Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis in allgemeine Fahrerlaubnis beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Dienstführerschein der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei besitzen, können Sie diesen in eine „zivile“, also allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umschreiben lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Kreise oder kreisfreien Städte (Fahrerlaubnisbehörde)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass),
  • gegebenenfalls Meldebescheinigung,
  • Dienstführerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis,
  • aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
  • ziviler Führerschein (falls vorhanden).

Wird die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt, sind gegebenenfalls einzelfallabhängig zusätzlich folgende Unterlagen notwendig - für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:

  • Gutachten eines Augenarztes,
  • Gutachten über die körperliche und geistige Eignung,
  • Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen nach Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Es befindet sich kein Fotoautomat vor Ort

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Eine Gebühr von 55,60€ fällt an. 

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).

Hilfe & Kontakt:

Ordnungsamt; Fahrerlaubnisbehörde

Anschrift

Schlutuper Straße 14
23566 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo.8:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Für alle unsere Dienstleistungen benötigen Sie einen Termin. Wenn Sie kurzfristig einen Termin wünschen, schauen Sie bitte wochentags bis 8:30 Uhr in unseren Online-Kalender. Dort können Sie sehen, ob noch kurzfristig verfügbare Termine vorhanden sind. Termine können Sie ganz einfach online unter luebeck.de/termine oder telefonisch unter +49 451 122-3311 buchen.

Öffentliche Verkehrsmittel

Haltestelle Kaufhof
Bus: 4, 5, 11

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Öffentlicher Verkehrsraum Meesenring
Gebührenpflichtig: Nein

Bemerkung

Bitte bringen Sie Ihr biometrisches Lichtbild in Papierform mit, da es bei der Fahrerlaubnisbehörde keinen Fotoautomaten gibt. Digitale Lichtbilder können derzeit nicht verarbeitet werden. Vorsprache nur mit Termin. Es ist nur EC- oder Kreditkartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich.

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer