Vorlage - VO/2025/14741-01  

Betreff: Antwort auf Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zur Nutzung von Social Media-Kanälen 2024/2025
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Erste stellv. Bürgermeisterin Joanna HagenBezüglich:
VO/2025/14741
Federführend:1.101 - Bürgermeisterkanzlei Bearbeiter/-in: Dorel, Nicole
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
10.03.2026 
47. Sitzung des Hauptausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage des AM Torsten Fürter (FDP) im Hauptausschuss am 25.11.25 zur Nutzung von Social Media-Kanälen 2024/2025

 


Begründung

Der Unterzeichner hat durch die Anfragen VO/2019/08120 und VO/2023/11955 den Bürgermeister zum Betrieb von Social-Media-Kälen gefragt. Die vom Bürgermeister gegebenen Antworten (zuletzt aus dem April 2023) sind dem Unterzeichner bekannt.

 

Zur Aktualisierung des Standes frage ich den Bürgermeister:

 

1.)    Betreibt die Stadt zum Stichtag am 25.11.2025 Social Media-Kanäle?

 

Wenn ja:

 

a)      Welche?

 

YouTube und LinkedIn

 

b)      Welche Bereiche der Stadtverwaltung sind für den Betrieb zuständig?

 

1.101.3 Bürgermeisterkanzlei/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

 

2.)    Wie bewertet die Stadt die Frage der Zulässigkeit des Betriebs von Social-Media-Kanälen durch die Stadt im Anschluss an das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln           v. 17.7.2025 13 K 1419/23, NVwZ-RR 2025, 980 ff.).

 

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat Berufung gegen das Urteil des VG Köln eingelegt.

 

 

Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln noch nicht rechtskräftig. Eine weitere gerichtliche Entscheidung in einer höheren Instanz ist zu erwarten.

 

3.)    Beabsichtigt die Stadt den Betrieb (weiterer) Social-Media-Kanäle?

 

Derzeit nicht, da keine finanziellen und/oder personellen Ressourcen zur      Verfügung stehen.

 

4.)    Haben Beschäftigte der Stadt in den Jahren 2024 und 2025 am Betrieb von privaten Social-Media-Kanälen des Bürgermeisters und/oder der Senatoren mitgewirkt (zB durch Anfertigen oder Zur-Verfügung-Stellen von Bildern, Video, Texten o. ä. oder durch Admin- bzw. Redakteurs-Rechte bei den betriebenen privaten Seiten).

 

Nein. Durch Beschäftigte der Hansestadt Lübeck im Rahmen ihrer Tätigkeit erstellte Pressemeldungen, Fotos oder Filme werden im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit über die Pressestelle der Hansestadt Lübeck zur medialen Nutzung frei zur Verfügung gestellt. Betreiber:innen/Nutzer:innen von privaten Social-Media-Kanälen steht es frei, öffentlich zugängliche Informationen einschließlich Fotos weiter zu verbreiten.

 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2025/14741   Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zur Nutzung von Social Media-Kanälen 2024/2025   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Anfrage
VO/2025/14741-01   Antwort auf Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zur Nutzung von Social Media-Kanälen 2024/2025   1.101 - Bürgermeisterkanzlei   Antwort auf Anfrage öffentlich