Vorlage - VO/2026/14912  

Betreff: AM Dr. Ulrich Brock(CDU): Verlegung und Neugestaltung der Bushaltstelle St. Hubertus
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
16.02.2026 
45. Sitzung des Bauausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Auf Veranlassung der Bundespolizei musste die im Eingangsbereich zum Gelände der Bundespolizei gelegene Bushaltestelle aufgegeben werden. Als Provisorium wurde eine Ersatzhaltestelle eingerichtet, die stadtauswärts gelegen ist. In 2025 sollte
laut Aussagen der Verwaltung (siehe auch seinerzeitige Berichterstattung in den LN) eine neue Haltestelle geschaffen werden, die (vom ursprünglichen Standort aus gesehen) stadteinwärts gelegen wäre. Die provisorische Haltestelle ist in verschiedener Hinsicht nicht geeignet, den geltenden Qualitätsansprüchen gerecht zu werden:

 

-          Barrierefreiheit nur eingeschränkt gegeben

-          Kein Fahrgastunterstand als Wetterschutz

-          Unzureichende Beleuchtung (vorhandene Laternen sind auf den Straßenraum gerichtet, auf dem Gehweg wartende Fahrgäste stehen im Dunkeln (Angstraum))

-          Nur provisorischer Ausgleich des Höhenunterschieds zwischen Gehweg und Straße

-          Bushalt auf der Straße führt zeitweise zu Rückstaus bis in den Einmündungsbereich  Blankenseer Straße

 

In dieser Sache bitte ich daher um Beantwortung folgender Fragen:

 

-          Wann ist mit der Einrichtung einer neuen Bushaltestelle St. Hubertus am finalen Standort zu rechnen?

-          Wann werden die Pläne und Kosten der Politik vorgestellt?

-          Welche Kosten sind insgesamt für die Einrichtung der provisorischen Interims-Haltestelle entstanden (Ersteinrichtung und nachträgliche Anpassungen der Ausstattung z.B. Ausgleich des Höhenunterschieds Straße/Gehweg, Geländer, etc.)?

 

Um schriftliche Beantwortung der Fragen wird gebeten bis Ende März 2026.

 

 

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

 

 

 

 


 


Begründung


 


Anlagen