Veröffentlicht am 03.02.2026

Hinweise zur Räum- und Streupflicht der Anlieger

Entsorgungsbetriebe und Ordnungsamt verteilen Aufforderungsschreiben

Ein vom Schnee befreiter Gehweg

Der anhaltende Dauerfrost führt dazu, dass viele schlecht geräumte Gehwege zu Eisflächen werden. Die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) erhalten derzeit zahlreiche Hinweise und Beschwerden aus der Bevölkerung über nicht geräumte und spiegelglatte Gehwege im Stadtgebiet. Insbesondere bei den aktuellen Witterungsbedingungen stellen diese Flächen ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Fußgängerinnen und Fußgänger dar.

Nach der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Hansestadt Lübeck sind die Eigentümer:innen anliegenden Grundstücke für die Schnee- und Glättebeseitigung auf Gehwegen verantwortlich. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob die Entsorgungsbetriebe Lübeck auf Fahrbahnen oder Radwegen bereits geräumt haben. Der jetzige Zustand vieler Gehwege ist durch Nichtbeachtung der Anliegerpflichten entstanden. Wichtig ist die rechtzeitige Räumung direkt nach dem Schneefall. Tritt sich der Schnee erst einmal über Tage fest, entstehen bei Dauerfrost die dicken buckeligen Eisflächen, die nur noch mechanisch entfernt werden können. Selbst Salz, das in Lübeck für Gehwege nicht verwendet werden darf, könnte nur die Oberfläche antauen die dann erneut festfriert.

Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite – in der Regel bis zu 1,50 Meter – von Schnee freizuhalten und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln (Sand, Granulat, Kies etc.) zu streuen. Salz darf zurzeit auf Gehwegen nicht verwendet werden. Die Räum- und Streuarbeiten müssen werktags zwischen 7 und 20 Uhr sowie sonn- und feiertags zwischen 9 und 20 Uhr unverzüglich erfolgen. Nachts gefallener Schnee ist jeweils bis zum Beginn dieser Zeiten zu beseitigen. Da die Radwege im Stadtgebiet aktuell weitgehend geräumt sind, weichen manche Fußgängerinnen und Fußgänger auf diese Flächen aus. Dies führt vermehrt zu Konflikten mit dem Radverkehr. Die EBL appellieren daher eindringlich an alle Anlieger, ihrer Räum- und Streupflicht zuverlässig nachzukommen – und zugleich an alle Verkehrsteilnehmenden, in dieser besonderen Wetterlage gegenseitige Rücksichtnahme walten zu lassen.

Um auf bestehende Pflichtverletzungen aufmerksam zu machen, verteilen die Entsorgungsbetriebe Lübeck gemeinsam mit dem Ordnungsamt Aufforderungsschreiben an betroffene Grundstücke. Bei Nichtbeachtung sind auch Bußgelder möglich, die das Ordnungsamt der Hansestadt Lübeck verhängen kann. Die Entsorgungsbetriebe Lübeck bitten alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, ihrer Verantwortung nachzukommen und so gemeinsam dazu beizutragen, Wege sicher zu halten und Unfälle zu vermeiden. +++

Quelle: Entsorgungsbetriebe Lübeck