Vorlage - VO/2025/14726  

Betreff: Schulkinderbetreuung Ferienzeit
Status:öffentlich  
Federführend:Behindertenbeirat Bearbeiter/-in: Klemz, Kira
Beratungsfolge:
Schul- und Sportausschuss zur Kenntnisnahme
20.11.2025 
20. Sitzung des Schul- und Sportausschusses      
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme
04.12.2025 
21. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028)      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Es wird um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen gebeten

1. Bitte erläutern Sie, ob die Verwaltung der Auffassung ist, dass die Einkommens- und Vermögensprüfung für die Schulkinderbetreuung in der Ferienzeit des Ganztags an Schule eine zwingende landes- und/oder bundesrechtliche Verpflichtung darstellt, oder ob der Kommune ein Ermessensspielraum bei der Ausgestaltung dieser Praxis zusteht.

2. Falls die Verwaltung keinen Ermessensspielraum sieht:
Welche Urteile oder Rechtsgutachten belegen diese Position?

3. Falls ein Ermessensspielraum besteht:
Welche Kriterien zieht die Verwaltung zur Entscheidung heran, und warum wird dieser Spielraum bislang nicht zugunsten der Familien genutzt?

4. Unter welchen organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen wäre eine einkommensunabhängige Gewährung von Schulbegleitung in den Ferien des Ganztags an Schule durch die Kommune als freiwillige Leistung möglich?

5. Wie bewertet die Verwaltung die Möglichkeit, die Schulbegleiter während der Ferien als kommunale freiwillige Leistung auszugestalten, um Ungleichbehandlungen zu vermeiden und die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention insbesondere Artikel 24 (Bildung) und 19 (Teilhabe am gesellschaftlichen Leben) umzusetzen?
 

 


Begründung

Ausschließlich Familien mit Kindern mit Behinderung sind von den bestehenden Regelungen zur Einkommens- und Vermögensprüfung betroffen. Für sie stellt die aktuelle Praxis eine klare Benachteiligung und damit eine Form der Diskriminierung dar.

Es ist daher notwendig zu klären, ob diese Vorgehensweise tatsächlich auf verbindlichen landes- oder bundesrechtlichen Vorgaben beruht oder ob der Kommune ein bislang ungenutzter Ermessensspielraum zusteht. Nur durch eine transparente Darstellung der rechtlichen Grundlagen lässt sich beurteilen, ob eine andere, gerechtere Ausgestaltung möglich wäre.

Insbesondere eine kommunale freiwillige Leistung etwa die einkommensunabhängige Gewährung von Schulbegleitung in den Ferien nnte dazu beitragen, diese Ungleichbehandlung zu beenden und die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen, die das Recht auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe zentral hervorhebt.

 


 


Anlagen