Veröffentlicht am 03.02.2026

Stiftung Heiligen-Geist-Hospital bereitet Neuverpachtung des Krumbecker Hofes vor

Pachtvertrag endet zum 30. Juni 2026 – Entscheidung durch politische Gremien vorgesehen

Die Stiftung Heiligen-Geist-Hospital ist Eigentümerin mehrerer Ländereien, darunter des Krumbecker Hofes. Der bestehende Pachtvertrag aus dem Jahr 1991 läuft nach 35 Jahren planmäßig zum 30. Juni 2026 aus. Eine Verlängerungsoption enthält der Vertrag nicht.

Bei der Verpachtung des Stiftsgutes handelt es sich nicht um eine ausschreibungspflichtige Leistung der Stiftungsverwaltung. Der bisherige Pächter hat während der Laufzeit des Pachtvertrages Untermiet- und Unterpachtverhältnisse für stiftungseigene Gebäude begründet, unter anderem für eine Naturkindertagesstätte sowie für eine Pferdepension. Diese Vertragsverhältnisse sind an den bestehenden Pachtvertrag gebunden und enden mit dessen Ablauf.

Fortführung bestehender Strukturen möglich

Die anstehende Neuvergabe der Pacht bedeutet nicht zwangsläufig das Ende der bestehenden Nutzungen auf dem Krumbecker Hof. Interessierte Bewerber:innen können sich im Rahmen der Verhandlungen ein Bild von den vorhandenen Strukturen machen und bei einem möglichen Vertragsschluss entscheiden, diese fortzuführen. Seitens der Stiftungsverwaltung bestehen gegen eine Fortführung grundsätzlich keine Bedenken.

Eigentumsverhältnisse und bauliche Fragen

Die Stiftung ist Eigentümerin des Geländes sowie der historischen Stiftsgutgebäude. Daneben existieren bauliche Anlagen, die der derzeitige Pächter während der Pachtzeit errichtet hat. Für diese Gebäude sind im Rahmen der Neuverpachtung Regelungen zu treffen, etwa zur Übernahme durch die Stiftung oder einen Nachfolgepächter oder zu einem möglichen Rückbau.

Die Verpachtung des Krumbecker Hofes erfolgt nach den Regelungen des Landpachtrechts und ist nicht mit Erbbaurechtsverhältnissen vergleichbar.

Kein Bieterverfahren – laufende Gespräche seit 2022

Ein Bieterverfahren wurde nicht eröffnet. Seit dem Jahr 2022 steht die Stiftungsverwaltung mit dem bisherigen Pächter im Austausch, um eine Nachfolgeregelung herbeizuführen. Ein neuer Pachtvertrag über 30 Jahre kann jedoch nicht allein mit dem bisherigen Pächter geschlossen werden, da das bestehende Vertragsverhältnis mit einer natürlichen Person besteht. Vor diesem Hintergrund wurden Gespräche mit einem vorgeschlagenen Nachfolger aufgenommen.

Die Stiftung weist darauf hin, dass der bisherige Pächter vereinbarte Schritte, insbesondere zur Herbeiführung erforderlicher Baugenehmigungen für geschaffenen Wohnraum, bislang nicht umgesetzt hat. Entsprechende baurechtliche Fragen werden nun durch die Stiftung selbst geklärt.

Zeitplan und weitere Schritte

Derzeit werden intensive Gespräche geführt, um spätestens im Februar eine Entscheidungsgrundlage zu schaffen und eine Beschlussvorlage für die Lübecker Bürgerschaft auf den Weg zu bringen. Über die Zukunft bestehender Miet- und Nutzungsverhältnisse wie Natur-Kita, Imkerei oder Pferdepension kann erst entschieden werden, wenn feststeht, wer den Hof künftig pachtet. Die Stiftung ist nicht Vertragspartei dieser Mietverträge, steht deren Fortführung jedoch grundsätzlich offen gegenüber. Die Entscheidung liegt beim künftigen Pächter.

Bei Gesprächsbedarf von Bewohne:rinnen des Hofes zeigt sich die Stiftung gesprächsbereit, weist jedoch darauf hin, dass die rechtliche Entscheidung über bestehende Mietverhältnisse nicht bei ihr liegt.

Die Stiftung Heiligen-Geist-Hospital wird die politischen Gremien zeitnah über den Stand der Verhandlungen informieren.

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