In den Lübecker Nachrichten, vom 24.01.2026, wurde über einen 19-jährigen Syrer berichtet, der zu einer Arbeitsauflage und einer einjährigen Jugendstrafe verurteilt wurde, ausgesetzt auf Bewährung. Die Schilderungen zu den Gründen werfen viele Fragen zu einem möglichen Versagen von Hilfesystemen auf.
Mit 16 Jahren flüchtete er allein nach Deutschland und wurde in Obhut genommen. Mit dem Erlangen der Volljährigkeit verlor er seinen Aufenthaltstitel, in Folge seine Arbeit und seine Unterkunft. Die Ausländerbehörde habe auf seine Schreiben nicht reagiert, in den Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete sei für ihn kein Platz, heißt es in dem Artikel.
Er bekam keinerlei weitere Unterstützung. Mittel- und wohnungslos wurde er erpressbar mit dem oben geschilderten Resultat.
Fragen:
- Hatte der Jugendliche bis zu seiner Volljährigkeit einen Amtsvormund oder privaten Vormund?
- Warum wurden keine Maßnahmen eingeleitet, die ihm über die Volljährigkeit hinaus Unterstützung gegeben hätten, z.B. Unterkunft in einer Jugendwohngemeinschaft.
- Wurde der Jugendliche rechtzeitig vor Eintritt in die Volljährigkeit darin unterstützt, einen Aufenthaltstitel zu erhalten / einen Asylantrag zu stellen und seine Arbeitserlaubnis zu behalten? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
- Wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer*innen werden derzeit von einem Amtsvormund vertreten?
- Wie alt sind die Jugendlichen?
- Wie ist der aktuelle Betreuungsschlüssel bei den Amtsvormundschaften?
- Welche zusätzlichen Unterstützungsangebote gibt es derzeit in Lübeck für unbegleitete minderjährige Ausländer bei ihrem Übergang zur Volljährigkeit und darüber hinaus bis zum 25. bzw. 27. Lebensjahr?
- Welche Unterstützungsangebote bräuchte es (zusätzlich), um jugendliche Geflüchtete weiterhin auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit, Schulabschluss, Ausbildung und Arbeit sowie eigenen Wohnraum unterstützen zu können, wenn die Amtsvormünder nicht mehr zuständig sind?
- Wie wurde und wird aktuell der einstimmige Beschluss des JHA vom 1.6.2017 umgesetzt? Siehe https://gal-luebeck.de/wohngemeinschaften-fuer-junge-gefluechtete/
Einstimmig beschlossener Antrag im Jugendhilfeausschuss vom 01.06.2017,
Antrag von AM Katja Mentz (GAL): Einrichtung von Jugend-Wohngemeinschaften, VO/2017/04966:
„Die Hansestadt Lübeck möge dafür sorgen, dass Jugend-Wohngemeinschaften eingerichtet werden, in die unbegleitete minderjährige Ausländer ziehen können, sobald sie volljährig geworden sind. Es möge bis zur nächsten Jugendhilfeausschusssitzung ein Konzept vorgelegt und berichtet werden, wie neben dem Wohnen in Wohngemeinschaften auch eine bedarfsorientierte Betreuung und Unterstützung der Jugendlichen gewährleistet werden kann. Ein verzahntes Zusammenwirken verschiedener Träger und Hilfeeinrichtungen für junge Geflüchtete ist hierbei anzustreben (z.B. Jugendmigrationsdienst, Berufsschulen, Jobcenter etc.).
Begründung: Im Jugendhilfeausschuss vom 6.4.2017 wurde u.a. über unbegleitete minderjährige AusländerInnen (umA) im Übergang berichtet. Von aktuell 127 unbegleiteten minderjährigen AusländerInnen in Jugendhilfe werden im Laufe dieses Jahres 69 geflüchtete Jugendliche volljährig. Mit einer kurzen Übergangszeit von ca. drei Monaten werden sie i.d.R. wie andere erwachsene Geflüchtete behandelt, d.h. sie beziehen eigenen Wohnraum oder – was aufgrund des Wohnungsmangels überwiegend der Fall ist – sie müssen in eine Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete mit Mehrbettzimmern und einem Betreuungsschlüssel von 1:40 ziehen, von Freitagmittag bis Montagmorgen ohne Ansprechperson oder Betreuung. In dem Alter sind die meisten der unbegleiteten minderjährigen Ausländer noch in einer Orientierungsphase, in der sie zur Schule gehen, einen Ausbildungsplatz suchen, mitunter auch keine Perspektive haben. Erschwerend hinzu kommt, dass unbegleitete minderjährige Geflüchtete in der Mehrzahl erst seit verhältnismäßig kurzer Zeit in Deutschland sind, d.h. sie sind noch dabei, die Sprache zu erlernen und sich mit der deutschen Kultur vertraut zu machen. Aufgrund teilweise traumatisierender Erlebnisse während der Flucht und der Tatsache allein zu sein, besteht bei vielen jungen Geflüchteten ein erhöhter Unterstützungsbedarf. Der Auszug aus einer Jugendhilfeeinrichtung in eine Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete ist jedoch ein gravierender Rückschritt auf dem Weg zur Integration. Den Lebensalltag eigenständig zu organisieren und dabei eine Lebensperspektive zu entwickeln und zu verfolgen, ist für junge Menschen, die überwiegend auf sich allein gestellt sind, auch über den 18. Geburtstag hinaus mit vielen Schwierigkeiten verbunden. Hinzu kommen Asylverfahren und -Entscheidungen und damit verbundene seelische Belastungen. Bei der Betreuung in einer Gemeinschaftsunterkunft von 1:40 bleibt nicht viel Zeit, sich um den Einzelnen zu kümmern. Jugend-Wohngemeinschaften mit einem höheren Betreuungsschlüssel und einem vernetzenden Konzept können dazu beitragen, den Bedarf der jungen Geflüchteten im Blick zu haben, sie weiterhin zu begleiten und zu unterstützen. Denn bis die jungen Erwachsenen auf einem guten Weg sind und gefestigt im Leben stehen, vergehen in der Regel weitere Jahre. Deshalb sind die Rahmenbedingungen für eine Begleitung besonders wichtig.“
Quelle: Antrag von AM Katja Mentz (GAL): Einrichtung von Jugend-Wohngemeinschaften, VO/2017/04966