Auszug - Strategische Entwicklung der Abfallwirtschaft in der Hansestadt Lübeck ? Szenarien und Handlungsempfehlungen  

33. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 14.07.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:21 Anlass: Sitzung
Raum: Mittelsaal im Kanzleigebäude
Ort: Breite Straße 62, 23552 Lübeck
VO/2015/02733 Strategische Entwicklung der Abfallwirtschaft in der Hansestadt Lübeck ? Szenarien und Handlungsempfehlungen
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Bernd Möller
Federführend:3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck Bearbeiter/-in: Verwey, Jan-Dirk
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende weist auf die Ergebnisse aus dem Werksausschuss hin

 

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Ausarbeitung „Strategische Planung Abfallwirtschaft für die Entsorgungsbetriebe Lübeck“ und die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Entsorgungsbetriebe Lübeck werden beauftragt, die Abfallwirtschaft der Hansestadt Lübeck im Rahmen der abfallwirtschaftlichen Ziele der Hansestadt Lübeck weiter zu entwickeln. Dabei sind die Ziele, wie sie in der Ausarbeitung definiert sind, zu Grunde zu legen. Die Ausarbeitung dient den EBL als Handlungsleitfaden.

 

  1. Die einzelnen Handlungsempfehlungen sind bis zur Entscheidungsreife weiter zu verfolgen. Darüber ist im Werkausschuss zu berichten.

 

  1. Vor einer Umsetzung einzelner Maßnahmen sind in den gemäß Betriebssatzung zuständigen Gremien entsprechende einzelne Beschlüsse herbei zu führen.

 

 

Der Vorsitzende weist auf die Ergebnisse aus dem Werksausschuss hin. Herr Reinhardt beantragt eine Abstimmung in der Fassung des Werkausschusses.

 

 

1. Die Ausarbeitung „Strategische Planung Abfallwirtschaft für die Entsorgungsbetriebe

Lübeck“ und die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen werden zur Kenntnis

genommen.

 

2. Die Entsorgungsbetriebe Lübeck werden beauftragt, die Abfallwirtschaft der

Hansestadt Lübeck im Rahmen der abfallwirtschaftlichen Ziele der Hansestadt

Lübeck weiter zu entwickeln. Dabei sind die Ziele, wie sie in der Ausarbeitung auf Seite 7

des Gutachtens definiert sind, zu Grunde zu legen. Die Ausarbeitung dient den EBL als

Handlungsleitfaden.

 

3. Die einzelnen Handlungsempfehlungen sind bis zur Entscheidungsreife weiter zu

verfolgen. Darüber ist im Werkausschuss zu berichten. Dabei ist auch über anstehende

Ausschreibungen, die die Wertgrenze der Betriebssatzung erreichen, zu informieren.

 

4. Vor einer Umsetzung einzelner Maßnahmen sind in den gemäß Betriebssatzung

zuständigen Gremien entsprechende einzelne Beschlüsse herbei zu führen.

 

 

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der

Der Hauptausschuss empfiehlt der

Bürgerschaft einstimmig, in der Fassung

des Werkausschusses

(fett und unterstrichen dargestellt)

zu entscheiden.