Vorlage - VO/2026/14965  

Betreff: Aufhebung eines Sperrvermerks - Personalgewinnung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.110 - Personal Bearbeiter/-in: Schwarz, Anja
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Entscheidung
24.03.2026 
48. Sitzung des Hauptausschusses      
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Sperrvermerk auf der Planstelle 0000 8738 im Stellenplan des Fachbereiches 1, Bereich Personal, 1.110.22 SB Personalgewinnung, wird aufgehoben.
 

 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.010 - Fachbereichscontrolling

Zustimmung

1.101 - Bürgermeisterkanzlei

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche sind nicht von den internen Organisationsprozessen der Stadtverwaltung betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

In der Sitzung der Bürgerschaft am 26.09.2024 wurden im Rahmen der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung/Stellenplandeckelung diverse zum Haushaltsplan 2025 beantragte Stellen mit einem Sperrvermerk versehen. Auch die o.g. Stelle der Personalgewinnung ist von dieser Maßnahme betroffen.

 

In der Sitzung des Hauptausschusses am 10.06.2025 wurde der Verwaltung für eine Aufhebung der gesetzten Sperrvermerke die Möglichkeit eröffnet, die Aufhebung des Sperrvermerks für eine Planstelle zu beantragen, sofern aufgezeigt werden kann, wie die auf der Stelle entstehenden Personalkosten durch den Abbau bzw. die Umschichtung anderer Stellen finanziell kompensiert werden.

 

Die Notwendigkeit der Besetzung der o.g. Stelle ist zur Sicherstellung von rechtssicheren und zügigen Ausschreibungs- und Personalgewinnungsverfahren nach wie vor gegeben. Das Team Personalgewinnung stellt eine Art Nadelöhr bei der Durchführung von Stellenbesetzungsverfahren dar. Um die professionelle Durchführung der Verfahren zu gewährleisten, nicht zuletzt aber auch um die Einhaltung der teilweise rechtlich äerst komplexen tarifvertraglichen/beamtenrechtlichen Vorgaben sicherzustellen, ist das Team bei allen Besetzungsverfahren maßgeblich involviert.

 

Die Anzahl der Stellenbesetzungsverfahren ist anhaltend hoch (478 Verfahren mit 5.305 Bewerbungen in 2024). Auf Basis der bisherigen Entwicklungen ist im Zeitraum bis 2030 eine hohe Eintrittsquote von Bestandsmitarbeitenden in den Ruhestand zu prognostizieren (Prognose: wenigstens 643 Mitarbeitende), ebenso eine anhaltend hoher Fluktuation aus sonstigen Gründen (Prognose: bis 2030 ca. 1.980 weitere Austritte). Bei gleichzeitig spürbarem Fachkräftemangel kommt es zudem vermehrt zu Mehrfach- und/oder Dauerausschreibungen aufgrund erfolgloser Verfahren, insbesondere bei exponierten Berufsgruppen (zu den vorgenannten Zahlen: Personalbericht 2024/2025, S. 9 ff.).

Die merklich steigenden Ansprüche und Nachfragen der Bewerbenden führen außerdem zu einer immer komplexer werdenden Kommunikation zwischen Bewerbenden, Personalgewinnung und den dezentralen Bereichen innerhalb der jeweiligen Verfahren und verlängert damit die Bearbeitungsdauer.

Insgesamt führt dies zu einer Wartezeit für die Bereiche zwischen Eingang des Stellenbesetzungsantrags in der Personalgewinnung bis zum Beginn der Bearbeitung von (im schlechtesten Fall) bis zu einem halben Jahr.

 

 

Um die gesamtstädtisch relevante Aufgabe, ausgeschriebene Stellen rechtssicher, mit geeigneten Personen und zudem auch in einem adäquaten Zeitrahmen zu besetzen, sicherstellen zu können, wird die Aufhebung des Sperrvermerks auf der genannten Planstelle zum 01.12.2026 beantragt. Die bei Besetzung der Stelle entstehenden Personalkosten sind eingeplant und können aus dem Budget des Bereiches 1.110 gedeckt werden.

 

Unter Abwägung von Prioritäten wird innerhalb des Stellenplans des Bereiches 1.110 Personal zur Kompensation die ab 01.12.2026 freiwerdende Stelle 0000 7973, EG 11, aus dem Stellenplan gestrichen.

 

Aufgrund der benannten Stellenkompensation kommt es durch die Aufhebung des Sperrvermerkes zu keiner Ausweitung des Stellenplans.
 


Anlagen