Auszug - Bebauungsplan 05.33.02 ? Hochstraße / Josephinenstraße - Satzungsbeschluss (5.610)  

17. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 10.5
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 24.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:11 Anlass: Sitzung
VO/2015/02825 Bebauungsplan 05.33.02 ? Hochstraße / Josephinenstraße -
Satzungsbeschluss (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Biermann, Yvonne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Beschluss:

1.Die während der Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB, der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 05.33.02 – Hochstraße / Josephinenstraße – sowie die während der eingeschränkten erneuten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB, der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die während der eingeschränkten erneuten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.Auf Grund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 05.33.02 – Hochstraße / Josephinenstraße – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

 

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.