Vorlage - VO/2026/14832  

Betreff: 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühr im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia SteinrückeAktenzeichen:83.06.32.02
Federführend:2.830 - Kurbetrieb Travemünde Bearbeiter/-in: Ehrich, Jan
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
09.03.2026 
23. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"      
Hauptausschuss zur Vorberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage I - Satzungstext der 2. Änderungssatzung
Anlage II - Synopse und Begründung im Einzelnen
Anlage III - Satzungstext mit 2. Änderungssatzung
Anlage IV - Kalkulation (mit Erläuterungen)
Anlage V - Vergleich der Ostseebädern in SH

Beschlussvorschlag

Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühr im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde wird in der Fassung der Anlage I beschlossen.


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

1.300 Recht

keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche sind von der Kurabgabe bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und von der Strandbenutzungsgebühr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres befreit.

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

-

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (siehe unten / Begründung)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

-

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

-

 


Begründung

Die derzeit bestehende Satzung ist auf Grund von vier Handlungsfeldern anzupassen:

 

  1. Haushaltsbegleitbeschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Einnahmenverbesserung durch Anhebung der Kurabgabe und Einbeziehung der Tagungsgäste
  2. Erhöhung des Budgetansatzes für Kurveranstaltungen und Bauunterhaltung
  3. Anpassungen zur Abschaffung der Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige
  4. Allgemeine redaktionelle Anpassungen

 

Zu 1.:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Haushaltssitzung am 06. November 2025 unter TOP Ö 9.5.2 einen Haushaltsbegleitbeschluss zum Haushalt 2026 von CDU, BÜ90/DIE GRÜNEN, FDP geändert beschlossen. Unter Ziffer 5), sechster Spiegelstrich wurde hierbei folgende Maßnahme beschlossen:

 

Die Einnahmen des Kurbetriebs Travemünde werden erhöht durch Anhebung der Kurabgabe, Einbeziehung der Tagungsgäste in die Kurabgabe, die bereits erfolgte Erhöhung der Parkgebühren für PKW und die Erhöhung der Parkgebühren für Wohnmobile auf das Niveau in Lübeck (315.000 €). Der Wirtschaftsplan ist entsprechend anzupassen.“

 

Mit dieser Satzungsänderung werden die Teilbeschlusslagen zur Anhebung der Kurabgabe und Einbeziehung der Tagungsgäste in die Kurabgabe umgesetzt. Hierzu wurde neben dem Vergleich der Kurabgabesätze der weiteren Ostseebäder in der Lübecker Bucht (Anlage V) eine umfassende Prüfung der Kalkulation (Anlage IV) vorgenommen.

 

Zu 2.:

Die Kurabgabe wird als Gegenleistung dafür erhoben, dass den abgabepflichtigen Personen die Möglichkeit geboten wird, öffentliche Einrichtungen zu benutzen und an Veranstaltungen teilzunehmen. Um unter dem Druck der gestiegenen Kostensituation auch im Bereich der Kurveranstaltungen weiterhin ein attraktives Programm auf der Stadt- und Priwallseite bieten zu können, wird ein Teilbetrag der Kurabgaberhöhung zur Durchführung von entsprechenden Angeboten durch die Lübeck und Travemünde Marketing GmbH investiert. Insbesondere auf dem Priwall hat sich durch das bestehende Bettenangebot ein veränderter Bedarf an Vor-Ort-Angeboten ergeben, hier sollen neue Angebote geschaffen werden. In der Bauunterhaltung der touristischen Infrastruktur hat sich ein signifikanter Mehraufwand durch eine Vielzahl von baulichen Maßnahmen ergeben, hier wird der Ansatz entsprechend angepasst.

 

Zu 3.:

Die Bundesregierung hat mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes in 2025 die besondere Meldepflicht für Übernachtungsgäste in Beherbergungsbetrieben für deutsche Staatsangehörige abgeschafft. Für ausländische Gäste bleibt die Meldepflicht bestehen. Die Kurabgabesatzung hat durch die gesetzliche Änderung zwar ihre Rechtsgültigkeit behalten, an mehreren Stellen besteht jedoch ein moderater Änderungsbedarf.

 

Das weitgehende Entfallen der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten ändert nichts an der Zulässigkeit von kommunalen Kur- und Tourismusabgabesatzungen und den Meldepflichten zum Zweck der Abgabenerhebung. Die Ermächtigungsgrundlage für die Kurabgabesatzung im Seebad Travemünde findet sich im Kommunalabgabegesetz des Landes Schleswig-Holstein und gerade nicht im Bundesmeldegesetz.

 

Zu 4.:

Es erfolgen verschiedenen redaktionelle und klarstellende Änderungen am Satzungstext.

 

 

Die Begründung zu den konkreten Änderungen am Satzungstext erfolgt in der Anlage II.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kurabgabe

Nach der letzten Erhöhung in 2020 wird die Kurabgabe in 2026 ab der Sommerkurzeit auf 3,50 EUR (bisher 3.00 EUR) und in der Frühjahrs-, Herbst- und Winterkurzeit auf 2,00 EUR (bisher 1,60 EUR) erhöht. Ergänzend wird die Befreiung der Tagungsgäste abgeschafft. Die sich hieraus ergebenden voraussichtlichen Mehreinnahmen belaufen sich in 2026 auf 320 TEUR. Diese Mehreinnahmen werden zu 145 TEUR zur von der rgerschaft beschlossenen Einnahmeverbesserung durch Erhöhung des Kostendeckungsgrades, zu 100 TEUR zur programmatischen Gestaltung von Kurveranstaltungen durch Beauftragung der LTM GmbH und zu 75 TEUR zur erforderlichen Deckung der Mehrkosten für Bauunterhaltung verwendet.

 

Die folgende Tabelle stellt die Entwicklung der Kurabgabe in den Vorjahren dar:

Kalenderjahr

Aufwendungen

Kurtaxleistungen

in EUR

Erlöse

Kurtaxleistungen

in EUR

Unterdeckung

 

in EUR

Kostendeckungsgrad

in %

2018

2.295.123

1.784.817

-510.306

77,77

2019

2.479.158

1.969.580

-509.577

79,45

2020

2.350.094

1.785.902

-564.192

75,99

2021

2.558.104

2.367.602

-190.501

92,55

2022

2.848.104

2.795.776

-52.328

98,16

2023

2.924.348

2.863.144

-61.204

97,91

2024

3.263.449

2.987.183

-276.266

91,53

 

Strandbenutzungsgebühr

Die Strandbenutzungsgebühr wird auf 3,50 EUR (bisher 3,00 EUR) erhöht, ab 15.00 Uhr soll diese 2,00 EUR (bisher 1,60 EUR) betragen. Die sich hieraus ergebenden voraussichtlichen jährlichen Mehreinnahmen betragen ab 2026 30 TEUR. Die Mehreinnahmen dienen in vollem Umfang der Haushaltskonsoliderung durch Erhöhung des Kostendeckungsgrades.

 

Die folgende Tabelle stellt die Entwicklung der Benutzungsgebühr in den Vorjahren dar:

Kalenderjahr

Aufwendungen

Strand in EUR

Erlöse

Strand in EUR

Unterdeckung

in EUR

Kostendeckungsgrad

in %

2018

1.288.542

1.100.132

-188.410

85,38

2019

1.535.553

1.317.932

-217.621

85,83

2020

1.603.457

1.438.934

-164.523

89,74

2021

2.023.751

1.444.470

-579.281

71,38

2022

1.796.947

1.647.942

-149.005

91,71

2023

2.239.260

1.754.109

-485.151

78,33

2024

2.330.682

1.749.195

-581.487

75,05

 

Die oben genannten finanziellen Auswirkungen sind im Nachtragswirtschaftsplan des

Kurbetriebes Travemünde (VO/2026/14843), der sich ebenfalls im Beschlussverfahren befindet, berücksichtigt worden.

 

 


Anlagen

I   - Satzungstext der 2. Änderungssatzung

II  - Synopse und Begründung im Einzelnen

III - Satzungstext mit 2. Änderungssatzung

IV - Kalkulation (mit Erläuterungen)

V  - Vergleich der Ostseebäder in SH

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage I - Satzungstext der 2. Änderungssatzung (88 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage II - Synopse und Begründung im Einzelnen (223 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage III - Satzungstext mit 2. Änderungssatzung (558 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage IV - Kalkulation (mit Erläuterungen) (107 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage V - Vergleich der Ostseebädern in SH (114 KB)