Vorlage - VO/2016/03341  

Betreff: Bebauungsplan 24.08.00 ? Friedhofsallee / Ehemalige Stadtgärtnerei ?
und zugehörige 126. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich Ehemalige Stadtgärtnerei
Aufstellungsbeschlüsse (5.610.2)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Biermann, Yvonne
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Entscheidung
07.03.2016 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Übersichtsplan
Begründung

1

Beschlussvorschlag

1.              Für zwischen dem Vorwerker Friedhof, der Friedhofsallee und der Paul-Gerhardt-Schule bzw. der Kleingartenanlage im Stadtteil St. Lorenz Nord gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird der Bebauungsplan 24.08.00 – Friedhofsallee / Ehemalige Stadtgärtnerei - aufgestellt.

              Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird für den Teilbereich „Ehemalige Stadtgärtnerei“ (Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 24.08.00) im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert (126. Änderung).

              Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes mit i.W. Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern geschaffen werden. (Hinweis: Zu den sonstigen Zielen der Planung siehe Pkt. 4 der beiliegenden Begründung.)

2.              Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.              Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer Erörterungsveranstaltung sowie eines zweiwöchigen Aushanges durchgeführt werden.

4.              Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB einschließlich der Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung soll erfolgen.

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

3.370 Feuerwehr

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

3.700 Entsorgungsbetriebe

4.041 Fachbereichsdienste Fachbereich 4

4.401 Schule und Sport

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

5.651 Gebäudemanagement

5.660 Stadtgrün und Verkehr

wurden im Rahmen eines Auftaktgespräches am 13.01.2016 beteiligt.

 

 

 

Ergebnis:

 

Überwiegend zustimmend; es wurden - mit Ausnahme vom Bereich 3.390 - keine grundlegenden Bedenken bzgl. der Aufstellung des Bebauungsplanes vorgebracht.

Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde ist eine Planung im Bereich des Landschaftsschutzgebietes „Fackenburger Landgraben und Tremser Teich“ und die damit verbundene Änderung der LSG-Stadtverordnung vorrangig zu vermeiden. Da jedoch aus übergeordneten Gründen eine Löschung unvermeidbar erscheint, würde die UNB der Planung zustimmen, wenn das Schutzgebiet an anderer Stelle erweitert oder an anderer Stelle eine Aufwertung vorgenommen wird.

Die weiteren Hinweise der beteiligten Bereiche sind in die Begründung eingearbeitet worden und/oder im Bebauungsplanverfahren aufzugreifen und zu berücksichtigen.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugendliche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein, zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Pkt. 5 der Begründung

 

 

Ja (Anlage 1)

 

siehe Anlage 2

Begründung

siehe Anlage 2

1

Anlagen

1              Übersichtsplan zum Aufstellungsbeschluss

2              Begründung zum Aufstellungsbeschluss

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersichtsplan (1893 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Begründung (29 KB)