Vorlage - VO/2026/14856  

Betreff: Berichterstattung Schulbegleitung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Weiher, Eric Ebini
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme
05.03.2026 
23. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (als gemeinsame Sitzung mit dem Schul- und Sportausschuss)      
Schul- und Sportausschuss zur Kenntnisnahme
05.03.2026 
23. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (als gemeinsame Sitzung mit dem Jugendhilfeausschuss)      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 Präsentation Schulbegleitung

Beschlussvorschlag

Die Hansestadt Lübeck fördert und verantwortet eine Vielzahl an Leistungen, damit Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung an schulischer Bildung teilhaben können. Spätestens seit der Corona-Pandemie hat sich in dem Handlungsfeld der Schulbegleitung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene eine Dynamik entwickelt, die Fallzahlen, Ausgaben und qualitative Bedarfe deutlich steigen ließ.

 

Hinzu kommt, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Schulbegleitung gegenwärtig im Wandel sind. Von gesetzlichen Novellierungen betroffen sind derzeit das Bundesteilhabegesetz (BTHG), das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und die stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab August 2026 (GaFöG). Angesichts dessen hat die Hansestadt Lübeck im vergangenen Jahr nahezu gleichzeitig zur Berichterstattung über Schulbegleitung in Schleswig-Holstein durch den Landesrechnungshof eine Bestandsaufnahme zur Schulbegleitung in der Hansestadt Lübeck begonnen. Die Zwischenergebnisse dieser Bestandsaufnahme werden dem Jugendhilfeausschuss und dem Ausschuss Schule und Sport hiermit dargelegt.
 


Begründung

 

Rechtliche Grundlagen

Im Jahr 1990 wurde erstmals im schleswig-holsteinischen Schulgesetz (§§ 4 Abs. 13, 5 SchulG) das Ziel der inklusiven Beschulung formuliert. In der Folge haben sich neue Dienstleistungs- und Kooperationsformen rund um die Regelschulen entwickelt. Gleichzeitig führte es zur Auflösung des Systems „Sonderschule“. Aus den spezialisierten Sonderschulen sind mittlerweile Förderzentren hervorgegangen, die über Beratung und Expertise aktiv an der inklusiven Beschulung aller Schüler:innen mitwirken. Zudem wird ein immer kleiner werdender Anteil an Schüler:innen mit Behinderung an den Schulstandorten der Förderzentren unterrichtet.

Neben dem grundlegenden Bekenntnis zur inklusiven Schule im Jahr 1990 ist die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention zum wesentlichen Treiber der Schulbegleitungsbedarfe an Regelschulen geworden. Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde von Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert und verpflichtet die Vertragsstaaten, über das grundsätzliche Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes hinaus beispielsweise über das Instrument der Schulbegleitung ein inklusives Bildungssystem zu schaffen.

Ebenfalls im Jahr 1990 ist das bis heute gültige Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) eingeführt worden. Seit dem Jahr 2021 durchläuft es einen Reformprozess, Kinder- und Jugendstärkungsgesetz genannt (KJSG), dessen inhaltlicher Kern die alleinige Zuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen mit (drohender) Behinderung ist. Gegenwärtig erhalten Kinder mit geistiger und körperlicher Behinderung die Leistung der Schulbegleitung vorwiegend auf Grundlage von § 112 SGB IX in Verbindung mit § 78 SGB IX. Kinder mit seelischer Behinderung hingegen erhalten Leistungen für Schulbegleitung auf Grundlage des § 35a SGB VIII (KJSG).

 

Zentrale Herausforderungen der Schulbegleitung und Vorzüge des Lübecker Poolmodells

Wenngleich sich die Gesetzgebung in den letzten 35 Jahren inklusiv weiterentwickelt hat, stellt die Existenz historisch getrennter Rechtskreise (SGB VIII und SGB IX) und Zuständigkeiten (Land und Kommune) die zentrale Problemstellung für das Handlungsfeld der Schulbegleitung dar.

Zu dieser Einschätzung wird voraussichtlich auch der Landesrechnungshof (LRH) in seiner Überprüfung der Schulbegleitung in Schleswig-Holstein kommen. Der LRH hat im Jahr 2024 einen Prüfprozess in allen Kommunen gestartet. Der Bericht befindet sich derzeit in der Endabstimmung und liegt bisher nur in Entwurfsfassung vor. Es zeigt sich aber bereits im Vorfeld, dass die in Lübeck entwickelte Pool-Lösung ein Vorreitermodell ist, das Entbürokratisierung, Teilhabeförderung und Wirtschaftlichkeit vereint.

Der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein plädiert bei der Umsetzung der Schulbegleitung durch die Kommunen dafür, Schulbegleitung in der Fläche über ein Poolmodell statt über Einzelfallhilfen zu organisieren. Allgemeine Vorzüge des Pooling sind die Auflösung der an unterschiedliche Rechtskreise gebundenen Bedarfsprüfungen, geringere Kosten, flexibler Personaleinsatz, sichere Beschäftigungsverhältnisse und weniger Stigmatisierung für die betreuten Schulkinder.

Die Hansestadt Lübeck hat im Schuljahr 2013/14 als erste Kommune in Schleswig-Holstein einen Großteil der lokalen Schulbegleitung über ein Poolmodell organisiert (alle allgemeinen und öffentlichen Grund- und Gemeinschaftsschulen). Dazu fügte sich zeitlich passend ein, dass die zum Schuljahr 2015 vom Land Schleswig-Holstein eingeführte schulische Assistenz für Grundschulen als finanzielle Förderung in das Lübecker Poolmodell einfließen konnte.

Evaluationen des Lübecker Poolmodells aus den Jahren 2015 und zuletzt 2018 haben gezeigt, dass die grundlegenden Ziele des Poolings erreicht worden sind. Die Teilhabe der allermeisten Kinder mit (drohender) Behinderung an Grund- und Gemeinschaftsschulen kann niedrigschwellig und ohne Einzelfallantrag durch den I-Pool gesichert werden. Schulbegleitungsbedarfe werden über eine pauschale Personalausstattung mit Schulbegleiter:innen aller am Lübecker I-Pool beteiligten Schulstandorte versorgt. Gleichzeitig spart die Verwaltung durch den Wegfall der Einzelfallbedarfsprüfungen Personal und Kosten ein.

 

Zwischenergebnisse zur Schulbegleitung in der Hansestadt Lübeck im Jahr 2025/26

Im Hinblick auf die eingangs geschilderte Dynamik steigender Teilhabebedarfe hat die Verwaltung im September 2025 mit der Bestandsaufnahme zur Schulbegleitung begonnen. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, die die Bedarfe an Schulbegleitung an Lübecker Schulstandorten des Poolmodells eruiert. Im Rahmen der Bestandsanalyse wurde eine Sekundärdatenauswertung vorgenommen, viele Beteiligte und Stakeholder:innen befragt und die Ablauforganisation sowie das Steuerungsmodell des I-Pools untersucht. Die wichtigsten Zwischenergebnisse sind:

  • Erstens ist im Kontext moderat steigender Schüler:innenzahlen eine bedarfsgerechte Nachjustierung der Ressourcen innerhalb des bestehenden Schulbegleitungssystems erforderlich.
  • Zweitens hat die Bestandsaufnahme gezeigt, dass abweichende Erwartungen und Anforderungen der Akteure eine Qualitätsentwicklung hinsichtlich der Organisation und Struktur sowie der intrakommunalen und multiprofessionellen Zusammenarbeit notwendig machen.
  • Drittens wurde deutlich, dass die Mehrbedarfe an Schulbegleitung aufgrund des bevorstehenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht verlässlich prognostizierbar sind. Ein zentraler Faktor hierbei ist die durch das Land Schleswig-Holstein ausgelöste Rechtsunsicherheit darüber, ob die Schulbegleitung für die Nachmittagsbetreuung rechtlich als Teilhabe an Bildung oder soziale Teilhabe eingeordnet wird. Von dieser Rechtslage hängt beispielsweise ab, ob eine kostengünstige Übertragung des Poolmodells auf die Nachmittagsbetreuung für die Hansestadt Lübeck möglich wäre. Derzeit kommunizieren das Bildungsministerium und das Sozialministerium dazu widersprüchlich. Die Hansestadt Lübeck muss sich an die Rechtsauffassung des zuständigen Sozialministeriums halten. Dieses lehnt die pauschale Auslegung der schulischen Ganztagsangebote als Teilhabe zur Bildung derzeit ab. Solange das Sozialministerium den offenen Ganztag nicht als Teilhabe an Bildung anerkennt, ist eine rechtskreisübergreifende Poollösung für die Nachmittagsbetreuung schwer umzusetzen. Aus Sicht der Hansestadt Lübeck ist diesbezüglich ein Regelungsbedarf durch das Land Schleswig-Holstein erforderlich.

 

Weiteres Vorgehen und Ausblick

Die mit dem Bericht vorgelegten Zwischenergebnisse machen deutlich, dass der Lübecker I-Pool ein Erfolgsmodell ist, was den Zugang für Kinder und ihre Eltern zu Teilhabeleistungen, die Wirtschaftlichkeit sowie die Flexibilität des Modells betrifft. Gleichzeitig wird deutlich, dass es Qualitätsentwicklungsbedarfe auf Ebene der Steuerung und Planung gibt, um den sich dynamisch entwickelnden Bedarfen an Schulbegleitung gerecht zu werden. In den nächsten Schritten soll die Bestandsaufnahme komplettiert und konkrete Weiterentwicklungspotentiale herausgearbeitet werden. Die Befunde des Landesrechnungshofes spielen hierbei eine wichtige Rolle, sobald sie endgültig vorliegen. In der nicht veröffentlichten Version zeigten sich starke Hinweise darauf, dass die Hansestadt Lübeck mit ihrem I-Pool auf dem richtigen Weg ist, um Kindern niedrigschwellig, zuverlässig und flexibel die Teilhabe an Schule zu ermöglichen

 

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Anlagen

Anlage 1 Präsentation Schulbegleitung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Präsentation Schulbegleitung (1020 KB)