Vorlage - VO/2025/14727  

Betreff: Berufung von beratenden bürgerlichen Ausschussmitgliedern in den Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag der Kreis- und Stadtelternvertretung und der Initiative Inklusion
Status:öffentlich  
Federführend:4.513 - Jugendarbeit Bearbeiter/-in: Gladasch, Dana
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.11.2025 
20. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck      
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme
04.12.2025 
21. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028)      

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Kreiselternvertretung (KEV) gem. § 5 Abs. 4 Buchstabe a der Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck:

Frau Elisabeth Plesmann wird als Nachfolgerin von Frau Tanja Friede als beratendes Mitglied auf Vorschlag der Kreiselternvertretung in den Jugendhilfeausschuss berufen.

 

 

Stadtelternvertretung (SEV) gem. § 5 Abs. 4 Buchstabe e der Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck:

Frau Kristina Aberle wird als Nachfolgerin von Frau Mascha Benecke-Benbouabdellah als beratendes Mitglied auf Vorschlag der Stadtelternvertretung in den Jugendhilfeausschuss berufen.

 

Herrn Kai Westphal wird als Nachfolger von Frau Elisabeth Plesmann als stellvertretendes, beratendes Mitglied auf Vorschlag der Stadtelternvertretung in den Jugendhilfeausschuss berufen.

 

 

Initiative Inklusion (Init. Inkl.) gem. § 5 Abs. 4 Buchstabe d der Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck:

Frau Mascha Benecke-Benbouabdellah wird als Nachfolgerin von Frau Anna Beitel als beratendes Mitglied auf Vorschlag der Initiative Inklusion in den Jugendhilfeausschuss berufen.

 

Frau Anna Beitel wird als Nachfolgerin von Frau Mandy Schellbach als stellvertretendes beratendes Mitglied auf Vorschlag der Initiative Inklusion in den Jugendhilfeausschuss berufen.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

entfällt

entfällt

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Die Einrichtung und Besetzung des Jugendhilfeausschusses ist in § 71 SGB VIII, § 48 JuFöG und durch § 5 der Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck spezialgesetzlich und abschließend geregelt.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 71 SGB VIII, § 48 JuFöG und § 5 der Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Frau Friede (KEV), Frau Benecke-Benbouabdellah (SEV), Frau Plesmann (SEV), Frau Beitel (Init. Inkl.) und Frau Schellbach (Init. Inkl.) haben ihre Mandate als bisherige Vertreterinnen im Jugendhilfeausschuss niedergelegt und sind zurückgetreten. Durch diese Rücktritte ist es notwendig die frei gewordenen Mandate neu zu besetzen.

 

Die Besetzung erfolgt auf Vorschlag der Kreis- und Stadtelternvertretung und der Initiative Inklusion.

 

Rechtliche Gründe, die gegen eine Besetzung von Frau Plesmann, Frau Aberle und Frau Benecke-Benbouabdellah als beratende Mitglieder und Herrn Westphal und Frau Beitel als stellvertretende bratende Mitglieder sprechen, liegen nicht vor.

 

Sie sind von der Bürgerschaft zu berufen.


 


Anlagen