Auszug - Sicherung der pflegerischen Versorgung in Lübeck Überweisungsauftrag aus der Sitzung der Bürgerschaft am 30.08.2018  

3. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2018/2023
TOP: Ö 8.2
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 06.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2018/06479 Sicherung der pflegerischen Versorgung in Lübeck
Überweisungsauftrag aus der Sitzung der Bürgerschaft am 30.08.2018
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Bormann, Britta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Schwartz erklärt, dass auch seitens der Verwaltung die Erstellung eines Pflegebedarfsplans für die HL grundsätzlich als sinnvoll und erforderlich angesehen wird.

Sie weist darauf hin, dass die pflegerische Versorgung der Bevölkerung nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften nicht nur Aufgabe der Kommunen ist. Die Länder, die Kommunen, die Pflegeeinrichtungen und die Pflegekassen wirken unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes eng zusammen.

 

Für die Umsetzung bestehen bereits konkrete Pläne. Es wird eine Arbeitsgruppe gegründet.

Statt des unter Ziffer 2. des Antrags geforderten Gutachtens kann auf die bereits vorhandenen Erkenntnisse zur Bevölkerungsprognose 2030 zurückgegriffen werden.

 

Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (siehe TOP 6.1) hat allerdings erste Priorität.

 

 

Es sprechen außerdem Herr Voht, Herr Candan, Frau Friemer und Herr Senator Schindler.


Die Bürgerschaft hat zu TOP 5.16 mit VO Nr. 6341 den nachstehend aufgeführten interfraktionellen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zur Vorberatung an den Ausschuss für Soziales überwiesen:

Der Bürgermeister möge berichten, 

1)     Wie gestaltet sich der Versorgungsbedarf im Pflegebereich bis 2030 - unter Berücksichtigung der bestehenden ambulanten, stationären sowie sektorenübergreifenden Versorgungsangebote und deren Auslastung sowie der demographischen Entwicklung - in Lübeck.

 2)     Es soll ein Gutachten erstellt werden, in das schon vorliegende, geeignete Expertisen, wie beispielsweise die letzte Raumordnungsprognose, einfließen können.  

3)     Um über die Daten von Bürger*innen mit Ansprüchen gemäß SGB Xll hinaus Informationen zu gewinnen, sollen zudem Daten der privaten und gesetzlichen Pflegekassen angefordert und inkludiert werden.

 4)     Auf der Basis des Gutachtens sollen konkrete Handlungsempfehlungen zur Sicherung der pflegerischen Versorgung in Lübeck ausgesprochen und der Bürgerschaft bis zur Novembersitzung vorgelegt werden. 

 

Herr Hönel erklärt, dass der o.a. Antrag wie folgt geändert/ergänzt wird:

 

Der Bürgermeister möge berichten,

 

1)      Wie gestaltet sich der Versorgungsbedarf im Pflegebereich bis 2030 - unter Berücksichtigung der bestehenden ambulanten, stationären sowie sektorenübergreifenden Versorgungsangebote und deren Auslastung sowie der demographischen Entwicklung - in Lübeck.

 

2)      Es soll ein Gutachten erstellt werden, in das schon vorliegende, geeignete Expertisen, wie beispielsweise die letzte Raumordnungsprognose, einfließen können.

 

3)      Um über die Daten von Bürger*innen mit Ansprüchen gemäß SGB Xll (Sozialhilfeberechtigte) hinaus Informationen zu gewinnen, sollen zudem Daten der gesetzlichen und soweit möglich privaten Pflegekassen angefordert und inkludiert werden.

 

4)      Auf der Basis des Gutachtens sollen konkrete Handlungsempfehlungen zur Sicherung der pflegerischen Versorgung in Lübeck ausgesprochen werden.

 

5)      Die Verwaltung wird gebeten in der kommunalen Pflegekonferenz sowie dem Sozialausschuss regelmäßig über die Fortschritte des Planungs- und Erhebungsprozesses zu berichten.

 


Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, dem Antrag in der geänderten Fassung stattzugeben.