Auszug - Bebauungsplan 24.08.00 ? Friedhofsallee / Ehemalige Stadtgärtnerei ? und zugehörige 126. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich Ehemalige Stadtgärtnerei Aufstellungsbeschlüsse (5.610.2)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 07.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2016/03341 Bebauungsplan 24.08.00 ? Friedhofsallee / Ehemalige Stadtgärtnerei ?
und zugehörige 126. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich Ehemalige Stadtgärtnerei
Aufstellungsbeschlüsse (5.610.2)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Biermann, Yvonne
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Ramcke möchte wissen, wo die Ausgleichsfläche für das im B-Plan zu überbauende Landschaftsschutzgebiet (LSG) entstehen solle

Herr Ramcke möchte wissen, wo die Ausgleichsfläche für das im B-Plan zu überbauende Landschaftsschutzgebiet (LSG) entstehen solle.

Frau Biermann erläutert, dass dies noch nicht entschieden wurde. Im Rahmen der Änderung der LSG-Stadtverordnung sei das Schutzgebiet an anderer Stelle zu erweitern oder an anderer Stelle aufzuwerten.

 

Herr Howe kann sich nicht vorstellen, dass der Fachbereich 3 einem B-Plan zustimmen werde, wenn es noch keine Festlegung von ortsnahen Ausgleichsflächen gäbe. Seiner Meinung nach seien in der unmittelbaren Umgebung des Plangebietes wenige bis gar keine solcher Flächen vorhanden, auch schon im Hinblick auf einen möglichen zweiten bzw. dritten Bauabschnitt.

 

Herr Howe stellt folgenden Antrag:

In der Zukunft sind in den B-Plänen die Flächen der Naturschutzgebiete und der Landschaftsschutzgebiete einzuzeichnen bzw. zu markieren.

 

Herr Senator Boden verweist auf die Beschlüsse zu „Lübeck 2030“, in denen dieses Gebiet in der Priorität 1 eingestuft sei und auch eine schnelle Umsetzung gefordert wurde. Selbstverständlich werde im weiteren Verfahren die Entlassung aus dem LSG und die Herstellung einer Ausgleichsfläche durchgeführt, ergänzt Herr Senator Boden. Hier stehe heute lediglich der Aufstellungsbeschluss zur Entscheidung an.

 

Frau Biermann weist darauf hin, dass die Änderung des LSG parallel zu den weiteren Bauleitplanverfahren durchgeführt werden solle und erläutert anhand einer Skizze das zu überplanende Schutzgebiet.

 

Herr Howe führt aus, dass er die langjährige Erfahrung gemacht habe, dass Ausgleichsflächen für Baugebiete vor rund 10 Jahren festgelegt wurden, aber deren Umsetzung bis heute nicht stattgefunden habe. Daher würde er im Voraus gerne wissen, wo diese Flächen geplant seien.

Herr Lötsch erinnert, dass der Aufstellungsbeschluss erst der Anfang des gesamten B-Planverfahrens sei.

Frau Biermann erklärt ergänzend, dass das Verfahren bezüglich des LSG nicht von der Stadtplanung, sonder von der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt werde.

 

Frau Friedrichsen möchte wissen, ob der in der Spiegelstrichaufzählung unter Punkt 4 der Begründung (Ziele und Zwecke der Planung) – Seite 7 von 8 – genannte Begriff „Berücksichtigung“ auch durch den Begriff „Erhalt“ ergänzt oder erweitert werden könne.

Frau Biermann führt aus, dass als erstes der Bestand aufgenommen werde und man dann prüfen müsse, was berücksichtigt werden könne.

 

Herr Stolzenberg sieht es auch als sinnvoll an die Flächen der Schutzgebiete im B-Plan von Anfang an zu markieren. Weiterhin möchte er bezüglich der Wegverbindung im Norden / Nordwesten des Gebietes wissen, ob in der Richtung auch eine weitere Entwicklung geplant sei.

Frau Biermann erläutert, dass es sich um eine erste städtebauliche Entwurfsskizze handele. Ziel sei es, eine gute fußläufige Wegevernetzung mit dem Umfeld zu schaffen, die Lage der Anknüpfungspunkte stehe aber noch nicht abschließend fest. Die Verbindung nach Nordwesten sei aber in jedem Fall nur fußläufig, eine Erweiterung des Plangebietes in diese Richtung sei nicht vorgesehen.

 

Herr Stüttgen stellt fest, dass das gesamte Gebiet, auch auf der gegenüberliegenden Seite der Friedhofsallee, kein festgelegter Stadtteil, sondern eher ein Siedlungsbereich sei. Er regt daher an, auch die Bebauung direkt an der Friedhofsallee im weiteren Verfahren einer anderen Nutzung zuzuordnen.

Frau Biermann erklärt, dass es das Ziel sei, eine Nachverdichtung der rückwärtigen Flächen der Bebauung an der Friedhofsallee in diesem Bereich zu realisieren. Der Charakter der Bebauung an der Friedhofsallee solle aber gewahrt bleiben.

 

Herr Quirder sieht es als positiv, dass der Bürgerschaftsbeschluss einer 30%-igen Bebauung mit sozialem Wohnungsbau hier unmittelbar umgesetzt werden solle.

Bezüglich der Anregungen von Herr Stüttgen äußert sich Herr Quirder dahingehend, dass die Friedhofsallee einen Siedlungscharakter habe und dieses Bild nicht durch andere Nutzungen zerstört werden solle.

 

Herr Stolzenberg möchte wissen, ob es Planungen gäbe, den Lärmschutzwall zur Autobahn zu verändern / verbessern.

Frau Biermann erläutert, dass ein Schallschutzgutachten zu erstellen sei und man darauf im Plangebiet reagieren werde.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Howe abstimmen („In der Zukunft sind in den B-Plänen die Flächen der Naturschutzgebiete und der Landschaftsschutzgebiete einzuzeichnen bzw. zu markieren“.

 

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag von Herrn Howe:                            15 Stimmen

 

Der Bauausschuss beschließt den Antrag von Herrn Howe einstimmig.

 

 

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                            14 Stimmen

Gegen die Vorlage:                            1 Stimme

 

Der Bauausschuss beschließt die Vorlage mehrheitlich.

 

Beschluss:

Beschluss:

1.              Für zwischen dem Vorwerker Friedhof, der Friedhofsallee und der Paul-Gerhardt-Schule bzw. der Kleingartenanlage im Stadtteil St. Lorenz Nord gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird der Bebauungsplan 24.08.00 – Friedhofsallee / Ehemalige Stadtgärtnerei - aufgestellt.

              Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird für den Teilbereich „Ehemalige Stadtgärtnerei“ (Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 24.08.00) im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert (126. Änderung).

              Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes mit i.W. Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern geschaffen werden. (Hinweis: Zu den sonstigen Zielen der Planung siehe Pkt. 4 der beiliegenden Begründung.)

2.              Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.              Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer Erörterungsveranstaltung sowie eines zweiwöchigen Aushanges durchgeführt werden.

4.              Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB einschließlich der Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung soll erfolgen.