Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister wird Ihnen auf Antrag vom zuständigen Standesamt ausgestellt. Der Ausdruck gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Geburt eingetragen hat. Sie erhalten das Dokument einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register. Dieser Ausdruck kommt rechtlich der Geburtsurkunde gleich und kann im behördlichen Kontext statt dieser vorgelegt werden.
Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption, Veränderungen zur Vaterschaft zu dem Kind oder Namensänderungen.
Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch in der Regel auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden müsste.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Im Geburtenregister wird neben Vor- und Familiennamen des Kindes, Geschlecht des Kindes, sowie Vor- und Familiennamen der Eltern und auf Wunsch die Religionszugehörigkeit, Ort sowie Tag, Stunde und Minute der Geburt beurkundet.
Persönliche Beantragung
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
- Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Name, Vorname der Eltern
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben.
Online-Beantragung
- Im Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein können Sie Urkunden und beglaubigte Registerausdrucke auch online bestellen.
- Rufen Sie das Service-Portal auf. Unter den Angeboten zu „Familie und Kind“ finden Sie die Urkundenbestellung.
- Mit der eID-Funktion und der AusweisApp2 auf Ihrem Smartphone können Sie ein Service-Konto-Plus erstellen, das für die Bestellung von Urkunden notwendig ist, damit sichergestellt ist, dass nur berechtigte Personen eine Personenstandsurkunde oder einen Registerausdruck erhalten.
- Die Gebühren werden online erhoben.
- Die Urkunde bzw. der Ausdruck wird per Post zugesandt.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Hier gelangen SIe zur Urkundenanforderung.
Standesamt, in der die Geburt beurkundet wurde.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
1. Persönlicher Besuch im Standesamt
Sie können ohne vorherige Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten vorbeikommen.
Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument (Personalausweis, Pass) mit.
2. Persönlicher Besuch im Bürgerservicebüro Innenstadt, Königstraße 49-57 (Lichthof)
Sie können ohne vorherige Terminvereinbarung vorbeikommen.
Unsere Öffnungszeiten sind montags und dienstags von 8 bis 14 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr.
Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument (Personalausweis, Pass) mit.
Bitte beachten Sie: Wenn der Personenstand (Eheschließung, Geburt, Sterbefall) nach dem Jahre 2009 eingetreten ist, kann die Urkunde in der Regel sofort vor Ort ausgehändigt werden.
In allen anderen Fällen kann eine spätere Abholung oder Zusendung per Post erfolgen.
3. Alternativ steht Ihnen auch der Online-Dienst zur Verfügung, den Sie bequem von zu Hause aus nutzen können.
Bitte beachten Sie: Zur Nutzung dieses Online-Dienstes benötigen Sie ein kostenloses Servicekonto Plus.
4. Wenn Sie unseren Online-Dienst zur Anforderung von Urkunden nicht nutzen können, so haben Sie die Möglichkeit einen formlosen Antrag zu stellen. Lesen Sie die Hinweise zu den benötigten Unterlagen unter: „Welche Unterlagen werden benötigt?“
- Personalausweis, Pass oder eID (bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie)
- bei Beantragung / Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis, Pass oder eID
- gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Urkunden sind grundsätzlich vorzubestellen. Keine sofortige Abholung mit Ausweis möglich!
Beantragung über einen formlosen Antrag mit Gebühr und Ausweiskopie
Bei der Antragsstellung müssen Sie neben dem formlosen Antrag folgendes einreichen:
Bei schriftlicher Beantragung oder per Mail:
- Ihren Personalausweis (beidseitige) Kopie oder Reisepass plus Meldebescheinigung in Kopie
- Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses (siehe „Spezielle Hinweise“)
Bestellungen mit Wohnsitz im Ausland:
- Ausweiskopie in Verbindung mit einer Meldebescheinigung oder Rechnung eines öffentlichen Versorgers (Strom, Telefon,..)
- Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses
Bei Abholung durch einen Bevollmächtigten (nur nach vorheriger Terminabsprache in unabwendbar dringenden Fällen):
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis (Original oder Kopie) oder Reisepass (Original oder Kopie)
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses (siehe „Spezielle Hinweise“)
Bei allen Kopien ist eine amtliche Beglaubigung nicht erforderlich!!!
Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Geburtsurkunde kostet 20,00 Euro, jede weitere kostet 10,00 Euro.
Anweisung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft).