Vorlage - VO/2025/14718  

Betreff: Fraktion Linke & GAL zum Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
27.11.2025 
20. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Bauausschuss zur Vorberatung
15.12.2025 
42. Sitzung des Bauausschusses      
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
20.01.2026 
19. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit Polizeibeirat      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


1) Der Beschluss vom 30.06.2022, VO/2021/10558 Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan“ in geänderter Fassung wird aufgehoben und die ursprüngliche Vorlage erneut beraten. Insbesondere durch den Änderungsantrag von CDU und SPD, VO 2021/10558-08-01, Punkt 1. und Punkt 3. sind die Klimaziele nicht zu erreichen.

 

Dabei heißt es am Anfang der Vorlage: „Die Beschlüsse der Bürgerschaft zur Halbierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 (Basis: 2019) und zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2040 setzen den verbindlichen Rahmen für den Flächennutzungsplan (FNP) und den Verkehrsentwicklungsplan (VEP).“

 

2) Die Verwaltung möge berichten, welche Änderungen in dem „Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan“ (Beschluss vom 30.06.2022) in Bezug auf den Flächennutzungsplan notwendig sind, um die Beschlüsse zum Erreichen der Klimaziele als verbindlichen Rahmen einhalten zu können.

 


 


Begründung

Global hat der CO2 Gehalt in der Atmosphäre einen Höchststand erreicht. Die aktuelle Bilanz klimaschädlicher Emissionen in der Hansestadt Lübeck zeigt deutlich, dass im Vergleich zur Ausgangssituation keine nennenswerten Verbesserungen zu verzeichnen sind. Um das Klimaziel „Halbierung der Treibhausgasemissionen bis 2030“ und „Klimaneutralität bis 2035“ auch nur annähernd zu erreichen, müssen wir entsprechend umsteuern.

In dem Antrag von CDU und SPD (VO 2021/10558-08-01) heißt es am Anfang:

Die Beschlüsse der Bürgerschaft zur Halbierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 (Basis: 2019) und zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2040 setzen den verbindlichen Rahmen für den Flächennutzungsplan (FNP) und den Verkehrsentwicklungsplan (VEP).“

 

Die dann folgenden Punkte 1. und 3. des beschlossenen Änderungsantrags von CDU und SPD stehen der beschlossenen Reduzierung von Treibhausgasemissionen und einem Abwenden der Klimakatastrophe jedoch konträr entgegen. Es ist schlicht unmöglich die Klimaziele zu erreichen, wenn an einem zukünftigen Flächennutzungsplan mit einer Ausweisung in der beschlossenen Größenordnung für Gewerbe 250 ha und Wohnbau 35 ha festgehalten wird.

 

Zum Vergleich: Die Verwaltung hatte im Jahr 2021 in der Ursprungsvorlage Szenario C empfohlen: „Im Entwurf des Flächennutzungsplans werden in Orientierung an das „Szenario C“ 25 ha Wohnbauflächen (brutto; zusätzlich zu den bereits laufenden B-Plänen) und 200 ha Gewerbeflächen (brutto) dargestellt.“

 

Szenario D erhielt wiederum dazu im Vergleich sehr hohe Zustimmung in den Beteiligungsverfahren: Das Szenario reduziert in aller Konsequenz den Flächenverbrauch sowie Treibhausgase im Verkehr. Es werden keine zusätzlichen Baugebiete ausgewiesen und das private Automobil wird so weit wie möglich zurückgedrängt.

 

Unter Berücksichtigung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse und vor dem Hintergrund der aktuellen Treibhausgasbilanz der Hansestadt Lübeck muss die o.g. Verwaltungsvorlage in Bezug auf den Flächennutzungsplan neu diskutiert und dahingehend geändert werden, dass die Klimaziele erreichbar werden.

 


 


Anlagen