Die derzeit bestehende Satzung ist auf Grund von vier Handlungsfeldern anzupassen:
- Haushaltsbegleitbeschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Einnahmenverbesserung durch Anhebung der Kurabgabe und Einbeziehung der Tagungsgäste
- Erhöhung des Budgetansatzes für Kurveranstaltungen und Bauunterhaltung
- Anpassungen zur Abschaffung der Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige
- Allgemeine redaktionelle Anpassungen
Zu 1.:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Haushaltssitzung am 06. November 2025 unter TOP Ö 9.5.2 einen Haushaltsbegleitbeschluss zum Haushalt 2026 von CDU, BÜ90/DIE GRÜNEN, FDP geändert beschlossen. Unter Ziffer 5), sechster Spiegelstrich wurde hierbei folgende Maßnahme beschlossen:
„Die Einnahmen des Kurbetriebs Travemünde werden erhöht durch Anhebung der Kurabgabe, Einbeziehung der Tagungsgäste in die Kurabgabe, die bereits erfolgte Erhöhung der Parkgebühren für PKW und die Erhöhung der Parkgebühren für Wohnmobile auf das Niveau in Lübeck (315.000 €). Der Wirtschaftsplan ist entsprechend anzupassen.“
Mit dieser Satzungsänderung werden die Teilbeschlusslagen zur Anhebung der Kurabgabe und Einbeziehung der Tagungsgäste in die Kurabgabe umgesetzt. Hierzu wurde neben dem Vergleich der Kurabgabesätze der weiteren Ostseebäder in der Lübecker Bucht (Anlage V) eine umfassende Prüfung der Kalkulation (Anlage IV) vorgenommen.
Zu 2.:
Die Kurabgabe wird als Gegenleistung dafür erhoben, dass den abgabepflichtigen Personen die Möglichkeit geboten wird, öffentliche Einrichtungen zu benutzen und an Veranstaltungen teilzunehmen. Um unter dem Druck der gestiegenen Kostensituation auch im Bereich der Kurveranstaltungen weiterhin ein attraktives Programm auf der Stadt- und Priwallseite bieten zu können, wird ein Teilbetrag der Kurabgaberhöhung zur Durchführung von entsprechenden Angeboten durch die Lübeck und Travemünde Marketing GmbH investiert. Insbesondere auf dem Priwall hat sich durch das bestehende Bettenangebot ein veränderter Bedarf an Vor-Ort-Angeboten ergeben, hier sollen neue Angebote geschaffen werden. In der Bauunterhaltung der touristischen Infrastruktur hat sich ein signifikanter Mehraufwand durch eine Vielzahl von baulichen Maßnahmen ergeben, hier wird der Ansatz entsprechend angepasst.
Zu 3.:
Die Bundesregierung hat mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes in 2025 die besondere Meldepflicht für Übernachtungsgäste in Beherbergungsbetrieben für deutsche Staatsangehörige abgeschafft. Für ausländische Gäste bleibt die Meldepflicht bestehen. Die Kurabgabesatzung hat durch die gesetzliche Änderung zwar ihre Rechtsgültigkeit behalten, an mehreren Stellen besteht jedoch ein moderater Änderungsbedarf.
Das weitgehende Entfallen der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten ändert nichts an der Zulässigkeit von kommunalen Kur- und Tourismusabgabesatzungen und den Meldepflichten zum Zweck der Abgabenerhebung. Die Ermächtigungsgrundlage für die Kurabgabesatzung im Seebad Travemünde findet sich im Kommunalabgabegesetz des Landes Schleswig-Holstein und gerade nicht im Bundesmeldegesetz.
Zu 4.:
Es erfolgen verschiedenen redaktionelle und klarstellende Änderungen am Satzungstext.
Die Begründung zu den konkreten Änderungen am Satzungstext erfolgt in der Anlage II.
Finanzielle Auswirkungen:
Kurabgabe
Nach der letzten Erhöhung in 2020 wird die Kurabgabe in 2026 ab der Sommerkurzeit auf 3,50 EUR (bisher 3.00 EUR) und in der Frühjahrs-, Herbst- und Winterkurzeit auf 2,00 EUR (bisher 1,60 EUR) erhöht. Ergänzend wird die Befreiung der Tagungsgäste abgeschafft. Die sich hieraus ergebenden voraussichtlichen Mehreinnahmen belaufen sich in 2026 auf 320 TEUR. Diese Mehreinnahmen werden zu 145 TEUR zur von der Bürgerschaft beschlossenen Einnahmeverbesserung durch Erhöhung des Kostendeckungsgrades, zu 100 TEUR zur programmatischen Gestaltung von Kurveranstaltungen durch Beauftragung der LTM GmbH und zu 75 TEUR zur erforderlichen Deckung der Mehrkosten für Bauunterhaltung verwendet.
Die folgende Tabelle stellt die Entwicklung der Kurabgabe in den Vorjahren dar:
Kalenderjahr | Aufwendungen Kurtaxleistungen in EUR | Erlöse Kurtaxleistungen in EUR | Unterdeckung in EUR | Kostendeckungsgrad in % |
2018 | 2.295.123 | 1.784.817 | -510.306 | 77,77 |
2019 | 2.479.158 | 1.969.580 | -509.577 | 79,45 |
2020 | 2.350.094 | 1.785.902 | -564.192 | 75,99 |
2021 | 2.558.104 | 2.367.602 | -190.501 | 92,55 |
2022 | 2.848.104 | 2.795.776 | -52.328 | 98,16 |
2023 | 2.924.348 | 2.863.144 | -61.204 | 97,91 |
2024 | 3.263.449 | 2.987.183 | -276.266 | 91,53 |
Strandbenutzungsgebühr
Die Strandbenutzungsgebühr wird auf 3,50 EUR (bisher 3,00 EUR) erhöht, ab 15.00 Uhr soll diese 2,00 EUR (bisher 1,60 EUR) betragen. Die sich hieraus ergebenden voraussichtlichen jährlichen Mehreinnahmen betragen ab 2026 30 TEUR. Die Mehreinnahmen dienen in vollem Umfang der Haushaltskonsoliderung durch Erhöhung des Kostendeckungsgrades.
Die folgende Tabelle stellt die Entwicklung der Benutzungsgebühr in den Vorjahren dar:
Kalenderjahr | Aufwendungen Strand in EUR | Erlöse Strand in EUR | Unterdeckung in EUR | Kostendeckungsgrad in % |
2018 | 1.288.542 | 1.100.132 | -188.410 | 85,38 |
2019 | 1.535.553 | 1.317.932 | -217.621 | 85,83 |
2020 | 1.603.457 | 1.438.934 | -164.523 | 89,74 |
2021 | 2.023.751 | 1.444.470 | -579.281 | 71,38 |
2022 | 1.796.947 | 1.647.942 | -149.005 | 91,71 |
2023 | 2.239.260 | 1.754.109 | -485.151 | 78,33 |
2024 | 2.330.682 | 1.749.195 | -581.487 | 75,05 |
Die oben genannten finanziellen Auswirkungen sind im Nachtragswirtschaftsplan des
Kurbetriebes Travemünde (VO/2026/14843), der sich ebenfalls im Beschlussverfahren befindet, berücksichtigt worden.