Auszug - Erhaltungsstrategie Fahrbahnen und Radwege / Nebenflächen  

17. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 04.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:08 Anlass: Sitzung
Raum: Roter Saal
Ort: Rathaus
VO/2019/07656 Erhaltungsstrategie Fahrbahnen und Radwege / Nebenflächen
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Drever, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Petereit teilt mit,  dass in der Sitzung des Bauausschuss am 03.06.2019 folgender Ergänzungsantrag mehrheitlich beschlossen wurde:

 

„Bei gleicher Priorisierung sind Straßensanierungen und Unterhaltungen vorzugsweise bei Straßen mit ÖPNV-Nutzung durchzuführen bzw. bei Straßen, wo der Straßenraum zu Gunsten von Fußgängern und Radfahrern verändert werden soll.“

 

Herr Stolzenberg weist darauf hin, dass in der Sitzung des Bauausschusses noch ein weiterer Antrag zur Priorisierung von Fahrradstraßen zur Debatte stand und bittet hierzu ebenfalls um Verlesung des genauen Wortlautes.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass dieser Antrag abgelehnt worden sei und ihm deshalb nicht vorliege. Frau Senatorin Hagen liegt der Wortlaut ebenfalls nicht vor.

 

Es sprechen im weiteren Verlauf Herr Böhm und Herr Prieur.

 

Eine von Herrn Prieur gestellte Nachfrage betreffend die Ausschreibung und Besetzung der Stelle für Radwegeplanungen beantwortet Frau Senatorin Hagen dahingehend, dass eine Besetzung der Stelle definitiv erfolgen werde.

 

Weiterhin teilt Frau Senatorin Hagen Bezug nehmend auf eine von Frau Zunft gestellte Nachfrage mit, dass eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei dieser Vorlage ausgeblieben sei, das es hierbei um eine konzeptionelle Überlegung für die Erhaltungsstrategie gehe, nicht um einzelne konkrete Maßnahmen.

 

Eine Nachfrage von Herrn Böhm beantwortet Frau Senatorin Hagen dahingehend, dass eine Berücksichtigung von Bürgersteigen bereits in der Vorlage unter dem Begriff der Nebenflächen erfolgt sei. Über eine begrifflich eindeutigere Beschreibung könne durchaus nachgedacht werden. Sofern sich für die Erhaltungsstrategie entschieden werde, so werde diese mit einem Budget hinterlegt und auf Grundlage dieses Budget ein Bauprogramm erarbeitet, welches dann gesondert vorgestellt werden würde.

 

Herr Fürter hinterfragt, ob es Maßnahmen gibt, bei welchen Fuß- und Radwege zu Lasten von Straßenflächen verbreitert werden.

Frau Senatorin Hagen nennt die Ausbaumaßnahme in der Moislinger Allee als Beispiel.

Weiterhin merkt Herr Fürter an, dass eine Überlegung der Budgeterhöhung für den Ausbau von Radwegen vor dem Hintergrund der zukünftigen Nutzung der Radwege auch für eScooter erforderlich sei.

 

Durch Herrn Dr. Flasbarth betreffend die Vorlage gestellte Nachfragen werden durch Frau Senatorin Hagen wie folgt beantwortet:

Die im Haushalt ab dem Jahr 2020 veranschlagten Mittel betragen 2 Millionen für Radwege plus die Maßnahmen, welche als gesonderte Maßnahmen im Haushalt sind.

Es ist nicht zutreffend, dass Um-, Aus und Neubaumaßnahmen von Radwegen erst vorgenommen werden können, wenn ein Überblick über das Sanierungsprogramm vorliegt.

Die in der Vorlage dargestellten preislichen Unterschiede zwischen den drei verschiedenen Sanierungsmaßnahmen beruhen auf Erfahrungswerte. Die durch Frau Senatorin Hagen getätigte Aussage wird durch Herrn Drever bestätigt. Herr Drever erläutert hierzu ergänzend die Unterschiede der einzelnen Maßnahmen.

Es sei vorgesehen, für den Haushalt der nächsten fünf Jahre jeweils jährlich einen Betrag in Höhe von fünf Millionen Euro für das Hauptstraßennetz, sowie weitere fünf Millionen Euro für das Nebenstraßennetz einzustellen. Es werde davon ausgegangen, dass mit Hilfe dieser Beträge dem weiteren Verfall des Straßennetzes entgegengewirkt und eine Verbesserung erreicht werden könne.


Beschluss:

Die Erhaltungsstrategie für Fahrbahnen, Radwege und Nebenflächen wird gemäß Anlage 1 umgesetzt. Die erforderlichen Finanzmittel sind ab dem Haushaltsjahr 2021 haushaltsmäßig zu ordnen.

 

Bei gleicher Priorisierung sind Straßensanierungen und Unterhaltungen vorzugsweise bei Straßen mit ÖPNV-Nutzung durchzuführen bzw. bei Straßen, wo der Straßenraum zu Gunsten von Fußgängern und Radfahrern verändert werden soll.

 


Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit Mehrheit (3 Gegenstimmen),

gemäß dem geänderten Beschlussvorschlag

in der Fassung des Bauausschusses

zu entscheiden.