Auszug - Neu: Anfrage BM Dirk Freitag betr. Preisnachlass bei Grundstücksverkäufen bei Bau von geförderten Wohnungen im Rahmen des Sozialen Wohnungsbaus   

43. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.8
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 15.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:03 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Herr Freitag bittet um Auskunft

Herr Freitag bittet um Auskunft zu den Plänen betr. der Vergabe von vergünstigten Grundstücken an Wohnungsbaugesellschaften.

 

Herr Bürgermeister Saxe teilt mit, dass derzeit eine Satzung erarbeitet werde, mit der erreicht werden solle, dass deutlich mehr Engagement im sozialen Wohnungsbau stattfindet. Die HL habe Bedarf an zusätzlichen Sozialwohnungen, zur Deckung des Bedarfs sollen für die Wohnungsbaugesellschaften Anreize geschaffen werden, u.a. Ermäßigungen auf den Kaufpreis von städtischen Grundstücken, wenn diese zum Zweck der Errichtung von Sozialwohnungen erworben werden.

 

Folgende Eckpunkte solle die Satzung voraussichtlich enthalten:

-    Ermäßigung auf den Grundstückskaufpreis pro entstehender Wohneinheit

      € 15.000,--

-          Ermäßigung auf den Grundstückskaufpreis, wenn der HL ein Belegungs- und

Benennungsrecht eingeräumt werde - € 20.000,-- bis € 25.000,-- pro Wohneinheit

-          Ermäßigungsobergrenze beträgt 80% des tatsächlichen Grundstückswertes

-          Vergabe der Grundstücke über Ausschreibung, ggf. auch Direktvergabe

 

Herr Bürgermeister Saxe weist darauf hin, dass diese Satzung, bzw. Richtlinie nach Fertigstellung vor Inkrafttreten durch die Bürgerschaft beschlossen – voraussichtlich in der nächsten Sitzung am 28.04.2016 - werden müsse, im Anschluss müsse dann die Satzung der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt werden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Rathcke ergänzt Herr Bürgermeister Saxe, dass die Vermarktung der städtischen Grundstücke und die dabei gewährten Rabatte keine negativen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt haben werden. Er fügt an, dass eine Rückerstattung des rabattierten Betrages erfolgen werde, wenn die Wohnungen aus dem Sozialwohnungsbau herausfallen.

Der Hauptausschuss

Der Hauptausschuss

nimmt Kenntnis.