Landeseigene Grundstücke, Immobilien und Vermögensgegenstände erwerben

Leistungsbeschreibung

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können landeseigene Grundstücke, die das Land Schleswig-Holstein nicht mehr zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt, erwerben. Die Liegenschaften werden öffentlich zum Beispiel über das Internetportal Immowelt angeboten. In Einzelfällen erfolgt auch ein Verkauf über ein Auktionshaus.

Das gilt ebenfalls für Grundstücke, die dem Land durch Erbschaften zugefallen sind, sofern diese öffentlich vermarktbar sind.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Unter Wirtschaft und Liegenschaften - Rathaus erhalten Sie weitere Informationen.
Aktuelle Bekanntmachungen des Bereiches Wirtschaft und Liegenschaften finden Sie unter bekanntmachungen.luebeck.de

Die Hansestadt Lübeck bietet Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau entsprechend der Verbilligungsrichtlinie an.

Verfahrensablauf

  • Wenn Sie Interesse an einem landeseigenen Grundstück haben, achten Sie bitte auf entsprechende Anzeigen und antworten bei Interesse auf diese Anzeigen.
  • Anschließend prüft die Behörde, ob die formalen und rechtlichen Voraussetzungen für den Verkauf erfüllt sind, zum Beispiel ob das Grundstück für den gewünschten Zweck genutzt werden darf und ob Sie zahlungsfähig sind.
  • Wenn alles passt, erhalten Sie ein Kaufangebot oder es findet ein Gebotsverfahren statt, falls mehrere Interessenten vorhanden sind.
  • Im nächsten Schritt werden Kaufpreis und Vertragsbedingungen zwischen Ihnen und der Behörde abgestimmt.
  • Der Kaufvertrag wird dann durch einen Notar beurkundet, was gesetzlich vorgeschrieben ist.
  • Nach der Unterzeichnung erfolgt die Zahlung des Kaufpreises.
  • Danach wird der Eigentumsübergang im Grundbuch eingetragen, wodurch Sie rechtlich als Eigentümer gelten.
  • Zum Schluss erhalten Sie das Grundstück offiziell übergeben.

An wen muss ich mich wenden?

Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum einer Kommune befinden an die entsprechende Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein befinden:

  • im Falle von entbehrlichem Grundvermögen an die Landesliegenschaftsverwaltung im Finanzministerium Schleswig-Holstein,
  • im Falle von Fiskalerbschaften an das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP).

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Lübeck West ( St.Jürgen, Strecknitz, Blankensee, Wulfsdorf, Beidendorf, Krummesse, Kronsforde, Niederbüssau, Vorrade, Schiereichenkoppel, Oberbüssau, Niendorf/Moorgarten, Reecke, Genin, Moisling, Buntekuh, St.Lorenz Nord und Süd, Gr. Steinrade/Schönböcken, Falkenfeld/Vorwerk, Dornbreite)

Lübeck Ost ( Innenstadt, Marli/Brandenbaum, Eichholz, St.Gertrud, Karlshof, Israelsdorf, Gothmund, Schlutup, Kücknitz, Dänischburg, Siems, Herrenwyk, Dummersdorf, Roter Hahn, Pöppendorf, Ivendorf, Travemünde, Priwall, Brodten)


Wenn Sie ein städtisches Erbbaurechtsgrundstück kaufen möchten, wenden Sie sich bitte an das Erbbaurechtsmanagement unter

Telefon: 122-2308 / -2325 / -2344

Voraussetzungen

  • Als Käuferin oder Käufer müssen Sie belegen können, dass der Kaufpreis bezahlt werden kann.
  • Das Grundstück muss in der Regel für den vorgesehenen Zweck genutzt werden. Manchmal ist eine entsprechende Erklärung oder Vereinbarung erforderlich.
  • Als Käuferin oder Käufer dürfen Sie keine ausstehenden Zahlungen oder Verpflichtungen gegenüber dem Land haben.
  • Die Nutzung des Grundstücks muss mit geltenden Bebauungsplänen und anderen Vorschriften vereinbar sein.
  • Je nach Grundstück kann die Zustimmung weiterer Behörden oder Gremien notwendig sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte achten Sie auf die Angaben im Rahmen der öffentlichen Ausbietung zum Beispiel bei Immowelt oder des Auktionshauses.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die konkreten Fristen können je nach Behörde, Bundesland und Verfahren variieren. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei der zuständigen Stelle, um keine Fristen zu versäumen.

Bearbeitungsdauer

In der Regel sollten Sie mit mehreren Wochen bis zu einigen Monaten rechnen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Die sogenannten „Fiskuserbschaften“ beziehungsweise „Fiskalerbschaften“ entstehen, wenn das Land Schleswig-Holstein als Erbe eingesetzt wird oder die vorhandenen Erben das Erbe ausschlagen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird das Land dabei auch gesetzlicher Erbe.

Hilfe & Kontakt:

Finanzministerium

Anschrift

Düsternbrooker Weg 64
24105 Kiel

Telefon

+49 431 988-0

Fax

+49 431 988-4172

Karte

Dienstleistungszentrum Personal (DLZP)

Anschrift

Gartenstraße 6
24103 Kiel

Telefon

+49 431 988-8800

Fax

+49 431 988-8890

Karte

Wirtschaft und Liegenschaften; Grundstücksmanagement Lübeck Ost

Anschrift

Fischstraße 1-3
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Kohlmarkt
Bus: Linie 1,2,6,7,9,15,16,8710,8720,8770,8780

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkhaus Wehdehof
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Parkplatz: Parkhaus Mitte (Schmiedestraße)
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Parkhaus Haerder-Center, Anzahl: 193, Gebührenpflichtig: Ja
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

2. OG

Karte

Wirtschaft und Liegenschaften; Grundstücksmanagement Lübeck West

Anschrift

Fischstraße 1-3
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Kohlmarkt
Bus: Linie 1,2,6,7,9,15,16,8710,8720,8770,8780

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkhaus Wehdehof
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Parkplatz: Parkhaus Mitte (Schmiedestraße)
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Parkhaus Haerder-Center, Anzahl: 193, Gebührenpflichtig: Ja
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

2. OG

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer