Vorlage - VO/2026/14950  

Betreff: Vorderreihe - div. u. a. verkehrliche Maßnahmen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Wenzel, Barbara
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
16.03.2026 
47. Sitzung des Bauausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


 

In der Sitzung des Bauausschusses am 07.07.2025 wurden folgende Prüfaufträge beschlossen:

  1. Der Verkehrsversuch in der Vorderreihe von Travemünde wird beendet.
  2. Die Vorderreihe wird ganzjährig Fußngerzone.
  3. Die Durchfahrt soll innerhalb der temporären Fußngerzone durch die Installation von vier versenkbaren Pollern unterbunden werden. Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss eine Detailplanung mit einem Zeitplan für die Umsetzung vorzulegen. Dabei ist zu prüfen, ob Mittel aus Förderprogrammen (z. B. „Lebendige Zentren“, Stadtentwicklung, Tourismusförderung) einbezogen werden können.
  4. Bis zur Entscheidung und Umsetzung von automatischen Pollern wird die Zufahrt zur Vorderreihe mit mobilen Absperrungen jeweils zu Beginn bis Ende der Verbotsdurchfahrtszeiten gesichert. Dazu werden an den Absperrungen entsprechende Verkehrsschilder, auch für den Radverkehr, angebracht. Die tägliche Umsetzung kann durch den ohnehin vor Ort tätigen Ordnungsdienst erfolgen.
  5. Die Fußngerzone darf von 5-11 Uhr von Lieferfahrzeugen und Fahrrädern befahren werden. Dabei dürfen Fahrräder die Vorderreihe in beide Richtungen befahren.
  6. Die Zufahrt für den Lieferverkehr und Taxi erfolgt über die Straße Rose, von dort als Einbahnstraße in die Richtungen Am Lotsenberg bzw. St.-Lorenz-Straße.
  7. Die Straße am Ostpreußenkai bleibt Einbahnstraße von Rose bishrplatz.

 


 


Begründung

 

Bei allen sieben Prüfaufträgen handelt es sich um Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung, über die ausschließlich die jeweils zuständigen Ordnungsbehörden entscheiden. Daher wurden die Prüfaufträge von der Straßenverkehrsbehörde (SVB) zusammen mit der Polizei, der Feuerwehr, dem Ordnungsamt, dem Kurbetrieb Travemünde, der LTM GmbH, der Abteilung Urbane Mobilitätsprojekte inklusive der Radverkehrsbeauftragten, der Abteilung Verkehrswegebau als Straßenbaulastträger sowie auch der Sondernutzung mit folgenden Ergebnissen im Einzelnen geprüft:

 

  1. Beendigung des Verkehrsversuchs

Ein Verkehrsversuch bestand für die saisonale Fußngerzone nur in 2022. Anlass war nach dem ersten Jahr der saisonalen Fußngerzone der politische Wunsch nach Änderung der Einbahnstraßenrichtung (2021 von der Straße „Rose“ in Richtung St.-Lorenz-Straße und in Richtung Am Lotsenberg) und das Zulassen des Radverkehrs von 19.00 Uhr bis 10.00 Uhr, was in 2021 noch verboten war.

Der Verkehrsversuch wurde erfolgreich zum 31.10.2022 beendet. Die dann auf ihn folgende befristete Anordnung der Beschilderung zunächst bis 2026 resultierte aus der Prüfung eines evtl. erforderlichen Widmungsverfahrens, welche mit dem Ergebnis abgeschlossen werden konnte, dass es keiner Anpassung der Widmung bedarf, da die Straße auch weiterhin (wenn auch eingeschränkt) ihrem angedachten Zweck entspricht.

 

  1. Ganzjährige Fußngerzone

Die Bettenanzahl und damit auch die Kurgästeanzahl in Travemünde ist in den letzten Jahren stark gestiegen und die Geschäfte in der Vorderreihe werden gerade außerhalb der Strandsaison stark frequentiert, daher wird eine ganzjährige Ausweisung der Fußngerzone befürwortet. Gründe der Verkehrssicherheit sprechen nicht dagegen. Eine ganzjährige Ausweisung führt zudem zu einer verkehrlich noch klareren Regelung, die dann auch von den Navigationssystemen zuverlässig angezeigt werden kann, sodass irrtümliche Durchfahrten vermieden werden.

Bedingt nachteilig ist die ganzjährige Ausweisung der zeitlichen Begrenzung für den Radverkehr, weil die Vorderreihe Teil des Osteeküstenradwanderwegs ist. Als Alternative steht dafür aber außerhalb der Radverkehrszeiten in der Fußngerzone die Kurgartenstraße zur Verfügung, für die zudem die Ausweisung als Fahrradzone zurzeit geprüft wird.

Es wird daher eine Anordnung der ganzjährigen Fußngerzone ab Gründonnerstag, dem 02.04.2026, durch die Straßenverkehrsbehörde erfolgen. Gründonnerstag wird als Beginn gewählt, weil die saisonale Fußngerzone bisher immer am Gründonnerstag begonnen hat und dieser Tag vielen Verkehrsteilnehmenden daher präsent ist. Zudem soll bis dahin auch noch die Beschilderung ergänzt und auch die Sondernutzungserlaubnisse - u. a. für die Außengastronomie -ssen auf Antrag entsprechend angepasst werden.

 

  1. Sperrung der Fußngerzone durch versenkbare Poller o. Ä./Schutz vor Überfahrten

Die o. a. Sperrung der Fußngerzone außerhalb der Liefer- und Radverkehrszeiten wird von der Polizei, dem Kurbetrieb, der LTM GmbH und auch von der SVB als zwingend erforderlich gesehen, weil immer wieder Fahrzeuge inklusive Lieferverkehr die Regelungen zum Befahren missachten. Aus Gründen der Verkehrssicherheit könnte daher eine Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde erfolgen.

r die Beurteilung, wo und welche Art des Schutzes vor Überfahrtaten erforderlich ist, gibt es keine fachliche Kompetenz in der Verwaltung der Hansestadt Lübeck. Es muss daher ein darauf spezialisiertes Ingenieurbüro beauftragt werden. Allerdings gibt es zurzeit nur sehr wenige Ingenieurbüros, die sich darauf spezialisiert haben. Hierzu wird nicht nur in Bezug auf die Vorderreihe den Gremien gesondert berichtet.

 

  1. Mobile Sperrung der Fußngerzone außerhalb Lieferverkehrs-/Radverkehrszeiten

Bis zur Umsetzung von baulichen Barrieren sollen laut politischem Wunsch die Einfahrtsbereiche der Fußngerzone St.-Lorenz-Straße/Vorderreihe und Straße „Rose“/Vor-derreihe ab dem Ende der Lieferverkehrszeiten mit mobilen Absperrungen gesichert werden.

Dafür wird von keiner der beteiligten Institutionen eine Notwendigkeit gesehen. Es wird jedoch bis zur Umsetzung von baulichen Barrieren noch eine Optimierung der Beschilderung erfolgen. Durch die ganzjährige Fußngerzone und damit den ganzjährigen Wegfall von Parkplätzen ergeben sich mehr Flächen zum besseren Aufstellen von Verkehrszeichen.

Ob das Aufbringen von Fußgängerzonen-Piktogrammen trotz der Verbesserung der Beschilderung zwingend im Sinne der StVO erforderlich ist, befindet sich noch in der Prüfung bei der Straßenverkehrsbehörde. Zudem ist fraglich, ob die Witterung Anfang April bzw. ab Gründonnerstag ein Markieren zulässt.

 

  1. Änderung der Liefer- und Radverkehrszeiten auf 5 11 h

hrend der saisonalen Fußngerzone gelten folgende Regelungen:

  •                  Lieferverkehr 5 10 h + 19 22 h frei
  •                  Radfahrer 19 10 h frei (beide Fahrtrichtungen)

Bereits ab 10.00 Uhr herrscht in der Vorderreihe insbesondere in der Sommersaison ein so starkes Aufkommen von Zufußgehenden, dass das Zulassen von Liefer- und Radverkehr bis 11.00 Uhr zu Gefährdungen führen würde. Entsprechende Feststellungen haben kontinuierlich die Polizei und der Ordnungsdienst sowie der Kurbetrieb und auch die Straßenverkehrsbehörde gemacht.

Begründete Beschwerden über die zurzeit geltenden Zeiträume liegen zudem nicht vor. Gefährdungen durch den Liefer- und Radverkehr im zugelassenen Zeitraum von 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr bzw. 19.00 Uhr bis 10.00 Uhr konnten ebenfalls nicht festgestellt werden.

Es bleibt daher bei den bisherigen Zeiträumen auch bei der ganzjährigen Fußngerzone. Außerhalb der Lieferverkehrszeiten stehen zudem mehrere Bereiche mit eingeschränkten Haltverboten in der Kurgartenstraße, der Straße „Rose“ und auf dem Ostpreußenkai zur Verfügung.

  1. Änderung der Richtung der Einbahnstraßen (in Richtung Am Lotsenberg und in Richtung St.-Lorenz-Straße)

In der saisonalen Fußngerzone wird zurzeit auf Wunsch der Politik die Einbahnstraße von der St.-Lorenz-Straße über die Straße „Rose“ in Richtung Am Lotsenberg geführt. An diese Richtung haben sich die Verkehrsteilnehmenden bereits gewöhnt. Diese Richtung der Einbahnstraße ist verkehrlich unproblematisch. Es besteht daher kein zwingender Handlungsbedarf zur Änderung der Fahrtrichtungen im Sinne von § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO. Widerrechtlich dort durchfahrende motorisierte Verkehrsteilnehmende werden zudem zukünftig durch bauliche Barrieren mit Beginn der täglichen Fußngerzone ausgeschlossen. Bis dahin erfolgt weiterhin eine Überwachung und Ahndung sowohl durch den Ordnungsdienst als auch durch die Polizei.

 

  1. Ostpreußenkai Beibehaltung der Richtung der Einbahnstraße

Die in Richtung Priwallfähre verlaufene Einbahnstraße auf dem Ostpreußenkai wird so beibehalten. Für eine Änderung der Einbahnstraßenrichtung gab es und gibt es keine zwingende Notwendigkeit.

Die von der Radverkehrsbeauftragten vorgeschlagene Freigabe des Ostpreußenkais für den Gegenrichtungsradverkehr wurde von der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei aus Sicherheitsgründen (hohes Aufkommen an Zufußgehenden) abgelehnt.

 


 


Anlagen