Vorlage - VO/2026/14928  

Betreff: Antwort auf Anfrage des AM Alt: Nachteile für die Lübecker Wirtschaft durch Klimaschutzziele
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia Steinrücke
Federführend:2.000.1 - Stabsstelle Sonderaufgaben Beteiligt:3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz
Bearbeiter/-in: Hartfuß, Bianca   
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Kenntnisnahme
09.03.2026 
23. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Antwort auf die Anfrage des AM Alt auf die Anfrage in der 19. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den „Kurbetrieb Travemünde (KBT)“ vom 13.10.2025.
 

Herr Alt stellte folgende Anfrage:

Als follow-up zu dem im Juni letzten Jahres hier vorgestellten Masterplan Klimaschutz habe ich für Frau Senatorin Steinrücke folgende Anfrage zu den Nachteilen für die Lübecker Wirtschaft, die aus den zeitlich nicht miteinander abgestimmten Klimazielen resultieren:

Die USA sind zwischenzeitlich aus dem Pariser Klimaabkommen ausgestiegen und haben damit offensichtlich ihr Ziel, die Klimaneutralität bis 2025 zu erreichen, aufgegeben. China strebt die Erreichung der Klimaneutralität erst bis zum Jahr 2060 an; bis zum Jahr 2030 soll dort aber der CO2-Ausstoß noch kontinuierlich ansteigen. Die EU will bis zum Jahr 2050 klimaneutral sein und Deutschland ist mit seinem Ziel 2024 noch ehrgeiziger. Lübeck aber setzt sich das anspruchsvollste Ziel, nämlich die Erreichung der Klimaneutralität bereits bis zum Jahr 2035.

Die Erreichung der Klimaneutralität ist für die Wirtschaft mit gewaltigen finanziellen Belastungen verbunden, z. B. in Form von Kosten für die energetische Sanierung von Gebäude, Umrüstung oder Austausch von Maschinen, Anlagen und Fahrzeugen, erhöhte Energiekosten etc. Diese Kostenmehrbelastung trifft die Lübecker Wirtschaft besonders hart, weil sie ihre Wettbewerbsposition verschlechtert, was auf die zeitlich nicht miteinander abgestimmten Klimaziele zurückzuführen ist. Sie hat damit gegenüber ihren Wettbewerbern eine Kostenmehrbelastung für einen Zeitraum von 10, 15, 25 Jahren oder länger. Vor diesem Hintergrund nun meine Frage an Frau Senatorin Steinrücke:

Mit welchen Vorgaben für zu ergreifende Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2035 muss nach dem jetzigen Planungsstand die Lübecker Wirtschaft rechnen? Dabei bitte nach Einmalaufwendungen (also z. B. in Form von einmaligen Investitionen, etc.) und wiederkehrenden Kosten (z. B. in Form von erhöhten Energiekosten, etc.) differenzieren. Wie schätzt die Verwaltung nach ihrem jetzigen Kenntnisstand das finanzielle Volumen ein, das von der Lübecker Wirtschaft hierfür zu tragen ist, ebenfalls getrennt nach Einmalaufwendungen und wiederkehrenden Kosten? Und ist die Realisierung dieser Maßnahmen für die Lübecker Wirtschaft und / oder für die städtische Verwaltung mit einem zusätzlichen Bürokratieaufwand verbunden und wenn ja, in welchem Umfang?

 

 


Begründung

 

Antwort der Klimaleitstelle:

Herr Alt bezieht sich bei seiner Anfrage auf den Masterplan Klimaschutz (MAKS) der Stadtverwaltung und äert die Sorge, dass der Lübecker Wirtschaft daraus Nachteile erwachsen.

 

Bei der Beantwortung der Fragen ist zu berücksichtigen, dass für den Sektor Wirtschaft keine Vorgaben im MAKS für zu ergreifende Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2035 festgeschrieben sind (vgl. untenstehende Erläuterungen). Insoweit lassen sich diesbezüglich keine Aussagen bzw. Abschätzung bzgl. des finanziellen Volumens und zu zusätzlichem Bürokratieaufwand treffen.

 

Erläuterung:

Die Maßnahmen des MAKS beschränken sich auf die Handlungsmöglichkeiten der Stadtverwaltung. Diese sind nach Zielgruppen unterschiedlich: r die Wirtschaft gibt es auf der kommunalen Ebene nur sehr begrenzte Möglichkeiten, Regeln und Vorgaben zu beschließen. Die Zuständigkeitskompetenz dafür liegt im Wesentlichen bei der Bundesebene und der europäischen Ebene: Zu nennen sind etwa das Bundesklimaschutzgesetz, das Gebäudeenergiegesetz der EU-Emissionshandel, das Erneuerbare-Energien-Gesetz oder das EU-Klimagesetz.

Die sehr begrenzten Einflussmöglichkeiten der Stadtverwaltung machen es notwendig, bei der Wirtschaft möglichst umfänglich auf Motivation zu setzen. Deshalb beschränkt sich der MAKS weitgehend auf unterstützende Maßnahmen für die Wirtschaft wierderprogramme, Beratungsangebote, Veranstaltungen und die Initiierung von Netzwerken. Ein darüber hinaus gehender Ansatz im MAKS gilt für die Gewerbeflächenentwicklung, wenn klimafreundlichen Unternehmen bei der Ansiedlung der Vorzug gegeben wird. Als Fazit überwiegen für die Wirtschaft die Vorteile des MAKS deutlich.

Durch die gezielte Investition in Klimaschutzmaßnahmen, wie der Sanierung von Gebäuden oder der Förderung erneuerbarer Energien, kann die Wirtschaft in Lübeck langfristig von erheblichen Kostensenkungen profitieren. Der Einsatz energieeffizienter Technologien und die Reduktion von Emissionen tragen nicht nur zum Klimaschutz bei, sondern verringern auch den Energieverbrauch und die Betriebskosten für Unternehmen und Haushalte. So spart beispielsweise eine energetische Sanierung von Gebäuden langfristig Heizkosten und reduziert die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen.

Untersuchungen zeigen, dass Investitionen in den Klimaschutz die Wettbewerbsfähigkeit stärken können, indem sie neue Geschäftsmöglichkeiten im Bereich der grünen Technologien schaffen und Arbeitsplätze in zukunftsfähigen Sektoren wie der Solarenergie oder der Windkraft fördern. Zudem führt eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien zu einer stabileren und nachhaltigen Energieversorgung, was die Resilienz der Region gegenüber globalen Energieschwankungen erhöht.
 


Anlagen

./.