Vorlage - VO/2026/14834  

Betreff: AM Juleka Schulte-Ostermann: Fehlende Kinder- und Jugendbeteiligung bei Gestaltung Preistarif für die Lübecker Schwimmbäder VO/2026/14775
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
27.01.2026 
44. Sitzung des Hauptausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

In der Begründung für die Nicht-Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der Gestaltung der Preistarife für die Lübecker Schwimmbäder ab 01.03.2026, VO/2026/14775 heißt es:

"Die Eintritts-und Kurspreise für Kinder werden weniger stark erhöht als für Erwachsene. Insofern wurde auf die Belange von

Kindern und Jugendlichen Rücksicht genommen."

 

Frage:tte eine Beteiligung gem. §47f GO SH nicht in jedem Fall trotzdem stattfinden müssen?
 


Begründung

Unserer Auffassung nach hätte eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. 47f GO SH in jedem Fall stattfinden müssen.

 

Kernpunkte des § 47f GO SH:

             Verpflichtung zur Beteiligung: Gemeinden müssen Kinder und Jugendliche einbeziehen, wenn sie Planungen oder Vorhaben umsetzen, die ihre Interessen betreffen.

             Darlegungspflicht: Die Gemeinde muss erklären, wie sie die Interessen der jungen Menschen berücksichtigt und wie die Beteiligung konkret durchgeführt wurde.

             Flexibilität der Form:
Die Art und Weise der Beteiligung ist nicht vorgeschrieben; sie kann kreativ und bedürfnisorientiert umgesetzt werden, etwa durch produkt- und ergebnisorientierte Formate wie Workshops.


Zweck:

             Die Vorschrift soll jungen Menschen ein Recht auf politische Mitbestimmung geben und sicherstellen, dass ihre Perspektiven in kommunale Entscheidungen einfließen

 

Da dies versäumt wurde, ist die Vorlage VO/2026/14775 zu vertagen und die Beteiligung nachzuholen.

 

Die Verwaltung nimmt mit ihrer Begründung vorweg, was die Anliegen der Kinder- und Jugendlichen in diesem Fall der Preisgestaltung wären - nämlich die weniger stark erhöhten Eintritts- und Kurspreise für die Lübecker Schwimmbäder. Damit wird von der Verwaltung eingeräumt, dass die Belange von Kindern und Jugendlichen betroffen sind. Gleichzeitig wird suggeriert, die angemessene Beteiligung sei verzichtbar, weil mit einer weniger starken Erhöhung der Preise die Interessen von Kindern und Jugendlichen gewahrt würden.

 

Warum hätte eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in angemessener Form aus unserer Sicht erfolgen müssen?
 

Kinder zwischen 3 und 17 Jahren zahlen derzeit 2,20 €. Der Tarifanstieg auf 3,00 € ab 1. März 2026 ist eine Erhöhung um 36 Prozent. Jugendliche ab 18 Jahren zahlen den Erwachsenenpreis (Erhöhung von 4,40 € auf 6,00 €) und damit ebenfalls 36 Prozent mehr ab 1. März 2025. Es gibt in Bezug auf die prozentuale Erhöhung keinen Unterschied zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.

 

Ob die Preiserhöhung aus Sicht von Kindern und Jugendlichen moderat und gerechtfertigt ist oder nicht, erfahren wir, die politischen Entscheidungsträger*innen, nicht. Denn die Bewertung wird ausschließlich von Erwachsenen vorgenommen.

 

Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen geht es nicht in erster Linie um deren Zustimmung oder Ablehnung von Entscheidungen, die ihre Belange und Interessen berühren. Es geht um das Einbeziehen der Sichtweise von Kindern und Jugendlichen bei Entscheidungen von Verwaltung und Politik. Und es geht auch darum, dass Kinder und Jugendliche verstehen, warum Entscheidungen getroffen werden.

 

Das Argument in diesem Fall, die Erhöhung betrüge mit 80 Cent 36 Prozent und sei damit gering ausgefallen, trifft im Vergleich mit der Erhöhung der Erwachsenenpreise (ebenfalls 36 Prozent Erhöhung) nicht zu. Auch wurde die Sichtweise von Kindern und Jugendlichen in dieser Frage für die Entscheidungsträger*innen nicht eingeholt.

Kinder und Jugendliche werden also, wenn sie ab 1. März 2026 eigenständig in die Schwimmhalle gehen, mit einer Preiserhöhung konfrontiert, ohne dass vorher eine angemessene Beteiligung stattgefunden hat und /oder mit Vertreter*innen gesprochen wurde. Das ist aus unserer Sicht nicht vertretbar. Deshalb muss die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor der politischen Entscheidung über die Vorlage nachgeholt werden.
 


Anlagen