Allgemeines
Gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 25.04.2023, Vorlage Nr. VO/2023/12004 wurde der Bürgermeister ermächtigt, mit der Baumaßnahme zu beginnen. Die damals ermittelten und vom Hauptausschuss am 25.04.2023 freigegebenen Gesamtkosten beliefen sich auf netto 3.400.000 EUR.
Anlass für die Vorlage
Nach § 1 Nr. 1 der am 26.03.2015 von der Bürgerschaft beschlossenen Fassung der Zuständigkeitsordnung ist eine erneute Entscheidung des Hauptausschusses zur Fortführung des beschlossenen Vorhabens herbeizuführen, wenn die Gesamtkosten um mehr als 20 % oder um mehr als 175.000 EUR netto überschritten werden.
Die Gesamtkosten zum Zeitpunkt der o. g. Vorlage wurden im Rahmen der Kostenberechnung bei der Entwurfsplanung ermittelt. Mit der fertiggestellten Ausführungsplanung im Dezember 2023 stiegen die veranschlagten und freigegebenen Gesamtkosten um 1.200.000 EUR auf rd. 4.600.000 EUR. Die Planung wurde daher zwischen Januar und Juli 2024 überarbeitet und optimiert. So wird z. B. der anfallende Gleisschotter am Skandinavienkai zwischengelagert und für den Wiedereinbau aufbereitet und nicht wie ursprünglich vorgesehen entsorgt. Zudem wurde auf den Neubau von zwei Weichen verzichtet. Nach der Überarbeitung der Planung entstehen dennoch Mehrkosten in Höhe von 700.000 EUR. Die Gesamtkosten belaufen sich nun auf 4.100.000 EUR.
Daher wird eine neue Entscheidung des Hauptausschusses zur Fortführung der Maßnahme erforderlich.
Begründung für Mehrkosten
Als Ursachen für die Kostensteigerungen sind die konkretere Planungstiefe und große Steigerungen bei Material und Lohnkosten zu nennen. Diese gehen auch auf den hohen Materialbedarf der DB InfraGo zurück, die in Deutschland einen Investitionshochlauf (geplante Sanierungen der s. g. Hochleistungskorridore) begonnen hat und dadurch Bau-, Material- und Planungskapazitäten bindet.
Ein anderer Teil der Kostensteigerung entsteht durch erhöhte Kosten in der örtlichen Bauüberwachung.
Die Ermittlung der Gesamt- und Mehrkosten ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Gleis 11, Bf LSK | freigegebene Projektkosten (03/2023) in EUR netto | neue Projektkosten (11/2025) in EUR netto | Mehrkosten in EUR netto |
Baukosten | 2.936.000 EUR | 3.586.000 EUR | 650.000 EUR |
Baunebenkosten | 464.000 EUR | 514.000 EUR | 50.000 EUR |
Summe | 3.400.000 EUR | 4.100.000 EUR | 700.000 EUR |
Förderung
Im Oktober 2022 wurde ein Fördermittelantrag aus dem Programm zum Schienengüterverkehrsförderungsgesetz (SGFFG) gestellt. Die Fördermittel wurden dann erst durch den Bescheid vom 20. November 2023 zugebilligt. Nach den Bedingungen des Fördergebers hätten die Fördermittel bis zum 31.12.2023 abgerufen oder per Antrag auf 2024 verschoben werden müssen. Es wurde in der LPA entschieden, die Fördermittel nicht abzurufen und stattdessen die Maßnahme im Haushalt für 2025 neu anzumelden.
Im Oktober 2024 wurde ein neuer Förderantrag gestellt. Mit Datum 13.11.2025 wurde nun durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) ein Zuwendungsbescheid in Höhe 1.730.595 EUR überreicht. Der späte Eingang des Zuwendungsbescheides 13 Monate nach Antragsstellung begründet sich durch die verspätete Freigabe des Bundeshaushaltes für das Jahr 2025. Ferner hat das Land Schleswig-Holstein ebenfalls eine Zuwendung in Höhe von 1.000.000 EUR beschieden.
Risiken
Wie oben erwähnt, lässt die DB InfraGo zurzeit und in den nächsten Jahren eine Vielzahl von Strecken in Deutschland generalsanieren und bindet dadurch große Baukapazitäten. Dies führt einerseits zu höheren Preisen und könnte die Vergabe der Bauleistungen und der Bauüberwachung Bahn erschweren oder unmöglich machen.
Haushaltsmäßige Ordnung und Eigenanteil
Für das Projekt wurde bei der Anmeldung für den investiven Haushalt 26 ff mit einer Einzahlung von 3,8 Mio. EUR gerechnet. Tatsächlich werden Einzahlungen in Höhe von 1.730.959 EUR aus SGFFG-Mitteln (Bund) und GVFG-Mitteln (Land) in Höhe von 1.000.000 EUR generiert; rd. 2,73 Mio. EUR verteilt auf die Jahre 2026 und 2027. Damit wird die angestrebte Fördersumme nicht erreicht, so dass die gegenüber der Haushaltsplanung zusätzlichen Eigenmittel im Rahmen einer überplanmäßigen Bewilligung in Höhe von 738.000 EUR in 2026 sowie die Nutzung einer VE zu Lasten 2027 in Höhe von 217.000 EUR in 2026 bereitgestellt werden.
Erläuterung der Höhe der Eigenmittel
Für das Jahr 2026 werden aktuell Eigenmittel in Höhe von 1.110.000 EUR und für das Jahr 2027 Eigenmittel in Höhe von 260.000 EUR benötigt (in Summe 1.370.000 EUR).
Dem gegenüber steht für 2026 ein genehmigter Eigenmittelanteil von 200.000 EUR, so dass sich der Eigenanteilsbetrag für 2026 von 1.110.000 EUR auf 910.000 EUR reduziert.
Weiter abzuziehen sind davon bereits tatsächlich geleistete Zahlungen der Planungs- und Baunebenkosten in Höhe von 215.000 EUR. Diese mindern die Eigenanteile der Jahre 2026 und 2027 um anteilig 215.000*0,8 = 172.000 EUR für 2026 und um anteilig 215.000*0,2 = 43.000 EUR für 2027.
Der tatsächliche Eigenanteil für 2026 berechnet sich danach wie folgt:
1.110.000 EUR – 200.000 EUR – 172.000 EUR = 738.000 EUR.
Der tatsächliche Eigenanteil für 2027 berechnet sich danach wie folgt:
260.000 EUR – 43.000 EUR = 217.000 EUR.