Auszug - Bebauungsplan 32.01.04 Travemünde Strandpromenade Maritim- ehem. Aqua Top - Satzungsbeschluss  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 16.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2015/03098 Bebauungsplan 32.01.04 Travemünde Strandpromenade Maritim- ehem. Aqua Top - Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Beyerle, Alice-Yvonne
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Stolzenberg möchte wissen, warum die Stadtplanung die Anregungen bezüglich des Fällens der Bäume nicht aufgegriffen habe

Herr Stolzenberg möchte wissen, warum die Stadtplanung die Anregungen bezüglich des Fällens der Bäume nicht aufgegriffen habe.

Herr Sell erläutert, dass teilweise Ersatzpflanzungen vorgenommen würden und es bezüglich der Strand- und Hafenpromenade noch offene Gestaltungsmöglichkeiten gäbe.

 

Frau Friedrichsen spricht die in der Begründung auf der Seite 31 unter Punkt 5.8 festgelegten Dachformen an. Sie möchte hierzu wissen, bis zu welchem Neigungsgrad es sich um ein flach geneigtes Dach handele.

Herr Schröder erläutert, dass dies der Fall sei bei einer Neigung von bis zu 10%.

 

Herr Howe spricht das Leuchtenfeld an, welches als Ausgleichsfläche ausgewiesen sei und ein Landschaftspark werden solle und schlägt vor, hier Bäume als Ersatz unterzubringen.

Weiterhin möchte er wissen, wo auf dem Fährplatz neun Laubbäume gepflanzt werden sollen.

Herr Schröder erklärt, dass dies noch nicht konkret festgelegt sei und noch in den Gremien diskutiert werden könne.

 

Herr Stolzenberg spricht die fehlende öffentliche WC-Anlage an und sehe dies als Defizit an diesem Standort an. Er möchte wissen, ob man dies nicht wie auf dem Rathausmarkt lösen könne.

Herr Lötsch weist darauf hin, dass es in unmittelbarer Nähe ein öffentliches WC bei der „Bäckerei Junge“ gäbe.

 

Herr Stolzenberg merkt an, dass dann die Aussage in der Abwägung geändert werden müsste.

Herr Schröder sagt diesbezüglich zu, dass es eine redaktionelle Änderung geben werde.

(Änderung gemäß Bauausschuss vom 18.01.2016)

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                            12 Stimmen

Enthaltungen:                                          3 Stimmen

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

Beschluss:

Beschluss:

1.              Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die nach der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie die während der eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 32.01.04 Travemünde Strandpromenade Maritim -ehem. Aqua Top– abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt.

Die Berichte zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der vorgenannten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen werden in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.              Auf Grund des §§ 10 Abs. 1 und 172 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 32.01.04 Travemünde Strandpromenade – Maritim ehem. Aqua Top– in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

3.              Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.