Vorlage - VO/2019/07836  

Betreff: Fortführung der Maßnahme Moislinger Allee, 2. Bauabschnitt
Überplanmäßige Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2019 für die Maßnahme Moislinger Allee, 2. Bauabschnitt
Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln für das Haushaltsjahr 2019 für die Maßnahme Moislinger Allee, 2. Bauabschnitt
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Drever, Matthias
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
17.06.2019 
18. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
18.06.2019 
18. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
20.06.2019 
9. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag

Entscheidung durch den Hauptausschuss:

Mit der Maßnahme Moislinger Allee, 2. Bauabschnitt, wird fortgefahren.

 

 

Entscheidungen durch die Bürgerschaft:

Im Haushaltsjahr 2019 wird für das Projekt eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 800.000 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2020 gem. § 95 f (1) Gemeindeordnung für Schleswig Holstein überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt aus der Verpflichtungsermächtigung auf dem Produktsachkonto 552001.554.7851000 Skandinavienkai / Papierhallen.

 

Im Haushaltsjahr 2019 werden für das Projekt zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 1,2 Mio. Euro gem. § 95 d Gemeindeordnung für Schleswig Holstein überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 600 T € vom PSK 111029.318 (VZM), in Höhe von 190 T € vom PSK 111029.328 (Bauliche Neuordnung Bauverwaltung) und in Höhe von 410 T € vom PSK 111029.310 (MUK).

 

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt & Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht notwendig, weil deren Belange nicht berührt werden

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: LBV-SH (Förderung)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Dringlichkeit für die Vorlage:

Die Dringlichkeit dieser Vorlage begründet sich in der zeitgebundenen kurzfristig durchzuführenden Vergabe des Bauauftrages, damit die ausgeschriebenen Bauarbeiten planmäßig am 01.08.2019 beginnen können und die Gesamtmaßnahme bis zum Jahr 2021 planmäßig durchgeführt werden kann.

Die Dringlichkeit dieser Vorlage begründet sich auch dadurch, dass die entsprechenden politischen Gremien noch vor der Sommerpause erreicht werden müssen. Ansonsten wäre eine Eilentscheidung des Bürgermeisters notwendig.

 

Allgemeines:

Der Ausbau der Moislinger Allee wurde aufgrund der Sperrung der Finkenstraße vorgesehen.

Die vorhandene Ausführungsplanung (Finkenstraße zusammen mit der Moislinger Allee 1. + 2. Bauabschnitt) aus dem Jahr 2005 (vierstreifige Variante), welcher eine Förderung zugesagt wurde, ist nach Einführung der RASt (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) in SH nicht mehr regelkonform. Die Nebenanlagen im Bestand und in der alten Planung entsprechen nicht mehr den Mindestabmessungen gemäß den aktuellen Richtlinien und sind somit nicht mehr vollständig förderfähig. Daher wurde eine entsprechende Umplanung vorgenommen, die bereits im Bauausschuss Anfang 2018 vorgestellt wurde. Insbesondere werden nunmehr in der überarbeiteten Planung den Belangen des Radverkehrs und der Fußgänger mit einer höheren Priorität Rechnung getragen. Ebenso wurden neueste Ergebnisse der Unfallkommission in die Planung integriert.

 

Mit dem Bau des 2. Bauabschnittes muss im Jahr 2019 begonnen werden, da sonst zugesagte Fördermittel entfallen bzw. für den bereits fertiggestellten 1. Bauabschnitt zurückgezahlt werden müssten.

Seitens der Entsorgungsbetriebe (EBL) wurden bereits die Entwässerungsleitungen im Bereich des 2. Bauabschnittes verlegt. Ab 01.04.2019 hat der Bereich Stadtgrün und Verkehr das von den EBL hergestellte Provisorium übernommen, damit Lübeck Netz seine Leitungen (Trinkwasser, Hausanschlüsse und Gasleitungen) in diesem Bereich verlegen kann. Ab 01.08.2019 soll dann der Straßenbau in diesem Abschnitt beginnen. Die Gesamtmaßnahme muss im Jahr 2021 beendet werden, wobei in weiteren Teilabschnitten jeweils Netz Lübeck seine Leitungen verlegen wird und der Straßenbau nachfolgen wird.

 

Am 14.03.2019 erfolgte der Beschluss des Hauptausschusses für die Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Moislinger Allee, 2. Bauabschnitt (Vorlage Nr. VO/2019/07037). Entsprechend der Vorlage beliefen sich die Gesamtkosten für die Maßnahme auf 3,7 Mio. Euro. Davon standen für das Haushaltsjahr 2018 bereits 100.000 Euro auf dem Produktsachkonto 544001.043.7852000 Moislinger Allee, 2. BA zur Verfügung. Für das Jahr 2019 waren 950.000 Euro, und für das Haushaltsjahr 2020 waren 2.650.000 Euro angemeldet.

 

Anlass für diese Vorlage:

Nach § 1 Nr. 1 der am 26.03.2015 von der Bürgerschaft beschlossenen Fassung der Zuständigkeitsordnung ist eine erneute Entscheidung des Hauptausschusses zur Fortführung des beschlossenen Vorhabens herbeizuführen, wenn die Gesamtkosten um mehr als 20 % oder um mehr als 175.000 Euro netto überschritten werden. Diese Entscheidung ist erforderlich, da die im Vorwege durch das beauftragte Ingenieurbüro ermittelten Baukosten in Höhe von 2,5 Mio. Euro nach erfolgter Submission nicht mehr eingehalten werden können.

 

Das Submissionsergebnis für die reinen Baukosten des Hauptauftrages ergab Kosten in Höhe von 4,975 Mio. Euro.

Somit erhöhen sich auch die Gesamtkosten der Maßnahme, da sich auch die Baunebenkosten entsprechend erhöhen. Für die neuen Gesamtkosten der Maßnahme beträgt die Steigerung daher ca. 2,65 Mio. Euro. Diese Mehrkosten müssen im Haushalt der Hansestadt Lübeck nunmehr abgebildet werden.

 

Begründung zur Höhe der Kostensteigerung:

Im Mai 2019 erfolgte die öffentliche Ausschreibung der Baumaßnahme mit Submission am 04.06.2019. Acht Firmen haben sich für diese Maßnahme interessiert; es wurde jedoch nur ein Angebot abgegeben.

 

Die weiterhin gestiegenen Baukosten sind derzeit der allgemeinen Lage in der Bauwirtschaft geschuldet. Insbesondere die Kleinteiligkeit in der Ausführung der Nebenanlagen, die Lage der Baustelle sowie die vergleichsweise lange Bauzeit bis zum Jahr 2021 könnten ebenfalls preissteigernde Tatbestände darstellen, die im Vorwege nicht berücksichtigt wurden.

 

Da nur ein Angebot abgegeben wurde, ist dies ein Indiz für die momentan hohe Auslastung der Baufirmen. Das Angebot spiegelt daher den für diese Maßnahme derzeit anscheinend angemessenen und wirtschaftlichen Preis wieder.

 

Deckung der Preissteigerung:

Bei voraussichtlichen Gesamtkosten nach Submission von insgesamt 6,35 Mio. Euro (Planungskosten, Baukosten und Baunebenkosten) ergibt sich nunmehr eine Finanzierungslücke von ca. 2,65 Mio. Euro. Um diese Lücke zu schließen und den Auftrag auslösen zu können, wird folgende Deckung vorgeschlagen:

 

Die Deckung erfolgt in Höhe von 600 T € vom PSK 111029.318 (VZM), in Höhe von 190 T € vom PSK 111029.328 (Bauliche Neuordnung Bauverwaltung) und in Höhe von 410 T € vom PSK 111029.310 (MUK).

Weiterhin  durch eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2019 zu Lasten 2020 in Höhe von 800.000 Euro aus dem Produktsachkonto 552001.554.7851000 Skandinavienkai / Papierhallen.

Diese Projekte werden durch die Mittelverschiebung nicht in Frage gestellt. Allerdings ist hier mit einem geringeren Mittelabfluss bzw. einer geringeren Beauftragungssumme zu rechnen, sodass eine temporäre Mittelverschiebung möglich ist.

 

Der Restbetrag in Höhe von 650.000 Euro ist im Haushaltsjahr 2021 entsprechend bereitzustellen.

 

Begründungen zur Fortführung der Maßnahme:

Die Baumaßnahme Moislinger Allee, 2. Bauabschnitt ist eine gemeinsame Baumaßnahme der Hansestadt Lübeck in Zusammenarbeit mit den Entsorgungsbetrieben und der Netz Lübeck sowie weiteren Leitungsträgern.

 

Die Entsorgungsbetriebe haben bereits im Jahr 2018 mit der Maßnahme für die Entwässerung beginnen müssen, damit der Zeitplan zur Gesamtfertigstellung im Jahr 2021 eingehalten werden kann. Es folgen seit April 2019 Netz Lübeck mit der Umverlegung von entsprechenden Leitungen.

Geplant ist sodann ab 01.08.2019 die Herstellung der Fahrbahn in Pflaster- und Asphaltbauweise bis Ende 2019. Danach verlegen wiederum Netz Lübeck Leitungen bis ca. August 2020 in den Nebenräumen. Erst danach erfolgt die Herstellung der Nebenflächen (Rad-, Gehwege und Parkstreifen) bis ca. Mitte 2021.

 

Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit den anderen an der Gesamtmaßnahme Beteiligten und deren Eintaktung ist eine weitere Verzögerung der Maßnahme aus Sicht der Verwaltung kritisch. Eine Aufhebung der Ausschreibung und eine Neuausschreibung würden hingegen eine erhebliche Verzögerung der Maßnahme bedeuten und jegliche abgestimmte Planung und Eintaktung der Arbeiten mit den anderen Beteiligten hinfällig machen.

Eine Aufhebung und erneute Ausschreibung birgt zudem die Gefahr einer weiteren Kostensteigerung, die derzeit nicht absehbar oder kalkulierbar ist.

 

Weiterhin befinden sich die jetzigen Flächen in einem gewollt planerisch provisorischen Zwischenzustand, der über längere Zeiträume (z.B. Winter) nur mit einem erheblichen Unterhaltungsaufwand verkehrssicher unterhalten werden könnte.

 

Eine Fertigstellung muss weiterhin zwingend im Jahr 2021 erfolgen, damit die vom Fördergeber in Aussicht gestellten und noch nicht abgerufenen Fördergelder an die Hansestadt Lübeck ausbezahlt werden können.

Für die Gesamtmaßnahme besteht eine Förderzusage in einer Gesamthöhe von ca. 4,751 Mio. Euro. Bislang wurden vom Fördergeber bereits ca. 2,5 Mio. Euro an die Hansestadt Lübeck ausbezahlt. Somit besteht nach heutiger Sicht die Aussicht, nach Beendigung der Baumaßnahme bis zu 2,251 Mio. Euro Förderung zu erhalten. Sollte die Maßnahme nicht bis 2021 fertiggestellt sein, entfallen ggf. zugesagte Fördergelder bzw. bei einer Nichtumsetzung der Maßnahme müssten die bereits ausgezahlten Fördergelder zurückgezahlt werden.

 

Es wird daher seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Maßnahme trotz erhöhter Kosten durchzuführen und die dafür erforderlichen Haushaltsmittel entsprechend in den Jahren 2019 bis 2021 zu ordnen.

Eine kurzfristige Entscheidung der politischen Gremien ist notwendig, um den Bauauftrag auslösen zu können und die Gesamtfertigstellung bis zum 2021 zu realisieren, damit auch die in Aussicht gestellten Fördergelder in Anspruch genommen werden können.  

 

 


Anlagen

Anlage 1 – finanzielle Auswirkungen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - finanzielle Auswirkungen (8 KB)