Auszug - Abwasserbeseitigungskonzept 2013 ? 2017 für die Hansestadt Lübeck  

35. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.4
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 22.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Mittelsaal im Kanzleigebäude
Ort: Breite Straße 62, 23552 Lübeck
VO/2015/02850 Abwasserbeseitigungskonzept 2013 ? 2017 für die Hansestadt Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Bernd Möller
Federführend:3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck Bearbeiter/-in: Hilgendorf, Liane
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Keine Wortmeldungen

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Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Das Abwasserbeseitigungskonzept 2013 – 2017 für die Hansestadt Lübeck    (Anlage 1) wird beschlossen.
  2. Im Einzugsgebiet der Hansestadt Lübeck werden einzelne Grundstücke auf Dauer nicht an das zentrale Entwässerungssystem angeschlossen. Diese Grundstücke werden mit dem Abwasserbeseitigungskonzept festgelegt (Anlage 2.6, Abwasserbeseitigungskonzept). Die Schmutzwasserbeseitigung für diese Grundstücke erfolgt auf Dauer über dezentrale Entwässerungssysteme (Kleinkläranlagen oder Abfuhr aus Sammelgruben).
  3. Für die Grundstücke, die dauerhaft nicht angeschlossen werden und auf denen das Schmutzwasser über eine den Regeln der Technik genügende Kleinkläranlage beseitigt werden soll, soll die Abwasserbeseitigungspflicht für Schmutzwasser von der Hansestadt Lübeck auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke durch Auflistung der Grundstücke in der Entwässerungssatzung übertragen. Diese Liste der Grundstücke wird mit dem Abwasserbeseitigungskonzept fortgeschrieben und neu festgelegt (Anlage 2.7).
  4. Für Grundstücke, auf denen eine Versickerung oder Direkteinleitung von Niederschlagswasser in Gewässer möglich ist und die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind, soll die Abwasserbeseitigungspflicht für Niederschlagswasser von der Hansestadt Lübeck auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke durch Auflistung der Grundstücke in der Entwässerungssatzung übertragen werden. Diese Grundstücke werden mit dem Abwasserbeseitigungskonzept fortgeschrieben und neu festgelegt (Anlage 2.8, 2,9, 2.10).
  5. Das Abwasserbeseitigungskonzept ist in regelmäßigen Abständen, in der Regel alle fünf Jahre, sowie bei wesentlichen Änderungen der bisher vorgesehenen Abwasserbeseitigung in der Hansestadt Lübeck der Bürgerschaft erneut vorzulegen.
  6. Über Anpassungen und Fortschreibungen des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist zwischenzeitlich dem Werkausschuss zu berichten. Die Investitionsplanung des Abwasserbeseitigungskonzepts wird durch den Wirtschaftsplan der Entsorgungsbetriebe Lübeck jährlich angepasst.

 

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.