Vorlage - VO/2026/14977  

Betreff: AM Andreas Zander (CDU): Nachfragen zur Anfrage Passwesen VO/2026/14803
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
24.03.2026 
48. Sitzung des Hauptausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Zu der Antwort auf meine Anfrage zum Passwesen, VO/2026/14803, wurde u.a. geantwortet:

 

Frage:

Wie geht die Stadt mit den Fällen zugereister Migranten um, die nachweislich bei der Angabe ihrer Personalien gelogen haben? Gibt es in den Fällen Strafverfahren und wenn ja, mit welchem Ausgang? Wie viele Fälle gibt es davon?

 

Antwort:

Grundsätzlich wird bei einreisenden ausländischen Staatsangehörigen, die nicht im Besitz von Identifikationsdokumenten sind, durch die Ausländerbehörde Strafanzeige gestellt. Im Regelfall stellt die Staatsanwaltschaft diese Verfahren allerdings aufgrund der Menge (sgn. Masseverfahren) und Bedeutungslosigkeit ein. Auf Rückfragen wird seitens der Staatsanwaltschaft erklärt, dass dies Massenverfahren sind und allein aufgrund der Bedeutungslosigkeit eingestellt wird.  Hierzu bereits mit dem Justizministerium geführte Gespräche blieben erfolglos.

 

Dazu habe ich folgende Nachfragen und bitte um schriftliche Beantwortung:

-          Wie viel Strafanzeigen wurden durch die Ausländerbehörde gestellt?

-          Wenn im „Regelfall“ das Verfahren eingestellt witd, wie viele Einzelfälle wurden verfolgt und wie war der strafrechtliche Ausgang?

-          Wie viele Strafanzeigen wegen anderer Straftaten auch im Zusammenhang mit Personaldaten durch zugereiste ausländische Staatsangehörige hat die Ausländerbehörde gestellt? Welche Straftaten waren das? Wie viele Anzeigen waren das? Wie waren die Verfahrensausgänge?

-          Aus anderen Gemeinden wurden schon Fälle bekannt, in denen sich zugereiste ausländische Staatsangehörige, die nicht im Besitz von Identifikationsdokumenten waren, unter falschen Personaldaten angemeldet haben, dann Leistungsempfänger wurden und im Laufe des Verfahrens ihre richtigen Personalien herauskamen. Gab es solche Fälle in Lübeck auch? Wenn ja, wie viele und wie wurde straf-, bzw. zivilrechtlich darauf reagiert?

-          Wann wurden in diesem Zusammenhang Gespräche mit dem Justizministerium und mit welcher Zielrichtung geführt? Wie waren die Reaktionen des Justizministeriums?


 

 

 

 

 

 

 

 


 


Begründung


 


Anlagen