Vorlage - VO/2025/14774  

Betreff: Freigabe zur Besetzung von zwei neuen Stellen (VZÄ) in der Schulsozialarbeit gemäß Haushaltbegleitbeschlusses 2025/14306-01-01
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Maas, Nicole
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Entscheidung
27.01.2026 
44. Sitzung des Hauptausschusses      

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Flyer Startchancen-SH

Beschlussvorschlag

 

  1. Freigabe zur befristeten Besetzung von zwei neuen Stellen (VZÄ) in der Schulsozialarbeit im Bereich Schule & Sport auf der Grundlage des Haushaltbegleitbeschlusses 2025/14306-01-01.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die stellenplanmäßige Ordnung herzustellen.


 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.103 Digitalisierung, Organisation und Steuerung

Zustimmung

1.110 Personal

Zustimmung

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Ausweitung von Schulsozialarbeit im Interesse von Kindern und Jugendlichen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Im Bereich Schule und Sport sollen auf der Grundlage des Haushaltbegleitbeschlusses 2025/14306-01-01 zwei neue Stellen (VZÄ) mit befristeter Besetzung in der Schulsozialarbeit eingerichtet werden.

 

Basierend auf dem Haushaltsbegleitbeschluss 2026 ist eine Stellenneuschaffung mit Ausweitung des Stellenplans zulässig, wenn die Stelle zu mindestens 75 % von dritter Seite finanziert wird und nicht bereits im Stellenplan 2025 enthalten ist.

Die Personalkosten werden bis zum 31.07.2034 über das Startchancen-Programm zu 100% refinanziert. Die Startchancen-Schulen beantragen die Fördermittel über einen Förderantrag beim Bildungsministerium SH. Die Besetzung der Stellenanteile erfolgt jeweils erst nach bewilligter Antragstellung der Schulen mit gesicherter Refinanzierung über das Bildungsministerium SH.

Das Personalbudget der Hansestadt Lübeck wird somit nicht belastet.

 

Schulsozialarbeit ist gemäß §13a SGBVIII eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe. Zur Aufgabenerfüllung nach Weisung sollen die Mittel aus dem Startchancen-Programm für die Lübecker Schulen ausgeschöpft und zwei zusätzliche VZÄ über den Stellenpool 2026 geschaffen werden. Die Stellen werden zum Haushalt 2027 ordnungsgemäß angemeldet und die beiden Poolstellen anschließend zurückgegeben.

 

Die Stellen sollen befristet bis zum 31.07.2034 eingerichtet werden entsprechend der Laufzeit des Startchancen-Programms mit 100% Refinanzierung aus Landesmitteln. Eine Befristung ist gemäß §14 Absatz 1.7 Teilzeit- und Befristungsgesetz zulässig, da die Vergütung aus Haushaltsmitteln erfolgt, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind. Die Stellen werden mit einem kW-Sperrvermerk 2035 versehen.

 

Die beantragten 2,0 VZÄ sind analog zu den bisherigen Stellen Schulsozialarbeit mit Entgeltgruppe S12 hinterlegt. Sie werden anteilig an verschiedenen Startchancen-Schulen in Lübeck zum Einsatz kommen. Mit der Gotthard-Kühl-Schule besteht bereits eine Planung über 0,5 VZÄ.

 

Das Startchancen-Programm des BMBF unterstützt Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler. Es ist das größte und langfristigste Bildungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und wird über Bund und Länder finanziert.

Das Startchancen-Programm zielt darauf ab, Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schüler:innen zu unterstützen, die Bildungschancen der Schüler:innen in sozial herausfordernden Gebieten zu verbessern und Chancengerechtigkeit zu fördern.

In Lübeck nehmen 20 Schulen, die über einen landesweit ermittelten Sozialindex ausgewählt wurden, am Startchancen-Programm teil. Dieses Programm, in Schleswig-Holstein benannt als "PerspektivSchule Kurs 2034", unterstützt die ausgewählten Schulen über einen Zeitraum von zehn Jahren mit Fördermitteln.

Die Programmsäule III - Personalbudget ist speziell darauf ausgerichtet, die personellen Ressourcen an den geförderten Schulen zu erweitern. Ein zentraler Bestandteil des Programms ist die Stärkung multiprofessioneller Teams, zu denen insbesondere die Schulsozialarbeit gehört.

 

Weitere Informationen zum Startchancenprogramm: https://startchancen-programm.org/ 

Landesbezogene Informationen: https://perspektivschule.de/ und https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/P/perspektivschulen/perspektivschulen_faq?nn=6a51c4ff-254a-4fcf-9bd9-86c925d7ca0c 


 


Anlagen

 

Flyer PerspektivSchule Kurs 2034
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Flyer Startchancen-SH (586 KB)