Veröffentlicht am 04.02.2026

Abriss Haus Seeblick aufgrund akuter Gefahrenlage

Arbeiten beginnen Mitte Februar 2026 – Nebengebäude bleiben zunächst stehen

Haus Seeblick am Brodtener Steilufer

Das Hauptgebäude des Haus Seeblick wird nach aktuellen Stand Mitte Februar 2026, endgültig abgerissen. Die Hansestadt Lübeck hat jetzt eine Fachfirma mit der Durchführung der der Abbrucharbeiten beauftragt. Hintergrund ist eine akute Gefahrenlage, die von dem Gebäude ausgeht.

Der Abriss erfolgt im Rahmen einer sogenannten Ersatzvornahme. Der Eigentümer war im September 2025 mit Ordnungsverfügung aufgefordert worden, das Wohngebäude bis Ende 2025 zu beseitigen. Dieser Aufforderung kam er nicht nach.

Da von dem Gebäude erhebliche Gefahren für Leben und Gesundheit von Personen sowie für Belange des Umwelt- und Küstenschutzes ausgehen, ist ein weiterer Verzug nicht vertretbar, so dass nunmehr die Durchführung der Ersatzvornahme erforderlich ist.

Die Kosten für die Ersatzvornahme werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt. Abgerissen wird ausschließlich das Hauptgebäude, da dies aufgrund der Gefahrenlage zwingend notwendig ist. Von den Nebengebäuden geht derzeit keine unmittelbare Gefahr aus, so dass diese von der Maßnahme nicht betroffen sind.

Hintergrund:

Ein Versetzen des Gebäudes auf den hinteren Teil des Grundstücks ist aufgrund entgegenstehender öffentlicher Belange wie die Lage im Landschaftsschutzgebiet sowie im Küstenschutzstreifen sowie aus planungsrechtlichen Gründen (Lage im Außenbereich) nicht zulässig.

Die Bauaufsicht der Hansestadt Lübeck hat frühzeitig ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet, um Gefahren für Leib und Leben sowie mögliche Umweltschäden abzuwenden. Mit der Aufforderung zum vollständigen Rückbau des Gebäudes im September 2025 sollte insbesondere ein möglicher Absturz des Hauses in naher Zukunft verhindert werden.

+++