Auszug - Aufhebung eines im Finanzplan/ Investitionstätigkeiten im Haushaltsjahr 2015 bestehenden Sperrvermerkes für die Grundsanierung / Teil EW-Bau Beseitigung akuter Sicherheitsmängel und Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen des Verwaltungstraktes Mühlendamm, 1. BA  

35. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.19
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 22.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Mittelsaal im Kanzleigebäude
Ort: Breite Straße 62, 23552 Lübeck
VO/2015/02931 Aufhebung eines im Finanzplan/ Investitionstätigkeiten im Haushaltsjahr 2015 bestehenden Sperrvermerkes für die Grundsanierung / Teil EW-Bau Beseitigung akuter Sicherheitsmängel und Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen des Verwaltungstraktes Mühlendamm, 1. BA
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Schellenberger, Rainer
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Zander fragt nach der Höhe der Gesamtinvestitionskosten für die Grundsanierung Verwaltungstrakt Mühlendamm

Herr Zander fragt nach der Höhe der Gesamtinvestitionskosten für die Grundsanierung Verwaltungstrakt Mühlendamm.

 

Herr Senator Boden teilt mit, dass vorläufig keine weiteren Sanierungsmaßnahmen geplant seien, mit den nunmehr bereitgestellten Mitteln werden lediglich Auflagen der Feuerwehr erfüllt. Es werde derzeit an einer Analyse zur künftigen baulichen und wirtschaftlichen Nutzung des Verwaltungsgebäudes Mühlendamm gearbeitet, über das Ergebnis werden der Bauausschuss und der Hauptausschuss voraussichtlich im November dieses Jahres informiert.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der beim nachfolgend aufgeführten Produktsachkonto im Haushaltsjahr 2015 bestehende Sperrvermerk gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik wird aufgehoben.

Produktsachkonto: 111029.002.7851000 GMHL / Instandsetzung Verw.geb.MD 1. BA /  Hochbaumaßnahmen. Die Haushaltsmittel in Höhe von 350.000,- EUR werden gleichzeitig freigegeben.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.