Vorlage - VO/2025/14661  

Betreff: Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zur Straffung von Klimaschutz-Kampagnen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Bearbeiter/-in: Völker, Astrid
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
11.11.2025 
41. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Lübecker Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 28.09.2023 zum Masterplan Klimaschutz u. a. beschlossen:

 

Die Zahl der Informations- und Werbekampagnen wird gestrafft und nur die notwendigsten durchgeführt.”

 

In ihrer Sitzung am 27.06.2024 hat die Bürgerschaft darüber hinausgehend zum Masterplan Klimaschutz u. a. beschlossen:

 

Der Punkt EB_San_01 (Gläserne Baustelle in Lübeck schaffen) wird nicht umgesetzt.”

 

Aus der Haushaltsvorlage des Bürgermeisters für das Jahr 2026 (dort Anlage 8 Konsolidierungsmaßnahmen) geht hervor, dass die Maßnahme “Gesundheitliche Vorteile der aktiven Mobilität bewerben” im Jahr 2027 durchgeführt werden soll.

 

Im Energetischen Quartierskonzept Brolingplatz vom 28.09.2025 ist als Maßnahme im Handlungsfeld “Gebäudemodernisierung” die Organisation von Gläsernen Baustellen vorgesehen.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bürgermeister:

 

1.      

Welche Maßnahmen aus dem Masterplan Klimaschutz (vgl. Maßnahmenblätter) werden im Hinblick auf den Beschluss der Bürgerschaft, die Zahl der Informations- und Werbekampagnen zu straffen und nur die notwendigsten durchzuführen, nicht weiterverfolgt? Es wird um eine einzelne Aufzählung der nicht mehr weiterverfolgten Maßnahmen gebeten (mit der Nummerierung aus den Maßnahmeblättern, zB “MO_EMA_3”).

 

2. 

n welchem Prozess hat der Bürgermeister den Beschluss der Bürgerschaft zur Straffung der Zahl der Informations- und Werbekampagnen umgesetzt?

 

3. 

Sofern der Beschluss noch nicht umgesetzt ist: Wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?

 

 

 

 

4.      

Welche Maßnahmen aus dem Masterplan Klimaschutz gemäß der Maßnahmenblätter mit den Instrumenten “Zeigen und Informieren”, “Öffentlichkeitsarbeit” oder “Kampagne” werden auch nach dem Straffungsprozess weiterverfolgt.

 

5.     

Warum wird die Maßnahme “Gläserne Baustelle” fortgesetzt, obwohl die Bürgerschaft beschlossen hat, die Maßnahme nicht umzusetzen?

 

6.       

Wie bewertet der Bürgermeister angesichts der Haushaltslage die Notwendigkeit, Kampanien wie “Gesundheitliche Vorteile der aktiven Mobilität bewerben” durchzuführen, obwohl hierzu, auch ohne eine kommunale Kampagne, aus öffentlichen Quellen reichlich Informationsmaterial frei zugänglich ist.

 

Es wird um schriftliche Beantwortung gebeten.
 

 


 


Begründung


 


Anlagen