaltung) und in Höhe von 410.000 Euro vom PSK 111029.310 (MUK).