Auszug - Bebauungsplan 32.13.00 Godewind / Am Fahrenberg Erneuerung des Aufstellungsbeschlusses vom 19.12.2011 und Zustimmung zum städtebaulichen Konzept  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 04.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2013/00962 Bebauungsplan 32.13.00 Godewind / Am Fahrenberg
Erneuerung des Aufstellungsbeschlusses vom 19.12.2011 und
Zustimmung zum städtebaulichen Konzept
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Krön, Ingrid
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Thorben Sell stellt die in der Anlage befindliche Planung vor

              Die Behandlung des TOP 2.1 ist im Anschluss des TOP 2.2 erfolgt.

 

 

Herr Thorben Sell stellt die in der Anlage befindliche Planung vor.

 

 

 

Nach der Präsentation wurden nachfolgende Fragen gestellt:

 

(Die Fragen beantworten u.a. Herr Thorben, Sell, Herr Andreas Seite (Otto Wulf Bauunternehmen), Herr Simon Vollmer (wph) bzw. Herr Schünemann (Architekt).

 

 

Herr Goldschmidt fragt nach, ob die geplante Tiefgarage unter der Wohnbebauung ausreichend Stellplätze für Wohnungsbesitzer biete.

 

Es wird erläutert, dass die 63 geplanten Eigentumswohnungen und die zusätzlich geplanten Ferienwohnungen (insgesamt 110 Einheiten) ein ausreichender Stellplatznachweis erfolge und dementsprechend ca. 110 Stellplätze geplant seien.

 

Herr Lötsch erkundigt sich, wo das Parken für Besucher des gewerblichen Bereichs (Cafe, Restaurant, Wellnessbereich) geplant sei.

 

Es sei angedacht einige Besucherparkplätze einzurichten.

 

Herr Howe erkundigt sich, ob ein Investor bereitstünde, was damit beantwortet wird, dass diese Personen bereits da seien.

Die zweite Frage von Herrn Howe ist die, ob ein Anschluss an das bestehende Heizkraftwerk (HKW) geplant sei. Diese Frage wird dahin gehend beantwortet, dass dieses angestrebt werde.

Auf Herrn Howes dritte Frage nach eventuell geplanten Gründächern wird zugesagt, dass dieses noch im Entwurfsplan zu prüfen sei.

Die vierte Frage von Herrn Howe betrifft den Baumbestand. Hierzu möchte Herr Howe wissen, welche Bäume stehen gelassen würden. Obligatorische Ersatzpflanzungen werden zugesagt. Der Investor wird auch schon im eigenen Interesse für eine Eingrünung sorgen.

 

Herr Howe fragt weiterhin, ob nur Eigentumswohnungen geplant seien oder auch Mietobjekte.

Hierauf wird geantwortet, dass die Appartements im Innenbereich als Eigentum verkauft werden sollen. Die Randbebauung am Fahrenberg sei noch zu klären.

 

Herr Dr. Brock erkundigt sich nach der Fassadenabwicklung des denkmalgeschützten Bestands.

Herr Lötsch weist darauf hin, dass es sich hier lediglich um einen Aufstellungsbeschluss handle.

 

Frau Friedrichsen möchte wissen, ob die Tiefgaragenzufahrt vom Godewind erfolge und ob die Hochwassersicherheit gegeben sei.

Es wird erklärt, dass beim ehemaligen Autohaus Kittner die gleiche Gefahr bestand und dass sich die Architekten noch was einfallen lassen müssen.

 

Frau Bade erkundigte sich nach barrierefreien Wohnungen und nach der lichten Höhe der Garagenplätze.

Diese Fragen wurden dahingehend beantwortet, dass die Ferienappartement barrierearm gebaut würden, die Innenausstattung allerdings den Wünsche den Käufer unterliege. Für die Garagenplätze sei eine lichte Höhe von 2,10m geplant.

Die weitere Frage von Frau Bade, ob dieser Plan auch im Behindertenrat vorgestellt werden könne, wurde bejaht.

 

Herr Hildebrandt merkte an, dass sich die Travemünder auf die Bebauung freuen würden.

 

Herr Pluschkell erkundigte sich nach der Energieversorgung der Anlage, in Verbindung mit dem bestehenden HKW.

Es wurde erklärt, dass eine Prüfung durchgeführt werden würde, ob die technischen Voraussetzungen und energetischen Werte ausreichend seien.

 

Herr Pluschkell fragt weiterhin, was die Fremdenverkehrssatzung für dieses Gebiet hergebe und ob diese überhaupt noch notwendig sei, da es immer wieder Befreiungen hieraus gäbe.

Weiterhin regte Herr Pluschkell an, sich Gedanken zu machen, wie man die fehlenden 150 Parkplätze kompensieren würde (Jetzt insgesamt 500 – mit dem Leuchtenfeld, dann nur noch das Parkhaus mit 350).

Herr Pluschkell bemerkt weiterhin, dass die SPD heute keinen Beschluss fassen würde, sondern noch Beratungsbedarf in der Fraktion habe.

 

Herr Senator Boden erklärt, dass die Fremdenverkehrssatzung für diesen Bereich nicht gelte, aber für Travemünde insgesamt sehr wichtig sei. Die Ferienappartementbesitzer dürfen nur 6 Wochen pro Jahr ihr Appartement selber nutzen und der denkmalgeschützte Bestand müsse erhalten bleiben. Weiterhin erklärte Herr Senator Boden, dass in Travemünde durchaus Bedarf an Wohneigentum bestünde. Zu der Anzahl der Parkplätze bemerkte Herr Senator Boden, dass die nichtgenutzten Parkplätze im Maritim neu betrachtet werden müssen und auch weitere Parkplätze im neuen Hotel entstünden. Eine komplette Begrünung des neuen Parkhauses sei auf jeden Fall gewährleistet.

 

Herr Prieur bemängelte die abwartende Haltung der SPD zum notwendigen Beschluss dieses Aufstellungsbeschlusses.

Weiterhin fragte Herr Prieur nach einem Investor für das Parkhaus.

Es wurde geantwortet, dass es seitens des Investors mit überplant würde, aber nicht betrieben. Das Geld, das für den Erwerb des Grundstücks ausgegeben würde, würde zum Bau des Parkhauses genommen werden. Diese Gespräche müssten allerdings noch geführt werden.

 

Herr Stolzenberg fragte nach alternativen Lösungen und Öffentlichkeitsbeteiligungen.

Es wird geantwortet, dass eine Beteiligung der Öffentlichkeit gesetzlich geregelt sei.

 

Herr Stüttgen fragt nach dem Alter des HKW und ob die Zufahrt zur Tiefgarage vom Godewind erfolgen soll, wegen der Außengastronomie.

Das Alter des HKW wird auf ca. 30 Jahre geschätzt und für die Zufahrt gäbe es zwei Optionen, die allerdings noch erarbeitet werden müssten.

 

Zu der Frage nach den Geschossen, die die denkmalgeschützte Fläche überdecken, wird es noch gespräche mit dem Denkmalschutz geben.

 

Herr Wolfgramm fragte nach der Zielgruppe für die Eigentumswohnungen und ob eine Bewirtschaftung des Parkhauses nicht ein Verlustgeschäft wäre und ob es dort Altlasten gabe. Ob der Investor zwischenzeitlich Abstand genommen hätte, war die nächste Frage.

Seitens des Investors konnte zu der Frage der Zielgruppe wenig gesagt werden, die angesprochenen Altlasten wären handhabbar und würden keine Kosten für die Stadt bedeuten. Einen bei der Fa. Kittner abgesagten, zwischenzeitlichen Termin, habe es gegeben.

 

Herr Lötsch erinnerte ein weiteres Mal daran, dass es sich hierbei lediglich um einen Aufstellungsbeschluss handle.

 

Herr Pluschkell hinterfragt die halbrunde Form der Bebauung und erwähnte ein weiteres Mal, dass erst eine Beratung in der Fraktion zur Abstimmung notwendig sei.

 

Herr Goldschmidt monierte die abwartende Haltung, da die Planung seiner Meinung nach ein gutes Konzept wäre.

 

Es wurde geantwortet, dass man sich sehr wohl über alternative Varianten Gedanken gemacht habe, wie es Herr Stolzenberg gewünscht habe, aber in der jetzigen geplanten Form sei es schlüssig.

 

Herr Howe bemerkte, dass er der Wohnbebauung zustimmen würde und auch das Parkhaus annehmbar wäre. Allerdings müsse er den Beschluss noch mit seiner Fraktion diskutieren und zum 18.11.2013 eine Entscheidung fällen.

 

Herr Stolzenberg möchte gerne einen Überblick über die Alternativen bekommen. Zusätzlich zur Wohnnutzung hält Herr Stolzenberg auch die Nutzung für Tourismus für wichtig.

 

Herr Senator Boden erklärt, dass eine frühzeitige Bürgerbeteiligung etwas Wichtiges sei und daher würde, sobald ein Beschluss vorliege, eine Bürgerbeteiligung in Travemünde in einem frühen Stadium stattfinden. Ein Ortsrat könne allerdings nur Empfehlungen aussprechen.

Im Bezug auf die Nutzung appelliert Herr Senator Boden an das Vertrauen des Investors.

 

Herr Lötsch beantragt eine Beratungspause.

 

Im Anschluss an die ca. 10-minütige Beratungspause erklärte Herr Howe, dass die Gewerbetreibenden in Travemünde (hier Dachdeckerei) nicht verdrängt werden dürften und man auf deren Interessen eingehen müsse.

 

Es wird seitens der Verwaltung sichergestellt, dass der dort ansässigen Dachdeckerei Flächen verpachtet oder verkauft werden können.

 

Herr Senator Boden erklärt, dass erst ein Aufstellungsbeschluss Aussagen trifft, wie es aussehen würde, inklusive des Parkhauses. Im Detail könne man sich noch mit Fragen auseinandersetzen bezüglich der ansässigen Firma und des HKWs. Es gäbe auch Pachtverträge, die zu beachten seien. Eine einvernehmliche Lösung müsse das Ziel aller sein.

 

Herr Lötsch bestätigt, dass die Zufahrt zur Dachdeckerei gewährleistet sei.

Weiterhin bemerkt Herr Lötsch, dass die CDU gegen eine Vertagung des Beschlusses sei, da die aufkommenden Fragen alle noch zu klären seien. Er empfiehlt eine Liste mit offenen Fragen zu erstellen, um diese beantwortet zu bekommen.

 

Herr Pluschkell äußert noch einmal sein starkes Bedürfnis in der Fraktion zu diskutieren und hält eine Vertagung von 14 Tagen für vertretbar. Die SPD würde Aufträge an die Verwaltung formulieren und die CDU könne eine Liste erstellen.

 

Herr Stüttgen merkt an, dass die Fragen auch im Anschluss an einen Beschluss formuliert werden können.

 

Herr Lötsch erklärt, dass er jetzt die Liste der Fragen bzw. Punkte, die nicht abschließend sei, aufstellen möchte, denn je eher diese Punkte feststünden, desto eher können sie auch umgesetzt werden.

 

Herr Lötsch lässt über den Vertagungsantrag der SPD abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag der Vertagung:              5 Stimmen

Gegen den Antrag:                                          9 Stimmen

Enthaltungen:                                                        1 Stimme

 

Der Vertagungsantrag ist abgelehnt.

 

Herr Lötsch formuliert im Einklang mit den Anwesenden die Liste der abzuarbeitenden Punkte:

 

1.)    Darstellung, wie das Parkhaus gebaut und nachhaltig betrieben werden könne (Empfehlung aus dem Grundstückserlös).

2.)    Prüfung, ob die Wärmeversorgung über das HKW erfolgen könne, wenn nicht, wie / ob das HKW entsprechen aufgerüstet werden könne – technische Frage anhand von Kennwerten.

3.)    Wo können die „fehlenden“ 150 Parkplätze gegenüber der Aufstellung Masterplan ausgewiesen werden.

4.)    Sondernutzung im Sinne von Fremdenverkehr und Tourismus im Bereich Godewind (nur ehem. Bereich des historischen Kittnergebäudes / Rundbaus).

5.)    Sicherstellen, dass der dort ansässige Dachdeckerbetrieb in seinem Bestand verbleiben könne.

 

Herr Goldschmidt meint, dass die Liste ein sog. „Einrennen von offenen Türen“ sei.

 

Herr Senator Boden äußert sein Verständnis für die Fragen und die Klärungspunkte, die bei einem seriösen Bauleitplanverfahrens sowieso zu klären seien.

Herr Senator Boden schlägt vor, diese Liste zum Protokoll zu nehmen, so dass sie jeder schriftlich hätte und jederzeit die Abarbeitung durch die Verwaltung erwirken könne.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

1. Für den zwischen den Straßen Steenkamp, Am Fahrenberg, Godewind und Fehling­straße im Stadtteil Travemünde gelegenen und im beiliegenden Lageplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird der Bebauungsplan 32.13.00 Godewind / Am Fahrenberg aufgestellt.

Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird für den Geltungsbereich des Be­bauungsplanes 32.13.00 Godewind / Am Fahrenberg im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB geändert (114. Änderung).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungspla­nes soll Travemünde als Wohn- und Fremdenverkehrsort durch die Errichtung von Fe­rienapartments, Geschosswohnungen und eines Parkhauses/ einer Parkpalette gestärkt werden. (Zu den sonstigen Zielen der Planung siehe beiliegende Begründung.)

 

2. Der Aufstellungsbeschluss vom 19.12.2011 wird hiermit ersetzt.

 

3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB soll durchgeführt werden.

 

6. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein externes Planungsbüro beauftragt werden.

 

7. Das städtebauliche Konzept (Anlage zur Begründung) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig mit der Ergänzung der Liste des Protokolls (5 Punkte) und gemäß Beschlussvorschlag.

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich BP32 13 00 GodewindAmFahrenberg 311013 ppt (2) (14515 KB)