Vorlage - VO/2025/14794  

Betreff: Bahnhof Lübeck Skandinavienkai - Erneuerung Gleis 11 Fortführung der Maßnahme
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: Schäfer, Arend
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
02.02.2026 
44. Sitzung des Bauausschusses      
Hauptausschuss zur Entscheidung

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag


Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Maßnahme „Bahnhof Lübeck Skandinavienkai - Erneuerung Gleis 11“ fortzuführen.

Die voraussichtlichen Mehrkosten in Höhe von rd. 700.000 EUR bezogen auf die freigegebenen Gesamtkosten von rd. 3.400.000 EUR werden freigegeben.

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Maßnahme „Bahnhof Lübeck Skandinavienkai - Erneuerung Gleis 11“ fortzuführen.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Bereich Haushalt und Steuerung

Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47f GO ist nicht erfolgt, da deren Belange nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 4 Abs. 3 Allgemeines Eisenbahngesetz

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Bahnhofes, dadurch höhere Auslastung => höherer Anteil Schiene => geringeren CO2-Ausstoß

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Allgemeines

Gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 25.04.2023, Vorlage Nr. VO/2023/12004 wurde der Bürgermeister ermächtigt, mit der Baumaßnahme zu beginnen. Die damals ermittelten und vom Hauptausschuss am 25.04.2023 freigegebenen Gesamtkosten beliefen sich auf netto 3.400.000 EUR.

 

 

Anlass für die Vorlage

Nach § 1 Nr. 1 der am 26.03.2015 von der Bürgerschaft beschlossenen Fassung der Zuständigkeitsordnung ist eine erneute Entscheidung des Hauptausschusses zur Fortführung des beschlossenen Vorhabens herbeizuführen, wenn die Gesamtkosten um mehr als 20 % oder um mehr als 175.000 EUR netto überschritten werden.

 

Die Gesamtkosten zum Zeitpunkt der o. g. Vorlage wurden im Rahmen der Kostenberechnung bei der Entwurfsplanung ermittelt. Mit der fertiggestellten Ausführungsplanung im Dezember 2023 stiegen die veranschlagten und freigegebenen Gesamtkosten um 1.200.000 EUR auf rd. 4.600.000 EUR. Die Planung wurde daher zwischen Januar und Juli 2024 überarbeitet und optimiert. So wird z. B. der anfallende Gleisschotter am Skandinavienkai zwischengelagert und für den Wiedereinbau aufbereitet und nicht wie ursprünglich vorgesehen entsorgt. Zudem wurde auf den Neubau von zwei Weichen verzichtet. Nach der Überarbeitung der Planung entstehen dennoch Mehrkosten in Höhe von 700.000 EUR. Die Gesamtkosten belaufen sich nun auf 4.100.000 EUR.

Daher wird eine neue Entscheidung des Hauptausschusses zur Fortführung der Maßnahme erforderlich.

 

 

Begründung für Mehrkosten

Als Ursachen für die Kostensteigerungen sind die konkretere Planungstiefe und große Steigerungen bei Material und Lohnkosten zu nennen. Diese gehen auch auf den hohen Materialbedarf der DB InfraGo zurück, die in Deutschland einen Investitionshochlauf (geplante Sanierungen der s. g. Hochleistungskorridore) begonnen hat und dadurch Bau-, Material- und Planungskapazitäten bindet.

 
Ein anderer Teil der Kostensteigerung entsteht durch erhöhte Kosten in der örtlichen Bauüberwachung.

 

Die Ermittlung der Gesamt- und Mehrkosten ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

 

Gleis 11, Bf LSK

freigegebene Projektkosten (03/2023)

in EUR netto

neue Projektkosten (11/2025)

in EUR netto

Mehrkosten

in EUR netto

Baukosten

2.936.000 EUR

3.586.000 EUR

650.000 EUR

Baunebenkosten

464.000 EUR

   514.000 EUR

50.000 EUR

Summe 

3.400.000 EUR

4.100.000 EUR

700.000 EUR

 

 

rderung

Im Oktober 2022 wurde ein Fördermittelantrag aus dem Programm zum Schienengüterverkehrsförderungsgesetz (SGFFG) gestellt. Die Fördermittel wurden dann erst durch den Bescheid vom 20. November 2023 zugebilligt. Nach den Bedingungen des Fördergebers hätten die Fördermittel bis zum 31.12.2023 abgerufen oder per Antrag auf 2024 verschoben werden müssen.  Es wurde in der LPA entschieden, die Fördermittel nicht abzurufen und stattdessen die Maßnahme im Haushalt für 2025 neu anzumelden.

 

Im Oktober 2024 wurde ein neuer Förderantrag gestellt. Mit Datum 13.11.2025 wurde nun durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) ein Zuwendungsbescheid in Höhe 1.730.595 EUR überreicht. Der späte Eingang des Zuwendungsbescheides 13 Monate nach Antragsstellung begründet sich durch die verspätete Freigabe des Bundeshaushaltes für das Jahr 2025. Ferner hat das Land Schleswig-Holstein ebenfalls eine Zuwendung in Höhe von 1.000.000 EUR beschieden.

 

 

Risiken

Wie oben erwähnt, lässt die DB InfraGo zurzeit und in den nächsten Jahren eine Vielzahl von Strecken in Deutschland generalsanieren und bindet dadurch große Baukapazitäten. Dies führt einerseits zu höheren Preisen und könnte die Vergabe der Bauleistungen und der Bauüberwachung Bahn erschweren oder unmöglich machen.

 

 

Haushaltsmäßige Ordnung und Eigenanteil

r das Projekt wurde bei der Anmeldung für den investiven Haushalt 26 ff mit einer Einzahlung von 3,8 Mio. EUR gerechnet. Tatsächlich werden Einzahlungen in Höhe von 1.730.959 EUR aus SGFFG-Mitteln (Bund) und GVFG-Mitteln (Land) in Höhe von 1.000.000 EUR generiert; rd. 2,73 Mio. EUR verteilt auf die Jahre 2026 und 2027. Damit wird die angestrebte Fördersumme nicht erreicht, so dass die gegenüber der Haushaltsplanung zusätzlichen Eigenmittel im Rahmen einer überplanmäßigen Bewilligung in Höhe von 738.000 EUR in 2026 sowie die Nutzung einer VE zu Lasten 2027 in Höhe von 217.000 EUR in 2026 bereitgestellt werden.

 

 

Erläuterung der Höhe der Eigenmittel

r das Jahr 2026 werden aktuell Eigenmittel in Höhe von 1.110.000 EUR und für das Jahr 2027 Eigenmittel in Höhe von 260.000 EUR benötigt (in Summe 1.370.000 EUR).

Dem gegenüber steht für 2026 ein genehmigter Eigenmittelanteil von 200.000 EUR, so dass sich der Eigenanteilsbetrag für 2026 von 1.110.000 EUR auf 910.000 EUR reduziert.

Weiter abzuziehen sind davon bereits tatsächlich geleistete Zahlungen der Planungs- und Baunebenkosten in Höhe von 215.000 EUR. Diese mindern die Eigenanteile der Jahre 2026 und 2027 um anteilig 215.000*0,8 = 172.000 EUR für 2026 und um anteilig 215.000*0,2 = 43.000 EUR für 2027.

 

Der tatsächliche Eigenanteil für 2026 berechnet sich danach wie folgt:

1.110.000 EUR 200.000 EUR 172.000 EUR = 738.000 EUR.

 

Der tatsächliche Eigenanteil für 2027 berechnet sich danach wie folgt:

260.000 EUR 43.000 EUR = 217.000 EUR.


 


Anlagen

 

Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen (110 KB)