Vorlage - 2025/14622-01-01  

Betreff: Austausch zur VO/2025/14622-01 - Fraktion Linke & GAL: Regelung zu Wurfmaterial bei Straßenumzügen, wie z.B. Lübecker Volksfest
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck Bearbeiter/-in: Bak, Susanne
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.02.2026 
22. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft hat am 27.11.2025 den u.a. Antrag an den Werkausschuss zur Beratung überwiesen:

 

Antrag aus der Sitzung des Werkausschusses am 12.02.2026 unter dem Top 6.1 (VO/2025/14622):

 

Der Werkausschuss empfiehlt einstimmig die Überweisung in die Bürgerschaft mit der Maßgabe der erneuten Beratung:

Der WA sieht das als Kulturgut und beauftragt den Bürgermeister die richtige Zuständigkeit zu prüfen, denn der WA sieht sich nicht als zuständig und empfiehlt auf die Veranstalter hinzuwirken, umweltverträgliche Materialien zu verwenden.


Begründung

Anmerkung zur Empfehlung der Verwaltung:

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung am 15.07.2025 wurde unter der Vorlage VO/2025/14373 die Anfrage bereits behandelt. 

 

Senator Hinsen habe mitgeteilt, dass für die Genehmigung die Straßenverkehrsbehörde zuständig sei. Diese könne nur auf die straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben Einfluss nehmen, nicht auf die gewünschten Vorgaben.

Zu Frage 2 berichtete Senator Hinsen, dass es in Nordrhein-Westfalen keine rechtliche Regelung bezüglich des Anteils der „Kamellen“ aus fairem Handel gäbe. Dies sei eine Selbstverpflichtung der Karnevalsvereine.


Anlagen