Vorlage - VO/2015/03098  

Betreff: Bebauungsplan 32.01.04 Travemünde Strandpromenade Maritim- ehem. Aqua Top - Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Beyerle, Alice-Yvonne
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
16.11.2015 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
17.11.2015 
21. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013 - 2018) unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.11.2015 
38. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.11.2015 
18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperioda 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_1_gesamt_191015
Anlage2_32-01-04_Planoriginal_121015
Anlage3_32-01-04_Verkleinerung_121015
Anlage4_32-01-04_Text_121015
Anlage5_32-01-04_Begründung_151015

1

Beschlussvorschlag

1.              Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die nach der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie die während der eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 32.01.04 Travemünde Strandpromenade Maritim -ehem. Aqua Top– abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt.

Die Berichte zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der vorgenannten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen werden in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.              Auf Grund des §§ 10 Abs. 1 und 172 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 32.01.04 Travemünde Strandpromenade – Maritim ehem. Aqua Top– in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

3.              Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Die nachfolgend genannten Bereiche wurden im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 BauGB beteiligt:

1.201 Haushalt und Steuerung

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

2.530 Gesundheitsamt

2.830 Kurbetrieb Travemünde

3.370 Feuerwehr

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

3.700 Entsorgungsbetriebe

3.820 Stadtwald

4.041 Fachbereichsdienste Fachbereich 4

4.401 Schule und Sport

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

5.660 Stadtgrün und Verkehr

5.691 Lübeck Port Authority

Ergebnis:

 

Überwiegend zustimmend; die vorgebrachten Anregungen und Bedenken sind geprüft und in die Abwägung eingestellt worden (siehe beiliegenden Auswertungsbericht)

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO wurde dabei nicht durchgeführt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch:  BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

Ja

 

(Zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Pkt.9 der Begründung)

 

siehe Anlage 5

Begründung

 

siehe Anlage 5

 

 

1

Anlagen

1.              Auswertungsbericht bestehend aus Teil A zu den im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und aus Teil B (1 bis 4) zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen sowie die § 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen. (Prüf- und Abwägungsbericht)

2.              Bebauungsplan 32.01.04 Travemünde Strandpromenade Maritim ehem. Aqua Top, Entwurf zum Satzungsbeschluss (Planoriginal)

3.              Teil A - Planzeichnung mit Legende  (verkleinerter Planauszug im DIN-A3-Format)

4.              Teil B - Text (DIN-A4-Druckfassung)

5.              Begründung zum Bebauungsplan 32.01.04 Travemünde Strandpromenade Maritim- ehem. Aqua Top, Entwurf zum Satzungsbeschluss

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 5 1 öffentlich Anlage_1_gesamt_191015 (1883 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich Anlage2_32-01-04_Planoriginal_121015 (2792 KB)    
Anlage 2 3 öffentlich Anlage3_32-01-04_Verkleinerung_121015 (322 KB)    
Anlage 3 4 öffentlich Anlage4_32-01-04_Text_121015 (165 KB)    
Anlage 4 5 öffentlich Anlage5_32-01-04_Begründung_151015 (4164 KB)