Vorlage - VO/2026/14959  

Betreff: Ausschreibungstext Fachbereichsleitung Kultur und Bildung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.110 - Personal Bearbeiter/-in: Junker, Lars
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
24.03.2026 
48. Sitzung des Hauptausschusses      

Sachverhalt
Anlagen:
rechtliche Rahmenbedingungen Wahl FBL

Begründung

Zur Information des Hauptausschusses wird der geplante Ausschreibungstext für die Fachbereichsleitung Kultur und Bildung vorgelegt.

Es ist beabsichtigt, die Anzeige im Zeitraum 16. bis 20. KW zu schalten, der Bewerbungsschluss ist der 18.05.2026. Die Anzeige wird unter www.XING.com, www.luebeck.de/jobs und www.interamt.de sowie ggf. in noch abzustimmenden Printmedien erscheinen.

Geplant ist, den Mitgliedern der Bürgerschaft vom 04.06.2026 bis 27.06.2026 Einsicht in die eingegangenen Bewerbungen zu ermöglichen.

Ein Hearing der Kandidat:innen mit Teilnahmemöglichkeit seitens der Mitglieder der Bürgerschaft, den Vorsitzenden der einschlägigen Fachausschüsse und den fachpolitischen Sprecher:innen der Fraktionen (soweit nicht Mitglieder der Bürgerschaft) sowie Vertreter:innen der Fachöffentlichkeit ist am 19.08.2026 geplant; die Wahl soll in der Sitzung der Bürgerschaft am 27.08.2026 erfolgen.

Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung SH ist die Stelle vor der Wahl öffentlich auszuschreiben; davon kann bei einer Wiederwahl durch Beschluss mit der Mehrheit von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Stadtvertreter:innen, im Übrigen nur mit Genehmigung der Kommunalaufsicht, abgesehen werden.

 

Die Stelleninhaberin Frau Senatorin Frank hat förmlich-schriftlich erklärt, dass sie gemäß §7 Abs. 2 LBG SH ihrer Verpflichtung als Beamtin auf Zeit nachkommt, das ihr übertragene Amt nach Ablauf der derzeitigen Amtszeit weiterzuführen, wenn sie erneut in dieses berufen werden sollte.

 

Die zu beachtenden rechtlichen Rahmenbedingungen zur Wahl einer Fachbereichsleitung ergeben sich aus der beigefügten nichtöffentlichen Anlage.

 

Der Ausschreibungstext lautet wie folgt:

 

Die Hansestadt Lübeck sucht zum 01.01.2027

 

eine:n hauptamtliche:n Stadrätin/ Stadtrat (Senator:in)

 

r den Fachbereich Kultur und Bildung wegen Ablaufs der Amtszeit der Stelleninhaberin.

 

Die Hansestadt Lübeck ist ein Oberzentrum mit einer Bevölkerung von 223.000 Menschen und die zweitgrößte Stadt in der Metropolregion Hamburg. Die für ihre Kirchen, Backsteingotik und ihre Geschichte berühmte Altstadt gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe. Heute präsentiert sich die Stadt mit einer vielfältigen und lebendigen Kunst- und Kulturszene als Kulturstadt des Nordens. Lübeck ist die Heimstatt dreier Nobelpreisträger, deren Leben und Werk eng mit der Stadt verbunden ist. Malerisch an der Ostsee gelegen, umgeben von einer attraktiven Natur- und Kulturlandschaft und als Standort dreier europaweit profilierter Hochschulen mit einem namhaften Universitätsklinikum, bietet die Stadt eine hohe Lebensqualität. Die Stadtverwaltung ist mit insgesamt knapp 4.500 Beschäftigten in der Kernverwaltung eine der größten Arbeitgeberinnen in der Region.

 

Dem Fachbereich Kultur und Bildung gehören rund 1.300 Mitarbeitende an; er umfasst derzeit die Bereiche Museen, Stadtbibliothek, Archiv, Volkshochschule, Denkmalpflege und Archäologie, Schule und Sport, Städtische Kindertageseinrichtungen, Jugendarbeit sowie Jugendamt-Familienhilfen. Dem Fachbereich sind der Eigenbetrieb Lübecker Schwimmbäder, die Theater Lübeck gGmbH und die Musik- und Kongresshallen GmbH zugeordnet. Das Fachbereichsbudget liegt bei rund 257 Millionen Euro (2025).

 

Änderungen des Aufgabenbereichs bleiben vorbehalten.

 

Der/Die Senator:in für Kultur und Bildung ist Mitglied des Senats und verantwortlich für die strategische Steuerung, Weiterentwicklung und öffentliche Vertretung des Fachbereiches. Ziel ist die Sicherung, Förderung und zeitgemäße Weiterentwicklung der kulturellen, sport- und bildungsnahen Infrastruktur und Angebote sowie der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe.

 

Gesucht wird eine überzeugende Führungspersönlichkeit mit einem klaren Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und der erforderlichen Eignung, Befähigung und Sachkunde gemäß § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein.

 

Die Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen gemäß § 7 Beamtenstatusgesetz ist zwingend erforderlich.

 

Die Wahl erfolgt gemäß § 67 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein durch die Lübecker Bürgerschaft (Stadtvertretung) im Meiststimmverfahren; die derzeitige Sitzverteilung: CDU 12, SPD 11, Bündnis 90 / Die Grünen 10, AfD 4, Die Fraktion 3, LINKE & GAL 3, FDP 3, Freie Wähler 1, Volt 1 und Bürger für Lübeck (BfL) 1. Das Vorschlagsrecht steht dem Bürgermeister, den Fraktionen und den einzelnen Mitgliedern der Bürgerschaft zu. Der voraussichtliche Wahltermin ist für die Bürgerschaftssitzung am 27.08.2026 vorgesehen.

 

Die Amtszeit beträgt 6 Jahre, eine Wiederwahl ist möglich. Die Besoldung richtet sich nach der Besoldungsgruppe B 4 SHBesG. Die hauptamtliche Fachbereichsleitung ist dem Bürgermeister direkt unterstellt und wird in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.

 

Die Hansestadt Lübeck strebt an, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen. Aus diesem Grunde sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Gleiches gilt für Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen.

 

Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.

 

Bitte bewerben Sie sich bis 18.05.2026 über das Karriereportal der Hansestadt Lübeck (www.luebeck.de/jobs) unter der Kennziffer ____________ . Dort können Sie Ihre Bewerbung mit vollständigen Nachweisen, einschließlich aktueller dienstlicher Beurteilungen, Arbeitszeugnissen sowie Nachweisen über absolvierte Fortbildungen einstellen.

 

Von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail bitten wir abzusehen. Bewerbungen, die auf dem Postweg bei uns eingehen, werden nach Abschluss des Verfahrens aus Gründen des Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten nicht zurückgesandt.

 

Ihr Einverständnis, den in der Lübecker Bürgerschaft vertretenen Fraktionen und einzelnen Mitgliedern der Bürgerschaft Zugang zu den Bewerbungsunterlagen zu gewähren, setzen wir voraus.