Rotes Fahrzeugkennzeichen (07er-Kennzeichen) für an Veranstaltungen teilnehmende Oldtimer beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug an einer Veranstaltung teilnehmen, bei der die Präsentation und Pflege historischer Fahrzeuge im Mittelpunkt steht, können Sie für Ihren Oldtimer ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragen. Eine Betriebserlaubnis und eine Zulassung für das Fahrzeug sind nicht nötig. Auch für folgende Fälle können Sie das rote Oldtimerkennzeichen verwenden:

  • Probe- und Überführungsfahrten,
  • Werkstattbesuche und
  • Fahrten zum Tanken und zur Außenreinigung.

Das rote Oldtimerkennzeichen stellt somit eine Alternative zum H-Kennzeichen für die oben genannten besonderen Anlässe dar. Alltagsfahrten sind mit dem Kennzeichen nicht erlaubt.

Das rote Oldtimerkennzeichen besteht aus einem Unterscheidungskennzeichen und einer Erkennungsnummer, die immer mit "07" beginnt. Das rote Oldtimerkennzeichen ist ein Wechselkennzeichen. Das bedeutet, Sie können mit einem Kennzeichen mehrere historische Fahrzeuge zulassen und abwechselnd fahren. Sie dürfen allerdings nicht mehrere Fahrzeuge gleichzeitig nutzen.

Sie erhalten zusätzlich zu dem roten Oldtimerkennzeichen ein Fahrzeugscheinheft. Dieses müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen. Über alle Fahrten müssen Sie fortlaufende Aufzeichnungen in einem Fahrtennachweisbuch führen. Sie müssen Folgendes notieren:

  • Tag der Fahrt, deren Beginn und Ende,
  • die Fahrzeugführerin oder den Fahrzeugführer (Name, Vorname) mit Anschrift,
  • Art und der Hersteller des Fahrzeuges,
  • die Fahrgestellnummer und
  • die Fahrtstrecke.

Die Eintragungen können Sie nach den Fahrten vornehmen. Das Fahrtennachweisbuch müssen Sie nicht mitführen.

Rechtsgrundlage

An wen muss ich mich wenden?

Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle), in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Hilfe & Kontakt:

Ordnungsamt; Hochschulstadtteil Bürgerservicebüro

Anschrift

Carl-Gauß-Straße 9
23562 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten für Bürger:innen
Mo. 8 bis 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. geschlossen
Freitag 8 – 12 Uhr 
(zusätzl. Termine werden montags und freitags bis 08:30 Uhr freigeschaltet)

Öffnungszeiten Händlerschalter (für Händler, Zulassungsdienste und Privatpersonen mit mindestens 2 Zulassungsvorgängen (KFZ):
Mo. 8 – 12 und 14 – 18 Uhr
Di. 7 – 12 Uhr und 12:45 – 14 Uhr
Mit. 7 – 12 Uhr
Do. 7 - 12 Uhr  und 12:45 – 14 Uhr
Fr. 7 – 12 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Grace-Hopper-Str.
Bus: Linie 2

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkplatz im öffentlichen Raum
Gebührenpflichtig: Nein

Bemerkung

Es sind nur EC- oder Kreditkartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich. Wir akzeptieren ausschließlich digitale Lichtbilder von zertifizierten Fotograf:innen oder teilnehmenden Drogeriemärkten! Im BSB Hochschulstadtteil haben Sie auch die Möglichkeit, vor Ort Fotos zu machen. Wenn Sie ein digitales Lichtbild vor Ort machen möchten, kommen Sie bitte spätestens 15 Minuten vor Ihrem Termin, da es am Fotoautomaten zu Wartezeiten kommen kann.Schilderpräger ist vor Ort, montags jedoch erst ab 14 Uhr. Kund:innen mit Terminen am Montag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr müssen geprägte Kennzeichen zum Termin mitbringen. 06er und 07er -Kennzeichen nur nach vorheriger Absprache.

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer