Mit der Anlage 1 möchte die Verwaltung in diesem Bericht frühestmöglich und detailliert zu den Umsetzungsperspektiven der Haushaltsbegleitbeschlüsse im Rahmen des Haushaltsbeschlusses 2026 Stellung nehmen.
In Summe führen die Haushaltsbegleitbeschlüsse zu einer Verbesserung im Ergebnisplan um 13,6 Mio. €. Das Ergebnis beträgt danach neu -148.788.200 €.
Das Investitionsvolumen steigt um 8,8 Mio. € auf 129.124.200 €. Der hieraus entstehende Kreditbedarf sinkt geringfügig (um 1,1 Mio. €) auf 82.266.700 €.
Der Haushalt 2026 wurde der Kommunalaufsicht gemäß Anlage 3 vorgelegt und wird von dort geprüft. Mit einer Genehmigung ist im Frühjahr 2026 zu rechnen.
Kürzungen bei Personalstellen
Insbesondere die Beschlüsse zum Stellenplan werden verwaltungsseitig kritisch betrachtet.
Die unter VO/2025/14306-01-01 Ziffer 1 gefassten Beschlüsse setzt die Verwaltung wie folgt um:
- Im Haushaltsentwurf für 2026 waren 4.450,796 Stellen vorgesehen, das entspricht 83,579 Stellen mehr als 2025. In diesem Saldo sind alle Stellenveränderungen des Stellenplanverfahrens inklusive 85,5 Neuschaffungen enthalten.
Der Stellenplan 2026 wird wie folgt geändert:
a) Streichung aller 85,5 Neuschaffungen. Ausgenommen 2,0 VZÄ, die bereits unterjährig durch Reduzierung von Stellenumfängen kompensiert worden sind.
b) Minimale Kürzung eines unbesetzten Stellenanteils einer noch zu identifizierenden Stelle um 0,079 VZÄ, um den Gesamtumfang von 4.367,217 zu erreichen. Die Personalkosten sind entsprechend anzupassen. Der Gesamtumfang von 4.367,217 Planstellen (VZÄ) ist für die Haushaltsaufstellungen der Jahre 2027 und 2028 zugrunde zu legen.
c) Einrichtung Stellenpool (40 Stellen ohne Budget) mit folgenden Planstellen:
A12 - 12
A13 - 10
A14 - 10
A15 - 4
A16 – 4
- Allgemein ist die Realisierung eines zusätzlichen Stellenmehrbedarfs nur durch Stellenverlagerungen mit gegebenenfalls Nutzung des Stellenpools gemäß Ziff. 1c) möglich, indem unbesetzte Stellenanteile oder freiwerdende Stellen genutzt werden. Der Bereich Personal stellt den jeweiligen Fachbereichscontrollings eine Liste von Planstellen zur Verfügung (mit Stichtag 28.10.2025), die im Stellenplan mit einem freien Anteil von mindestens 0,5 Vollzeitäquivalent (VZÄ) ausgewiesen sind und sich zu diesem Zeitpunkt nicht in einem Stellenbesetzungsverfahren befinden.
- Alle laufenden oder vorbereiteten Stellenbesetzungsverfahren für Planstellen, die aufgrund des Haushaltsbegleitbeschlusses 2026 entfallen, sind anzuhalten. Es ist zu prüfen, ob bestimmte Stellen zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben gegebenenfalls vorzuziehen sind, sofern eine Kompensation durch Stellenverlagerung sichergestellt ist.
Besetzungsverfahren von bereits genehmigten Stellen in früheren Haushaltsplänen bzw. Wiederbesetzungsverfahren bleiben vom Haushaltsbegleitbeschluss unberührt. Gleichwohl ist durch das Fachbereichscontrolling im jeweiligen Fachbereich gemäß dem Kriterienkatalog nach Ziff. 4b) zu prüfen, ob die Stellenbesetzung weiter bzw. die Wiederbesetzung erforderlich ist oder die Stelle zur Kompensation zur Besetzung einer Stelle zur Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe heranzuziehen ist bzw. zur Besetzung frei gegeben werden kann.
Die gemäß Ziff. 1a) zur Verfügung stehenden 2,0 VZÄ werden genutzt für die Freistellungen Gesamtpersonalrat und Schwerbehindertenvertretung Fachbereich 1 mit jeweils 0,5 VZÄ und für die Stelle stellvertretende Bereichsleitung Soziale Sicherung mit 1,0 VZÄ.
- Zur Deckung der zum Haushalt 2026 angemeldeten Stellenmehrbedarfe sind Stellenverlagerungen ohne Ausweitung des Stellenplans unter folgenden Bedingungen zulässig:
a) Prioritär sind Planstellen, die der Erfüllung (zwingend) gesetzlicher Aufgaben dienen, zu besetzen. Eine gesetzliche Aufgabe ist eine Pflichtaufgabe, die die Kommune (hier: Hansestadt Lübeck) aufgrund einer bundes- bzw. landesrechtlichen Regelung zu erfüllen hat.
b) Kriterien für die Priorisierung einer Planstelle zur Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe sind, sofern zuvor alle personalwirtschaftlichen oder organisatorischen Maßnahmen ohne Erfolg ausgeschöpft worden sind:
i. Aufbau der zivilen Verteidigung gemäß Operationsplan Deutschland
ii. unmittelbaren Gefahrenabwehr von Leib und Leben
iii. Verkehrssicherung, soweit die Schließung einer Einrichtung eine unzumutbare
Härte darstellt oder hierdurch eine Gefahrenabwehr nicht möglich sein sollte.
Bei Verkehrssicherungsmaßnahmen wird im Zweifel gesperrt, wenn die personellen Ressourcen zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht nicht zur Verfügung stehen
iv. Vermeidung einer existenziellen wirtschaftlichen Notlage oder eines Komplettversagens der Leistungsgewährung
v. Vermeidung einer Kindeswohlgefährdung
vi. Abwendung von Schadensersatzansprüchen zu Lasten des städtischen Haushalts oder
vii. Abwendung von Untätigkeitsklagen in einem Sachgebiet im Schutzbereich des Grundgesetzes (z.B. Aufenthaltsrecht).
c) Über die Stellenverlagerung zur Besetzung des zum Haushalt 2026 angemeldeten Stellenmehrbedarfs entscheidet unterjährig auf Grundlage einer Entscheidungsvorlage durch den Bereich mit Angabe der Kompensation nach Beratung im Senat der Bürgermeister gemäß § 9 Absatz 3 Satz 1 GemHVO. Abschließend entscheidet die Bürgerschaft über die Stellenverlagerung zum nächsten Stellenplan nach § 9 Absatz 3 Satz 2 i.V.m. § 78 GO-SH. Für die Erstellung der Vorlage gelten die Regelungen der Geschäftsanweisung für Vorlagen, Niederschriften und Eilentscheidungen. Zwingend zu beteiligen sind die Bereiche 110 Personal, 103 DOS sowie 201 Haushalt und Steuerung.
- Zum Haushalt 2026 angemeldete Aufhebungen von KW-Vermerken (KW 31.12.2025) werden umgesetzt. Alle anderen KW-Vermerke (Datum in der Zukunft) bleiben unberührt. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob KW-Vermerke durch den nächsten Haushaltsbeschluss entfernt werden können, damit diese Stellen zukünftig als mögliche Kompensation zur Verfügung stehen.
- Eine Stellenneuschaffung mit Ausweitung des Stellenplanes ist zulässig, wenn
a) die Stelle zu mindestens 75 % von dritter Seite finanziert wird und nicht bereits im
Stellenplan 2025 enthalten ist. Die Stellen sind auf die Dauer der Refinanzierung/ Förderung befristet und mit einem Sperrvermerk belegt, der durch den Hauptausschuss aufzuheben ist, oder
b) eingekaufte Leistungen Dritter (z.B. Zeitarbeit, Honorarkräfte) eingespart werden können und nachweislich die Eigenerbringung der Leistung wirtschaftlicher ist. Über den Stellenmehrbedarf entscheidet nach Empfehlung des Hauptausschusses abschließend die Bürgerschaft.
Die stellenplanmäßige Umsetzung erfolgt in 2026 über den Stellenpool; die konkrete Umsetzung wird dann erst im Stellenplan 2027ff unter Rückgabe der Stellen an den Stellenpool geordnet.
- Über sämtliche Stellenverlagerungen ist dem Hauptausschuss vierteljährlich im Rahmen der Quartalsberichtserstattung in Form einer Veränderungsliste (alle stellenplanmäßigen Veränderungen seit dem letzten Haushalt) zu berichten.
- Sollte absehbar sein, dass ein Bereich seine gesetzliche Aufgabe aufgrund einer personellen Unterbesetzung unter Ausschöpfung organisatorischer und personalwirtschaftlicher Maßnahmen nicht mehr erfüllen kann, ist unverzüglich der Bürgermeister darüber zu unterrichten. Der Bürgermeister zeigt anschließend den Vorgang bei der Fachaufsicht an.
Umsetzung der Beschlüsse zu den Investitionsmaßnahmen
Sämtliche zusätzlich beschlossenen Investitionsmaßnahmen wurden abweichend vom ursprünglichen Antragstext nicht nur mit dem Mittelansatz für 2026 berücksichtigt, sondern auch in der mittelfristigen Planung 2027ff und damit vollständig abgebildet. Damit werden auch die hierfür erforderlichen Investitionsmittel und Kreditbedarfe in den Folgejahren transparent dargestellt.
Anpassungen der Konsolidierungsmaßnahmen
Zur besseren Übersicht liegt diesem Bericht die aktualisierte, also durch den Haushaltsbegleitbeschluss geänderte und ergänzte Fassung der Übersicht über die Konsolidierungsmaßnahmen bei.
Ausblick Haushaltplan 2027
Bereits in Kürze beginnt in der Verwaltung die Planung zum Haushalt 2027 mit dem Ziel, diesen am 24.09.2026 der Bürgerschaft zum Beschluss vorzulegen.