Vorlage - VO/2025/14738-01  

Betreff: Beirat für Menschen mit Behinderung: AT zum Dringlichkeitsantrag - Sicherstellung barrierefreier und inklusiver Spielgeräte in der Breiten Straße
Status:öffentlich  
Federführend:Behindertenbeirat Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Entscheidung
01.12.2025 
41. Sitzung des Bauausschusses      
19.01.2026 
43. Sitzung des Bauausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Beirat für Menschen mit Behinderung der Hansestadt Lübeck beantragt:

 

1. Dass alle neu geplanten Spiel- und Bewegungselemente im öffentlichen Raum insbesondere die für die Breite Straße vorgesehenen Spielgeräte verpflichtend barrierefrei und inklusiv gestaltet werden.

 

2. Dass bei der Auswahl, Beschaffung und Planung der Spielgeräte verbindlich die gesetzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit (UN-BRK, BGG, LBGG SH), die kommunalen Verpflichtungen sowie die einschlägigen DIN-Normen (DIN 18034, DIN 18040, DIN 1176/1177, DIN 33943) berücksichtigt werden.
 


Begründung

Öffentliche Spiel- und Bewegungsräume müssen so gestaltet sein, dass sie allen Menschen insbesondere Kindern mit Behinderung die gleichberechtigte Nutzung ermöglichen.

Die Hansestadt Lübeck ist durch nationale und internationale Rechtsnormen verpflichtet, Barrierefreiheit zu gewährleisten:

UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

- Artikel 9: Zugänglichkeit

- Artikel 19: Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

- Artikel 30 (5): Gleichberechtigter Zugang zu Freizeit-, Spiel- und Erholungsangeboten

Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) und Landesbehindertengleichstellungsgesetz Schleswig-Holstein (LBGG SH)

- Öffentliche Stellen müssen Barrieren identifizieren, vermeiden und beseitigen

- Infrastruktur, die neu geschaffen wird, muss barrierefrei sein (§ 8 LBGG SH)

DIN-Normen

- DIN 18034: Spielplätze und Freiräume zum Spielen

- DIN 18040: Barrierefreies Bauen

- DIN 1176/1177: Sicherheit von Spielgeräten und Spielplätzen

- DIN 33943: Barrierefreie Spielplätze

Diese Normen verlangen nicht nur Berücksichtigung, sondern eine nachweisbare Umsetzung, die gleichberechtigte Nutzung für Kinder mit Mobilitäts-, Sinnes- und kognitiven Beeinträchtigungen sicherstellt.

Da für die Breite Straße bereits öffentlich kommuniziert wurde, dass noch keine Spielgeräte ausgewählt wurden, ist nun der richtige Zeitpunkt, verbindlich sicherzustellen, dass alle zukünftigen Elemente inklusiv geplant, beschafft und gestaltet werden. Dies umfasst sowohl die barrierefreie Zugänglichkeit als auch die tatsächliche Nutzbarkeit durch Kinder mit unterschiedlichen körperlichen, sensorischen und kognitiven Voraussetzungen.

 


Anlagen