Auszug - Neu: Dringlichkeitsantrag AM Bruno Böhm - Unterbringung von Geflüchteten in Sport- und Turnhallen  

33. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 7.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 14.07.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:21 Anlass: Sitzung
Raum: Mittelsaal im Kanzleigebäude
Ort: Breite Straße 62, 23552 Lübeck
VO/2015/02877 Dringlichkeitsantrag AM Bruno Böhm - Unterbringung von Geflüchteten in Sport- und Turnhallen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Aewerdieck, Andrea
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende teilte mit, dass er Probleme mit dem Punkt 2 des Antrags habe

Der Vorsitzende teilt mit, dass er Probleme mit dem Punkt 2 des Antrags sehe. Sollte dieser so beschlossen werden, würde der Hauptausschuss sich ständig mit der Turnhallenbelegung befassen müssen. Außerdem würde dies einen unverhältnismäßigen Aufwand für die Verwaltung bedeuten ständig die Hallen zu wechseln. Vor dem Hintergrund, dass eine Turnhallenbelegung mit Flüchtlingen nur das letzte Mittel der Unterbringung bedeuten soll, sollte schon eine Belegung immer in der gleichen Halle erfolgen.

 

Ein Beschluss zu Punkt 3 würde einen Eingriff in das operative Geschäft der Verwaltung bedeuten. Dies würde ständige Sondersitzungen erforderlich machen. Bürgermeister Saxe weist auf die Zuständigkeitsordnung hin, wonach die Belegung der Turnhallen in den Zuständigkeitsbereich des Schul- und Sportausschusses falle. Zu Punkt 4 macht er deutlich, dass Fragen des Brandschutzes nur auf ein bestimmtes Gebäude bezogen berichtet werden kann. Eine allgemeine Berichterstattung ist nicht möglich.

 

Zu dem Antrag diskutieren, zum Teil mehrfach, der Vorsitzende, Frau Akyurt, Herr Senator Schindler, Frau Senatorin Weiher und Herr Böhm.

 

Der Vorsitzende schlägt die punktweise Abstimmung vor.

 

Der Hauptausschuss

  ist einverstanden.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Unterbringung von Geflüchteten in Sport- und Turnhallen soll vermieden werden. Sie soll nur erfolgen, wenn keine andere Unterbringungsoption (Wohnungen, Gemeinschaftsunterkünfte, Container etc.) besteht. 

 

2. Ist die Unterbringung in Sport- und Turnhallen dennoch notwendig, ist sie zeitlich zu begrenzen. Die Stadtteile und Sportvereine sind im Rotationsverfahren gleichmäßig heranzuziehen. 

 

3. Soll eine Sport- oder Turnhalle länger als zwei Monate genutzt werden, ist eine Freigabe durch den Hauptausschuss notwendig.

 

4. Der Bürgermeister möge dem Hauptausschuss in seiner nächsten Sitzung berichten, wie Belange des Brandschutzes bei der Nutzung der Sport- und Turnhallen als Unterkunft berücksichtigt werden. Ebenso ist zu berichten, welche Anforderungen an die Sanitäranlagen gestellt werden.  

 

 

 

 

Der Hauptausschuss beschließt den Antrag zu:

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig zu

Punkt 1 und 4 gem. Beschlussvorschlag

und lehnt die Punkte 2 und 3 ab.