Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.
Die Zulassung berechtigt Sie dazu,
- mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
- das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.
Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.
- bei natürlichen Personen:
- Familienname, Geburtsname, Vornamen,
- gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
- Geschlecht und Anschrift
- bei juristischen Personen und Behörden:
- Name oder Bezeichnung und
- Anschrift
- bei Vereinigungen:
- Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
- Name der Vereinigung
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Bitte beachten Sie!
Keine Online KFZ-Zulassung vom 20. Dezember 2025 bis 1. Januar 2026.
Nutzen Sie gerne das Online‐Verfahren, um Ihr Fahrzeug online zuzulassen.
Auf Grund regelmäßiger Wartungsarbeiten kann der Zugang zum Online-Zulassungsdienst zeitweise geschlossen sein. Wir empfehlen Ihnen, es später erneut zu versuchen.
Sollten während der Online-Zulassung Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte mit dem Betreff „IKFZ“ an ordnungsamt@luebeck.de. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.
Benötigte Unterlagen für die Nutzung des Online-Dienstes:
- einen für die Online-Funktion freigeschalteten Personalausweis inklusive PIN
- ein Konto bei der BundID mit eingebundenen Personalausweis
- eine Kreditkarte
- Zulassungsbescheinigung I und II (früher Fahrzeugschein und –brief), mit Sicherheitscode (eingeführt am 01.01.2015 für die ZB I; eingeführt für die ZB II am 01.01.2018)
- einen Drucker
Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Bei finanzierten Fahrzeugen vereinbaren Sie bitte einen Termin in dem Bürgerservicebüro, in dem die Zulassungsbescheinigung Teil II verwahrt wird. Ein Postaustausch zwischen den Bürgerservicebüros ist nicht möglich.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird in der Regel 14 Tage aufbewahrt.
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
- gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
- Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
- Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
bei Vertretung durch einen Dritten:
- Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
- Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
- bei Zulassung auf Minderjährige:
- die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
bei Änderungen am Fahrzeug:
- Vorlage einer Betriebserlaubnis
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Bei Zulassungen per Onlineverfahren wird folgendes benötigt:
- eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Bankdaten zur Einrichtung eines SEPA-Verfahrens zur Abbuchung der Kfz-Steuer
- Kennzeichen
Ggf. sind z.B. zusätzlich vorzulegen:
• für Firmen (GmbH, AG, OHG):
Handelsregisterauszug (Nachweis der Anschrift erforderlich), Gewerbeanmeldung (Nachweis der Anschrift erforderlich), Vollmacht des Geschäftsführers oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers.
• für Vereine:
Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis und Vollmacht der benannten Vertreterin / des benannten Vertreters.
• für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
Komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag); Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt).
Für Kfz - Zulassungen ist ein SEPA-Mandat notwendig.
durch Vertreter:
das SEPA-Mandat muss durch den Fahrzeughalter schon vorher ausgefüllt und Unterschrieben werden.
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Verwaltungsgebühr: 30 EUR
Vorkasse: Nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.htmlfür die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden
Verwaltungsgebühr: 12.8 EUR
Vorkasse: Nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.htmlfür die Erstzulassung über ein i-KFZ-Portal
Verwaltungsgebühr: 10.2 EUR
Vorkasse: Nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.htmlfür die Wahl eines Wunschkennzeichen
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Die Gebühren sind vorab bei Antragstellung zu bezahlen.