Nachforschungsgenehmigung für archäologische Ausgrabungen zum Entdecken von Denkmalen beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eigenständig nach Kulturdenkmalen suchen oder eine archäologische Ausgrabung durchführen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

Die Genehmigung kann durch das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein als zuständige obere Denkmalschutzbehörde erteilt und mit Bedingungen oder Auflagen versehen werden.

Wenn Sie im Rahmen Ihrer Suche historische Gegenstände finden, müssen Sie dies umgehend der zuständigen oberen Denkmalschutzbehörde mitteilen.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Der Bereich Archäologie und Denkmalpflege, Abteilung Archäologie ist als Obere und Untere Denkmalschutzbehörde zuständig für die archäologischen Kulturdenkmale auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck und die Archäologische Sammlung. Sie betreut die Grabungsschutzgebiete „Innere Stadt“ (gesamte Altstadtinsel) und „Teerhofinsel/Alt Lübeck“, sowie die z. Zt. 282 Bodendenkmale der Denkmalliste und ca. 2000 Fundstellen im Stadtgebiet. Die Abteilung Archäologie ist zuständig für archäologische Ausgrabungen und nimmt Fundmeldungen entgegen.

Information und Beratung der Denkmaleigentümer
Prüfung, Bearbeitung und Genehmigung von Anträgen
Erteilung steuerlicher Bescheinigungen für Maßnahmen an allen Arten von Denkmalen
Bearbeitung von Anträgen auf Zuwendungen
Beratung über Fördermöglichkeiten
Führen der Denkmallisten für die Hansestadt Lübeck
Durchführung archäologischer Ausgrabungen und Bauforschungen
Information der Öffentlichkeit in Veranstaltungen, Vorträgen und Führungen
Publikation von Forschungen
Betreuung, Pflege und laufende Erweiterung der Archäologischen Sammlung
Bearbeitung wissenschaftlicher Anfragen und Leihersuchen
Annahme von archäologischen Funden aus dem Stadtgebiet Lübeck
Betreuung von Praktikanten (Schüler/Studenten)
Einsatzstelle der Jugendbauhütte Lübeck
Pflege von Fachbibliotheken der Archäologie

Von 2009 bis 2016 führte die Lübecker Archäologie im Gründungsviertel der Altstadt eine der größten innerstädtischen Ausgrabungen in Nordeuropa durch.

Weitere Informationen unter :

https://www.landesarchaeologen.de/

https://die-gemeinnuetzige.de/64-0-Archaeologische+Gesellschaft+der+Hansestadt+Luebeck+eV.htm

 

Verfahrensablauf

  • Den Antrag auf Genehmigung können Sie schriftlich oder per E-Mail stellen.
  • Der formlose Antrag muss beim Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein als zuständige obere Denkmalschutzbehörde des Landes schriftlich oder in Form einer E-Mail gestellt werden.
  • Dazu nutzen Sie bitte die E-Mail Adresse alsh.landsh.de oder schicken einen Antrag per Post an die zuständige Behörde. Die Kollegeninnen und Kollegen nehmen dann mit Ihnen Kontakt auf.
  • Sollte die zuständige obere Denkmalschutzbehörde des Landes Mängel im Antrag feststellen, bekommen Sie eine angemessene Frist zur Behebung.
  • Sollten Sie die Mängel nicht beseitigen und die Frist verstreichen lassen, gilt der Antrag als zurückgewiesen.

An wen muss ich mich wenden?

  • An das Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH) als Obere Denkmalschutzbehörde,
  • bei archäologischen Denkmälern im Bereich der Hansestadt Lübeck an den Bereich Archäologie und Denkmalpflege der Stadt Lübeck

Voraussetzungen

  • Einverständnis der Flächeneigentümer und Pächter
  • naturschutzrechtliche Genehmigungen
  • Nachweis von Leitungsplänen (Schachtscheine)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf eine denkmalrechtliche Genehmigung
  • Lageplan des Untersuchungsgebietes
  • Angaben zur Qualifikation
  • Methodenbeschreibung
  • Zeitplan
  • Sicherungs- und Dokumentierungskonzept

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. 

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Hinweis: Die Suche und die Grabung nach Kulturdenkmalen in Gewässern und an Land, die Verwendung von Suchgeräten (Sonden) sind gesetzlich genehmigungspflichtig! Ungenehmigte Handlungen werden als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet. Zufällige Funde, auch auf Privatbesitz, sind anzeigepflichtig! Hinweise und Informationen erhalten Sie in der Abteilung Archäologie.

Weiterführende Informationen

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 1 Monat
Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn die zuständige obere Denkmalschutzbehörde nicht innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen bei der Denkmalschutzbehörde einen Bescheid erlassen hat.

Hilfe & Kontakt:

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein

Anschrift

Brockdorff-Rantzau-Straße 70
24837 Schleswig

Telefon

+49 4621 387-0

Fax

+49 4621 387-55

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag 09:00 – 15:00 Uhr

Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Gebührenpflichtig: Nein

Archäologie und Denkmalpflege, Obere und Untere Denkmalschutzbehörde; Archäologie

Anschrift

Hafenstraße 1b
23568 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

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(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

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