Vorlage - VO/2026/14803-01  

Betreff: Antwort auf Anfrage AM Andreas Zander (CDU): Ahndung von Verstößen im Passwesen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger HinsenBezüglich:
VO/2026/14803
Federführend:3.030 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Benz, Nicholas
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
10.03.2026 
47. Sitzung des Hauptausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Frage:

Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Bürger dieser Stadt ohne gültigen

Personalausweis gibt es jährlich? Wie sind die Ergebnisse der OWI Verfahren?

 

Antwort:

r das Jahr 2025 hat die Bußgeldstelle der Hansestadt Lübeck insgesamt 326 Verfahren in Bezug auf fehlende Ausweispapiere geführt. Es wurden in 271 Fällen Bußgeldbescheide erlassen. Davon sind bis heute 247 Bescheide rechtskräftig. 207 Verfahren sind vollständig bezahlt.

Es gab 7 Einsprüche und bis heute insgesamt 31 Einstellungen.

Alle übrigen Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. 

 

Im ersten Schritt wird drei Monate vor Ablauf schriftlich an die gesetzlichen Fristen erinnert.

Vor Einleitung eines Bußgeldverfahrens erhalten Bürger:innen ein Verwarngeldangebot iHv. 25 EUR 100 EUR, gestaffelt nach Tatdauer. Nur bei Nichtannahme wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. Ebenfalls erfolgt eine schriftliche Erinnerung drei Monate vor Fristende.

 

 

Frage:

Wie geht die Stadt mit zugereisten Migranten ohne gültige Ausweispapiere um? Gibt

es auch in den Fällen eingeleitete Ordnungswidrigkeiten oder gar Strafverfahren?

Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wie viele Fälle dieser Art gibt es im Jahr? Wie

viele Migranten ohne gültigen Pass gibt es jährlich in Lübeck?

 

Antwort:

In Lübeck leben derzeit 1.275 ausländische Personen (ohne EU Ausland), die nicht im Besitz von Identitätsdokumenten sind. Zusätzlich wurden 2.646 Personen ein Passersatz und 1.382 Personen ein Ausweisersatz ausgestellt. Bei letzteren Gruppen handelt es sich oftmals um Personen, die als staatenlos eingestuft worden sind, einen Flüchtlingsstatus erhalten haben oder anerkannten Asylbewerber sind. Sie sind nicht verpflichtet, sich Identitätsdokumente aus ihren Herkunftsländern zu beschaffen.

 

Bei den genannten 1.275 Personen ohne Papiere werden diese mit einer Belehrung über die bestehende Passpflicht hingewiesen und aufgefordert, sich Identitätsdokumente zu beschaffen. Vielfach wird durch die Verweigerung, sich Papiere zu beschaffen, die Ausreise verhindert, Abschiebungen nur noch selten möglich. In diesen Fällen wird durch die Ausländerbehörde erst ein Verwarngeld angedroht, anschließend festgesetzt.  Die Ausländerbehörde arbeitet in diesen Fällen mit der Androhung von Verwarngeldern und anschließender Festsetzung von Verwarngelder. Die Fälle werden erst im Laufe des Jahres statistisch erfasst werden.

 

 

Frage:

Wie geht die Stadt mit den Fällen zugereister Migranten um, die nachweislich bei der

Angabe ihrer Personalien gelogen haben? Gibt es in den Fällen Strafverfahren und

wenn ja, mit welchem Ausgang? Wie viele Fälle gibt es davon?

 

Antwort:

Grundsätzlich wird bei einreisenden ausländischen Staatsangehörigen, die nicht im Besitz von Identitätsdokumenten sind, durch die Ausländerbehörde Strafanzeige gestellt. Im Regelfall stellt die Staatsanwaltschaft diese Verfahren allerdings aufgrund der Menge (sgn. Masseverfahren) und Bedeutungslosigkeit ein. Auf Rückfrage wird seitens der Staatsanwaltschaft erklärt, dass dies Massenverfahren sind und allein aufgrund der Bedeutungslosigkeit eingestellt wird. Hierzu bereits mit dem Justizministerium geführte Gespräche blieben erfolglos.


Begründung

 


Anlagen

 

Stammbaum:
VO/2026/14803   AM Andreas Zander (CDU): Ahndung von Verstößen im Passwesen   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   Anfrage
VO/2026/14803-01   Antwort auf Anfrage AM Andreas Zander (CDU): Ahndung von Verstößen im Passwesen   3.030 - Fachbereichs-Controlling   Antwort auf Anfrage öffentlich